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Thema: Lest' einmal das GG!

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von WALDSCHRAT
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    Standard Lest' einmal das GG!

    Bei einer Recherche in einer anderen Sache bin ich auf folgendes gestoßen:


    Art.146 GG
    (Grundgesetz - Geltungsdauer)

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Da ich als Deutscher Mitglied des Deutschen Volkes bin, muß ich konstatieren, daß ich -zumindest ich- nicht gefragt worden bin, ob unser GG inzwischen Verfassung geworden ist!!!

    Zum Streite des Wortes!!!



    Gruß

    Henning
    ---

    Edit: Bevor es hier Streit um Urheberrechte gibt: Die Hervorhebungen in dem zitierten Artikel stammen von mir.


    R E N E G A T
    *
    "Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher."
    Franz-Josef Strauß


  2. #2
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Hallo Henning,

    das Grundgesetz konnte auch keine Verfassung werden. Was schon ist, kann nicht mehr werden. Denn das Grundgesetz ist seit 1949 Verfassung. 1990 haben sich die Verhandlungspartner der beiden deutschen Staaten sowie deren Parlamente, darauf geeinigt, dass das Grundgesetz auch künftig die Verfassung des vereinten Deutschlands sein soll.
    Art. 146 GG sagt eigentlich nur eine Binsenwahrheit aus: Wenn in Deutschland eine neue demokratisch legitimierte Verfassung beschlossen wird, dann verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit. Sonst nicht. Es ist also nicht möglich, dass eine Regierung das Grundgesetz mit einem Federstrich beseitigt.
    Der Ausdruck "vom deutschen Volk in freier Entscheidung" bedeutet nicht, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Die Entscheidung kann auch durch vom Volk gewählte Vertreter erfolgen.
    Die Weimarer Verfassung beginnt mit diesen Worten:
    Präambel
    Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.
    Das Deutsche Volk? Es hat nie eine Volksabstimmung über die Reichsverfassung gegeben. Das Grundgesetz ist genauso legitimiert, wie die Weimarer Verfassung von 1919.

  3. #3
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    naja, das GG ist nur ein von den siegermächten und anschließenden besatzern maßgeblich bestimmtes provisorium. dennoch hat es die verfasstheit der brd als staat bisher garantiert. seine schützenden organe wie zbsp der verfassungsschutz funktionieren gut, zu "gut".

    Laßt kein faules Geschwätz aus eurem Mund gehen, sondern redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe denen, die es hören.

  4. #4
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von WALDSCHRAT
    Bei einer Recherche in einer anderen Sache bin ich auf folgendes gestoßen:



    Da ich als Deutscher Mitglied des Deutschen Volkes bin, muß ich konstatieren, daß ich -zumindest ich- nicht gefragt worden bin, ob unser GG inzwischen Verfassung geworden ist!!!

    Zum Streite des Wortes!!!



    Gruß

    Henning




    ---

    Edit: Bevor es hier Streit um Urheberrechte gibt: Die Hervorhebungen in dem zitierten Artikel stammen von mir.

    Das Gg ist als Übergangsverfassung von den Siegern installiert worden.

    Besonders bizarr der sog. "Verfassungspatriotismus" (von 68er Ideologen Habermas "empfohlen") , der uns Deutschen als Prothesenpatriotimus vorgegeben wird. Stolz auf eine Installation der Sieger, wobei gerade Deutschlands Geschichte nicht auf "demokratische" Bürgerrechte aufbaut, wie die Gründung der USA.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  5. #5
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Apifera

    Das Deutsche Volk? Es hat nie eine Volksabstimmung über die Reichsverfassung gegeben. Das Grundgesetz ist genauso legitimiert, wie die Weimarer Verfassung von 1919.
    Richtig, nichtig.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  6. #6
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Ach welch Wunder !!

    Sogar über die Reichsverfassung von Bismarcks Gnaden wurde nie abgestimmt!

    In Deutschland stimmt das Volk nur über seine " Aufsichtspersonen " ab.

    Wo kämen wir denn sonst hin ?

  7. #7
    Aristoteliker Benutzerbild von Falkenhayn
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Lies mal...Wald...


    Art.146 GG
    (Grundgesetz - Geltungsdauer)

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    Die freie Entscheidung des Volkes bezieht auf jene Verfassung, die dem GG u.U. nachfolgen könnte, nicht auf das GG selbst.
    Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus und ihr könnt sagen, ihr seid dabei gewesen.
    (Goethe über die Kanonade von Valmy, bei der das antirevolutionäre Heer der Preußen und Österreicher am 20.09.1792 gestoppt wurde).

  8. #8
    Aristoteliker Benutzerbild von Falkenhayn
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Besonders bizarr der sog. "Verfassungspatriotismus" (von 68er Ideologen Habermas "empfohlen") , der uns Deutschen als Prothesenpatriotimus vorgegeben wird. Stolz auf eine Installation der Sieger, wobei gerade Deutschlands Geschichte nicht auf "demokratische" Bürgerrechte aufbaut, wie die Gründung der USA.

    Na worauf bauts auf?
    Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus und ihr könnt sagen, ihr seid dabei gewesen.
    (Goethe über die Kanonade von Valmy, bei der das antirevolutionäre Heer der Preußen und Österreicher am 20.09.1792 gestoppt wurde).

  9. #9
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von GnomInc
    Ach welch Wunder !!

    Sogar über die Reichsverfassung von Bismarcks Gnaden wurde nie abgestimmt!

    In Deutschland stimmt das Volk nur über seine " Aufsichtspersonen " ab.
    Und das hat seine guten Gründe. Würde doch sonst der Redaktion der BLÖD-Zeitung all zu viel Macht übergeben.

  10. #10
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Müssen wir das schon wieder durchkauen.....


    Die Verfasung von 1919 ist noch in Kraft. Sie wird vom GG nur provisorisch überlagert. Einige Punkte der Verfassung von 1919 werden ausdrücklich im GG als noch in Kraft befindliche deklariert.

    Art. 146 bestimmt das das GG seine Gültigkeit verliert, wenn das gesamte Deutsche Volk über eine neue Verfassung abstimmt.

    Das GG ist keine Verfassung, aber sie ist unsere Gesetzgebende Grundlage.

    Es ist nach Haager Landkriegsverordnung und den Gnfer Konventionen vorgesehen, das der Sieger, der Bevölkerung einen "Leitfaden" oder eben eine Grundgesetzt gibt, um die Ordnung wieder herzustellen.

    Hat alles so seine Richtigkeit.

    Nur hat die letzten 60 Jahre jemand vergessen, das wir endlich mal über die alte oder eine neue Verfassung abstimmen sollten.

    Daher mache ich mir auch keine Sorgen um die EU Verfassung. Sie kann gar nicht in D gelten.

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