Die schriftliche Begründung (5 Seiten, Aktenzeichen 76 Js 363/06)
Staatsanwaltschaft Berlin 31.03.2006 (Oberstaatsanwalt Dalheimer)
Darin heißt es wörtlich: „Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte aufgrund der solidarischen Ausrichtung des Rentensystems keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beträge, sondern vielmehr nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung.
Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt an sich steht fest.“
Legaler Betrug . Also wer Pech hat bekommt mal nix