Kunst und Schmiererei. würd sagen beides.
kommt drauf an ob der urheber 12 jahre ist oder volljährig.
strafen eindeutig zu hoch.
einschätzung als sachbeschädigung falsch, da keine beschädigung der substanz.
graffiti gabs schon im alten rom (ritzen und kratzen) und erstrecht in steinzeitlicher gesellschaft. teilweise wurde in rom selbst mit der notdurft geschmiert.
geltungsdrang ist definitiv nicht wirklich richtig.
aufgrund der starken strafrechtlichen verfolgung erzählt kein sprüher welchen namen er sprüht, oder was von ihm ist.