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Thema: Kuriose Fälle II - Rechtsfreies Örtchen - Hättest Du es gewusst ?

  1. #1
    Mitglied
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    Kuriose Fälle II - Rechtsfreies Örtchen - Hättest Du es gewusst ?

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    Kuriose Fälle II - Rechtsfreies Örtchen

    Wer haftet bei Unfällen auf der Firmentoilette? Niemand. Es sei denn es herrschen "besondere Gefahrenmomente".



    Der Fall:

    Dummer Zufall: Eine Köchin benutzte während der Arbeitszeit die Betriebstoilette und vergaß, die Toilettentür zu verriegeln. Eine Kollegin öffnete die unverschlossene Türe und verletzte die Köchin dabei am Auge.

    Die Köchin stellte Forderungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Als diese verweigert wurden, erhob sie Klage.

    Das Urteil:

    Weiterlesen im LINK siehe oben
    .................................................. .................................................. ....

    Und hast Du es gewusst ?
    Geändert von SAMURAI (04.07.2006 um 15:49 Uhr) Grund: txt

  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: Kuriose Fälle II - Rechtsfreies Örtchen - Hättest Du es gewusst ?

    Warum erklären wir dann Atomkraftwerke nicht als Toilette? :deutschla
    :deutschla mein Land - dein Land - Deutschland:deutschla

  3. #3
    Garantiert treffsicher! Benutzerbild von Freischärler
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    Standard AW: Kuriose Fälle II - Rechtsfreies Örtchen - Hättest Du es gewusst ?

    Not(durft) kennt kein Gebot - kriegt somit eine ganz andere Aussagekragt. :2faces:
    Endlich Politik für Deutschland[/B] - DP

    http://www.dp-berlin-brandenburg.de
    http://www.jungefreiheit.de

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