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Kuriose Fälle II - Rechtsfreies Örtchen
Wer haftet bei Unfällen auf der Firmentoilette? Niemand. Es sei denn es herrschen "besondere Gefahrenmomente".
Der Fall:
Dummer Zufall: Eine Köchin benutzte während der Arbeitszeit die Betriebstoilette und vergaß, die Toilettentür zu verriegeln. Eine Kollegin öffnete die unverschlossene Türe und verletzte die Köchin dabei am Auge.
Die Köchin stellte Forderungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Als diese verweigert wurden, erhob sie Klage.
Das Urteil:
Weiterlesen im LINK siehe oben
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Und hast Du es gewusst ?