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Thema: USA vs. D-Land VERGLEICH

  1. #21
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    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    Vorteil USA:

    Ab Freitag bin ich Amerikaner.

    Vorteil Deutschland:

    Ab Freitag bin ich kein Deutscher mehr.
    "du hast ein tieferes problem mein lieber,anscheinend auch mit deiner eigenen sexualitaet" Moonwitch

    Heute schon Gegenstimme gelesen?

  2. #22
    Jedem das Seine! Benutzerbild von NM-Maverick
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    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    Zitat Zitat von Micham
    Vorteil USA:

    Ab Freitag bin ich Amerikaner.

    Vorteil Deutschland:

    Ab Freitag bin ich kein Deutscher mehr.
    wie soll den das zu verstehen sein ?

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    So direkt kann man die USA nicht mit Deutschland vergleichen, denn es gibt schon in den Grundstrukturen diverse Unterschiede, die man schnell übersieht, die man aber bei einem Vergleich berücksichtigen muß. Hinzukommt, das man immer auch ein Auge auf die geschichtliche Entwicklung der USA und seine Größe haben muß.
    Allein bei den förderalen Strukturen gibt so starke Unterschiede, das in manchen Bereichen der direkte Vergleich nicht möglich ist und der Betrachter Fehler macht. Im Gegensatz zum unitaristischen Bundesstaat der Bundesrepublik mit seinen verschränkten Machtbeziehungen zwischen Ländern und Bund, ist die USA eine Konförderation, ein Staatenbund mit klar abgegrenzten Kompetenzen und strukturell mehr mit der EU zu vergleichen, bzw. mit dem Konzept das den meisten Leuten für die EU einmal vorschwebt.
    Ich persönlich würde hier nicht so allgemein von Vor- und Nachteilen sprechen, sondern lieber von positiven und negativen Aspekten der einzelnen Verfahrensweisen, wobei die persönliche Meinung eine sehr große Rolle spielt.

    - Richter, Polizei und Strafrecht
    Beginnen wir einmal mit dem Strafrecht und lassen wir mal die Unterschiede zwischen den einzelne US-Bundesstaaten außen vor und betrachten allgemein die Strafbemessung. US-Richter sind in der Möglichkeiten der Strafwahl und Strafbemessung relativ frei, was fallspezifisch betrachtet durchaus sehr wirkungsvoll ist, denn eine Strafe soll ja nicht nur bestrafen, sondern auch bei einem Täter ein Umdenken bewirken und da sind einfache Haft oder Geldstrafen ab und zu ungeeignet. Deutsche Richter können nur Strafen im Rahmen dessen, was das Gesetz vorsieht verhängen. Das ist zum einen nicht immer sehr wirkungsvoll und zum anderen differiert das Strafmass mit dem Strafmass, was nach dem subjektiven Rechtsempfinden des Bürgers als richtig erachtet wird. Bei dieser Betrachtungsweise also ein Vorteil für die USA. Betrachtet man das ganze unter einem anderen Blickwinkel hat die deutsche Regelung wieder einen Vorteil, denn sie lässt kaum Raum für richterliche Willkür und wird dem Gleichheitsgrundsatz, wie in Artikel 3 GG beschrieben gerecht.
    Hinsichtlich der Strafbemessung ist es schwierig Vergleiche anzustellen, da hier je nach Fall das subjektive Empfinden ein Rolle spielt. Ich beschränke mich hier nur auf den Focus der Strafe, denn eine Strafe hat zwei Teile einmal die Bestrafung und dann die Resozialisierung. Im amerikanischen System liegt der Focus auf der Bestrafung, die Resozialisierung ist kaum von Bedeutung. Man erkennt das Erbe der religiösen Gründerväter, das alttestamentarische Aug um Aug, Zahn um Zahn. In Deutschland ist der Focus genau umgekehrt.
    Bei Betrachtung der Kriminalitätsproblematik beider Staaten komme ich zu der persönlichen Meinung, das bei beiden Staaten der Focus falsch gesetzt ist. In Deutschland wird zuviel Augenmerk auf die Resozialisierung gesetzt in den USA zu wenig.
    Das Richter und Sheriffs in den USA von den Bürgern gewählt werden, hat den positiven Aspekt, das dadurch ihre Handlungen die Zustimmung der Bürger besitzen.
    Nun sind aber Richter und Polizisten nicht nur dem Bürger verpflichtet sondern auch der gesetzlichen Ordnung und in einem Wahlsystem besteht die Gefahr, das in Wahlperioden diese Ordnung dem subjektivem Empfinden der Bürger geopfert wird.

    weiteres folgt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #24
    SÜDLICHT Benutzerbild von Scarlett
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    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    Wenn man das deutsche (oder auch Schweizer, französiche, italienische) Rechtssystem mit dem britischen oder amerikanischen vergleichen will, müssen einem mehrere grundsätzliche Unterschiede bewußt sein.

    In Deutschland gilt grundsätzlich positives Recht, dh Gesetze und Verordnungen.
    Das ist abgeleitet aus dem Römischen Recht.
    Daneben gibt es Gewohnheitsrecht, das sog Gemeine Recht.

    In den USA ( und UK) ist das Rechtssystem aus dem Germanischen Recht oder Gemeinen Recht abgeleitet. Im germanischen Rechtssystem wurden für die Lösung eines Falles vergleichbare, bereits abgeurteilte, Fälle herangezogen um daraus Urteilsmaximen für den aktuellen Fall zu gewinnen. Das ist das sog. Common Law.

    Beides gilt nicht mehr in reiner Form. In Deutschland gibt es Gewohnheitsrecht und eine richterliche Rechtsfortbildung (ohne ein Gesetz und möglicherweise sogar gegen einen Gesetzeswortlaut). Das gilt insbesondere in Rechtsbereichen, in denen die Aufarbeitung der Materie durch den Gesetzgeber wegen der schnellen Fortentwicklung hinterherhinkt, zb im Medienrecht.

    In den USA gilt in immer größerem Umfang geschriebenes Recht, Gesetze, das sog Statutary Law. In Großbritannien wird das auch durch das EU-Recht, das national umgesetzt werden muss, erzwungen.

    Wenn jetzt über das jeweils andere System berichtet wird, dann werden in Deutschland wie in den USA immer Fälle herangezogen, die eine Nachricht wert sind. Ein Bär im Trentino ist keine Nachricht, ein Bär in Bayern, der Bienenstöcke plündert, ist eine Nachricht. So wird all mählich der Eindruck erweckt: Alle Bären sind böse.

    Analog gilt: In Deutschland wird in der Regel nur dann über die US-Justiz berichtet, wenn irgendwas falsch läuft. In den USA hört man dagegen nur von bizarren deutschen Urteilen zu Kannibalen . Frankreich taucht in beiden Ländern nur auf, wenn Unschuldige als Kinderschänder im Gefängnis landen und Italien lediglich dann, wenn Vergewaltigungen von sexuell erfahrenen 14-Jährigen für weniger schlimm befunden werden als von Jungfrauen. Dass in diesen Systemen täglich in abertausenden Fällen völlig unkontrovers Recht gesprochen wird, bleibt ungesagt. So funktionieren die Medien halt.
    It is a far, far better thing to have a firm anchor in nonsense than to put out on the troubled seas of thought.

  5. #25
    Sui
    Gast

    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    In Deutschland hat der mündige Bürger wie immer keinerlei Mitspracherecht. In anglo-amerikanischen Rechtskreis schon. In jedem Strafprozess gibt es eine Jury, im Zivilprozess, wenn er der beiden Beteiligten eine will (soviel ich weiss, sollte dies falsch sein bitte verbessern.

    In Deutschland gibt es inzwischen eine katastrophale Juristenausbildung und Richter werden nach dem 2. Staatsexamen (teilweise mit 26) erst als Richter auf Probe und dann auf Lebenszeit gewählt.

    Das ist ein Unding schlechthin. In fast allen anderen Ländern der Welt, muss man eine spezielle Richterausbildung machen oder so und so lange als Anwalt tätig gewesen sein um, die entsprechende Sachkenntnis zu haben.

    Idiotische Richter bekommt man nicht mehr weg. Gegen manche Richter gibt es in Deutschland so viele Dienstaufsichtsbeschwerden, dies interessiert die gar nicht.

    Dann kenne ich sehr sehr viele Frauen, die immer schrien, sie wollten Richterin werden, weil dann hat man ja so wenig zu tun und wegen Familie und schöner sicherer Job.

    Ihr könnt euch vorstellen um welchem Enthusiasm die ans tägliche Juristenwerk gehen. Die sind max 2 mal die Woche in ihrem Büro, zu den Verhandlungen.

    @
    Maverick

    Danke


    Sui
    Geändert von Sui (06.07.2006 um 15:06 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler

  6. #26
    SÜDLICHT Benutzerbild von Scarlett
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    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    In den USA gibt es ein föderalistisch aufgebautes Rechts- und Gerichtswesen.

    Das Zivilrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht werden jeweils vom einzelnen Bundesstaat erlassen, der auch ein gegliedertes Gerichtswesen (State Courts) einrichtet.

    Parallel dazu gibt es die Bundesgerichte (Federal Courts).

    Ein amerikanischer Bürger darf seiner Freiheit, seines Lebens, seines Eigentums und seiner Ehre nur auf Anklage und Urteil durch ein unabhängiges Geschworenengericht beraubt werden

    Nach der amerikanischen Verfassung hat jeder bei Strafverfahren und Zivilprozessen mit einem Streitwert von mehr als $20 ein Anrecht auf ein unabhängiges Geschworenengericht.

    Der Staat hat nicht das Recht, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Das Volk behält sich dieses Recht in Form einer Jury vor. Als zu groß gilt die Gefahr, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter als Staatsdiener im weitesten Sinne gemeinsame Sache machen.

    Das hat aber auch Konsequenzen für die Rolle des Richters

    Die Rolle des Richters kann man mit der eines Schiedsrichters vergleichen. Seine Aufgabe in einem Geschworenenprozess ist es nicht, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden, sondern sicher zu gehen, dass alles fair und mit rechten Dingen zugeht, dass das geltende Recht eingehalten wird, dass die Geschworenen den nötigen Hintergrund haben.

    Der Richter kann in dieser Kontrollfunktion das Urteil im Extremfall oft
    aufheben . Leichtfertig sollte er es aber nicht tun, denn in vielen Bundesstaaten haben die Wähler die Möglichkeit, Richter aus dem Amt zu wählen. Das ist - wegen der Kontrollfunktion des Richters - in den USA auch wichtig, aber man kann das nicht auf unser Rechtssystem, in dem der Richter Recht spricht, sinnvoll übertragen.

    In vielen Staaten ist auch möglich, dass der Gouverneur vakante Richterposten besetzt, doch nur für eine gewisse Zeit. Dann müssen sich auch diese Richter dem Wähler stellen.
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  7. #27
    Pragmatiker Benutzerbild von Scrooge
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    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    Zitat Zitat von Sui
    In Deutschland hat der mündige Bürger wie immer keinerlei Mitspracherecht. In anglo-amerikanischen Rechtskreis schon. In jedem Strafprozess gibt es eine Jury, im Zivilprozess, wenn er der beiden Beteiligten eine will (soviel ich weiss, sollte dies falsch sein bitte verbessern.
    Ich denke, an der Politik sieht man am besten, was passiert, wenn Unkundige Dinge tun dürfen, von denen sie keine Ahnung haben. Da betätigen sich Lehrer als Finanzexperten...
    Was Du hier einigen Personen bezüglich des amerikanischen Rechts vorwirfst, gilt auch für Dich, was das deutsche Recht betrifft. Es gibt zum Beispiel auch so genannte Schöffengerichte. Wer als Schöffe ehrenamtlich tätig werden möchte, dem steht dieses frei. Man kann sich nicht über mangelnde Mitspracherechte beschweren, wenn man die einem zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht nutzt...

    Zu diesem gesamten Strang fällt mir ein, dass es kaum Sinn macht, Deutschland und die USA zu vergleichen. Gründe wurden hier schon genannt. Allerdings habe ich die Vermutung, dass es dem Ersteller des Eingangsbeitrags eher um ein Loblied auf die USA als um einen kritischen Vergleich ging.
    Auf die Vernunft... ProRatio-Initiative

  8. #28
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    so ist das eben, wenn man an die geschichte von gottes eigenem land glaubt.
    eigentlich zu bedauern, wer solche krücken für das eigene selbstbewusstsein braucht.
    nur ist das nichts besonders neues.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  9. #29
    Sui
    Gast

    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    Ich denke, an der Politik sieht man am besten, was passiert, wenn Unkundige Dinge tun dürfen, von denen sie keine Ahnung haben. Da betätigen sich Lehrer als Finanzexperten...
    Was Du hier einigen Personen bezüglich des amerikanischen Rechts vorwirfst, gilt auch für Dich, was das deutsche Recht betrifft. Es gibt zum Beispiel auch so genannte Schöffengerichte. Wer als Schöffe ehrenamtlich tätig werden möchte, dem steht dieses frei. Man kann sich nicht über mangelnde Mitspracherechte beschweren, wenn man die einem zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht nutzt...
    Nein die Schöffengerichte kann man nicht mit der Jury vergleichen. Ein deutsches Schöffengericht funktioniert in der Regel so:

    Der Richter fragt nach der Verhandlung wie die beiden Schöffen es so sehen. Die Schöffen sagen etwas. Dann erklärt er seine Meinung (vorsichtig, man will die Schöffen ja nicht verärgern) und erklärt welchen Urteilspruch warum und in 99,9 % stimmen die Schöffen zu. So läuft dies in der Praxis. Welcher treue Bundesbürger wagt es schon einem Richter zu widersprechen?

    Erneut hinsichtlich der Jury, es gibt evidence und litigation rules, es ist ein anderes Prozesssystem als in Deutschland. Und ich finde es gerecht. Und wie ja auch schon hier bestätigt wurde, die Jury spricht ja nur ob schuldig oder nicht schuldig, oder ob sie was anerkennt. Das Urteil spricht der Richter, bzw. das Strafmass im Strafprozess wenn er nicht "freigesprochen" wurde.

    Herr Eichel dagegen konnte einige schwerwiegende Fehlentscheidung für die BRD treffen.

    Vergleichbarkeit hin und her, man kann die Vorzüge und Nachteile beim Namen nennen.

    Sui
    Geändert von Sui (06.07.2006 um 17:06 Uhr) Grund: fehler

  10. #30
    Sui
    Gast

    Standard AW: USA vs. D-Land VERGLEICH

    Ein amerikanischer Bürger darf seiner Freiheit, seines Lebens, seines Eigentums und seiner Ehre nur auf Anklage und Urteil durch ein unabhängiges Geschworenengericht beraubt werden
    Hinsichtlich es Eigentums wird man in Deutschland ja permanent hinsichtlich seiner Arbeitskraft enteignet. Es sei denn man ist arbeitslos.

    Sui

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