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Thema: Lest' einmal das GG!

  1. #61
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Nirgends im GG wird dieses als Verfassung bezeichnet. Schon in der Präambel steht:
    Zitat
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Man hat damals die Bezeichnung "Verfassung" vermieden, weil man der Auffassung war, dass eine sich "Verfassung" nennende Verfassung für das gesamte Staatsgebiet zu gelten habe. Es war aber nun mal in der Nachkriegszeit in Deutschland nicht möglich gewesen, eine Verfassung für ganz Deutschland zu schaffen. Vielleicht hat der eine oder andere schon mal etwas vom kalten Krieg gehört. Aber wenn das Grundgesetz keine Verfassung sein sollte, wieso hat sich das Deutsche Volk dieses Grundgesetz kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt gegeben? Man wusste also von Anfang an, das Grundgesetz ist eine Verfassung, nur aus innerstaatlichen Gründen durfte sie nicht so heißen. Den Alliierten war das wohl egal. Sie haben die Ministerpräsidenten beauftragt, eine Verfassung für den Bereich der westlichen Besatzungszonen auszuarbeiten. Von Grundgesetz haben die Alliierten nichts gesagt.
    Dieses Provisorium war für ein paar Jahre gedacht gewesen. Niemand ist auf die Idee gekommen, dass es bis zur deutschen Einheit noch 41 Jahre dauern könnte. Und das Provisorium von 1949 war schon wenige Jahre später kein Provisorium mehr, sondern eine funktionierende Verfassung.
    Einer Verfassung ist es übrigens egal, ob das Volk über sie abstimmt, oder ob sie nur vom Parlament mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wird. Eine Verfassung kann auch von einem Diktator ganz allein erlassen werden.
    Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat beschlossen und anschließend von den demokratisch gewählten Länderparlamenten angenommen. Es ist somit ebenso legitimiert, wie dreißig Jahre vorher die Weimarer Verfassung.

  2. #62
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Die Allgemeine Annahme, das mit der Wiedervereinigung das GG in den Verfassungsstatus erhoben worden wäre ist schlicht falsch. Denn erstens ist mit dem 2+4 Vertrag nur der Geltungsbereich des GG geändert worden und zweitens können die Volksvertreter nicht stellvertretend für das Volk eine Verfassung beschliessen. Das GG betont in Paragraph 146 ausdrücklich, dass dies nur vom Deutsche Volk in freier Entscheidung gemacht werden darf. Alle Wahlen der Bürger der BRD waren aber bisher mit parteipolitischen bzw. personellen Konsequenzen verbunden.
    Desweiteren konnte mir selbst das Statistische Bundesamt bis heute nicht sagen, wie das amtliche Wahlergebnis lautet, das das GG in den Verfassungsstatus erhob.
    Das Grundgesetz wurde zu einem einzigen Zeitpunkt in den Verfassungsstatus erhoben, nämlich am 23. Mai 1949. Seither ist das Grundgesetz eine Verfassung. Wie diese Verfassung genannt wird, ist egal.
    Die Volksvertreter haben 1919 auch stellvertretend für das Volk eine Verfassung beschlossen. Warum konnte man es 1919, nicht aber 1949?
    Das Grundgesetz betont in Art. 146 ausdrücklich, dass dieses Grundgesetz nur durch eine demokratisch legitimierte neue Verfassung ersetzt werden kann. Und solange diese neue Verfassung nicht zustande gekommen ist, gilt eben das Grundgesetz.

  3. #63
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Kazuya
    Das GG wurde als Verfassungsprovisorium gestrickt, da Deutschland zum damaligen Zeitpunkt geteilt war. Deshalb hat man ja den Paragraphen 146 eingeführt
    Tut mir leid Kazuya, das ist eine Fehlinterpretation der Artikels 146. Dieser Artikel bezieht sich rein auf die Geltungsdauer des Grundgesetzes. Aus ihm lassen sich weder eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung ableiten, nach Standpunkte für die Begrifflichkeiten-Diskussion ableiten.
    Es geht einzig allein um die Geltungsdauer, denn ob nun in diesem Artikel steht, Dieses Grundgesetz verliert....., oder Diese Verfassung verliert, ändert nichts an der Grundaussage dieses Artikels.
    Der Artikel trifft keine Aussage darüber, das das Grundgesetz ersetzt werden muß, sondern stellt nur die Verpflichtung auf, das wenn es ersetzt wird, die Verfassung, die es ersetzt bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß, nämlich die Zustimmung des deutschen Volkes.

    Kazuya du kannst machen was du willst, anhand des Gestzestextes des Artikel 146 kannst du nicht belegen, das das Grundgesetz ersetzt werden muß. Beweise mir das Gegenteil.

    Auch das Argument des Provisoriums kann nicht gehalten werden, es war nur in Verbindung mit der ursprünglichen Präambel von 1949 gültig. Nun die Präambel ist geändert worden. Die Aussage hat der Präambel hat sich geändert und somit der Status des Grundgesetzes.
    Und auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, das Vorwort (Präambel) ist Bestandteil des GG und unterliegt somit den Bestimmung des Artikels 79 GG und dehnen ist bei der Änderung der Präambel Folge geleistet worden.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #64
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer
    Auch das Argument des Provisoriums kann nicht gehalten werden, es war nur in Verbindung mit der ursprünglichen Präambel von 1949 gültig. Nun die Präambel ist geändert worden. Die Aussage hat der Präambel hat sich geändert und somit der Status des Grundgesetzes.
    Und auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, das Vorwort (Präambel) ist Bestandteil des GG und unterliegt somit den Bestimmung des Artikels 79 GG und dehnen ist bei der Änderung der Präambel Folge geleistet worden.
    Ach das ist aber schön bequem .
    Die " Volksvertreter" sind einfach das Volk , wenn man es grad mal benötigt ?
    Lachhaft.

    Ein als Provisorium zwecks Staatsverwaltung geschaffenes Werte - und
    Regelkompendium ist durch " Lebenswirklichkeit" eben mal Verfassung
    geworden.....

    Wann beginnt ihr mal selbst zu denken , was EUCH nützen würde - statt
    erstarrten Partei - und Verwaltungsapparaten ?

    Wann wollt ihr mal selbstbewusst die Masstäbe für Eure Zukunft und die
    EURER Kinder aus eigenem mehrheitlichem Willen bestimmen ?

    Kein Mut ? Lieber bequemes weiter so ?

    Ich ahnte das Deutschland mit servilen Resteverwertern der
    allierten Besetzung vollgestopft ist ......

  5. #65
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von GnomInc
    Ach das ist aber schön bequem....
    Ich habe nur eine rechtliche Betrachtung gemacht, die sich einzig und allein an rechtlichen Gesichtspunkten und den rechtlichen Normen, die das Grundgesetz aufstellt orientiert.
    Im Gegensatz zur dir, habe ich mein subjektives Rechtsempfinden und meine persönliche Meinung außen vor gelassen und mich ausschließlich am Gesetzestext orientiert.
    Es steht dir frei, meine Aussagen auf die selbe Art und Weise zu widerlegen, obwohl ich deiner Reaktion entnehme, das du dazu nicht fähig bist.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #66
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer
    Es steht dir frei, meine Aussagen auf die selbe Art und Weise zu widerlegen, obwohl ich deiner Reaktion entnehme, das du dazu nicht fähig bist.
    Mir steht noch viel mehr frei, damit das klar ist.
    Und wozu ich fähig bin , nun da haben mich verschiedentlich im Leben
    unterschiedliche Gremien abgeprüft.

    Ich halte die juristische Ableitung des Problems , insbesondere die
    Abprüfung auf Fehlerhaftigkeit für irreführend .
    Hier geht es nicht darum juristische Kunstgriffe zu bewerten.

    Es geht darum , was die Grundlage der deutschen Demokratie im 21.
    Jahrhundert sein soll und insbesondere darum , das ich mir
    vorstellen kann , dazu das für " blöd* gehaltene * Stimmvieh*
    das VOLK zu befragen.

    Dieser Wille unterscheidet uns - soviel ist klar.

  7. #67
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    @GnomInc,

    sorge dafür, dass die Parteien, die deiner Meinung am ehesten entsprechen, bei der nächsten Bundestagswahl die Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag bekommen, und dass sie auch in den allermeisten Ländern die Mehrheit stellen, so dass sie auch im Bundesrat die Zweidrittel-Mehrheit haben.

    Ich bin überzeugt, diese Parteien werden eine neue Verfassung ausarbeiten und das Volks darüber abstimmen lassen. Und danach wird das Volk nie wieder gefragt werden.

  8. #68
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Apifera
    @GnomInc,

    sorge dafür, dass die Parteien, die deiner Meinung am ehesten entsprechen, bei der nächsten Bundestagswahl die Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag bekommen, und dass sie auch in den allermeisten Ländern die Mehrheit stellen, so dass sie auch im Bundesrat die Zweidrittel-Mehrheit haben.
    I.
    Das ist eine Konsequenz , welche ich akzeptiere.

    Sobald ich ein Parteiprogramm sehe , welches diese Ziele benennt , werden
    diese meine Stimmen erhalten - versprochen.

  9. #69
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von GnomInc
    Hier geht es nicht darum juristische Kunstgriffe zu bewerten.

    Es geht darum , was die Grundlage der deutschen Demokratie im 21.
    Jahrhundert sein soll und insbesondere darum , das ich mir
    vorstellen kann , dazu das für " blöd* gehaltene * Stimmvieh*
    das VOLK zu befragen.

    Dieser Wille unterscheidet uns - soviel ist klar.
    Gnomic, da irrst du dich. Du und andere machen den Fehler eine juristische Frage auf moralischer Basis nach persönlichen Empfinden zu beantworten und dies noch mit Antworten von anderen Fragen.
    Du versuchst das Was zu kritisieren, obwohl eigentlich nur das Wie zu kritisieren ist.

    1. Was ist das Grundgesetz? Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

    2. Wie ist das Grundgesetz zur Verfassung geworden? Durch Handlungen der vom Volk gewählten Vertreter. Diese Handlungen gingen mit den rechtlichen Bestimmungen des GG konform und juristisch in Ordnung.
    Hinsichtlich des allgemeinen Demokratie-Verständnisses ensteht aber hierdurch eine Diskrepanz, die Einfluss auf die moralische Zustimmung des Bürgers hat, wodurch aber die rein rechtliche Gültigkeit des GG nicht berührt wird.
    Um Politikverdrossenheit keinen Vorschub zu leisten und das Demokratieverständnis zu fördern, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden.
    Was das für Massnahmen sein sollten, muß diskutiert werden. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu aber nicht, es lässt sich nur eine moralische Verpflichtung ableiten, dies wird auch an Artikel 5 des Einigungsvertrages deutlich. Das ganze kann man unseren Politikern auch vorwerfen, berührt aber nicht die rechtliche Gültigkeit des GG.

    3. Besteht eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung? Auf rechtliche Ebene nicht, hinsichtlich einer moralischen Verpflichtung siehe Punkt 2.

    Die in diesem Thread gestellte Gültigkeits- und Statusfrage berührt nur die rechtliche Ebene, aber nicht die moralische Ebene.
    Es sind wohl mehr Überlegungen hinsichtlich der unter 2 erwähnten Diskrepanz und wie man sie ausräumt angebracht, als sich über feststehende juristische Fakten zu streiten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  10. #70
    king and queen of hearts Benutzerbild von Just Amy
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Kazuya
    Die Allgemeine Annahme, das mit der Wiedervereinigung das GG in den Verfassungsstatus erhoben worden wäre ist schlicht falsch. Denn erstens ist mit dem 2+4 Vertrag nur der Geltungsbereich des GG geändert worden und zweitens können die Volksvertreter nicht stellvertretend für das Volk eine Verfassung beschliessen. Das GG betont in Paragraph 146 ausdrücklich, dass dies nur vom Deutsche Volk in freier Entscheidung gemacht werden darf. Alle Wahlen der Bürger der BRD waren aber bisher mit parteipolitischen bzw. personellen Konsequenzen verbunden.
    Desweiteren konnte mir selbst das Statistische Bundesamt bis heute nicht sagen, wie das amtliche Wahlergebnis lautet, das das GG in den Verfassungsstatus erhob.
    natürlich können die volksvertereter das, und der paragraph 146 beenennt nur die geltungsdauer, zum x-ten mal. poste den 146er nochmal, es steht da nicht drinnen, wer eine verfassung machen darf.

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