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Thema: Volksabstimmung über TODESSTRAFE

  1. #21
    Lichtverschenker
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    Das ist auch nur so damit sich wieder eine Herrscherklasse bilden kann. Ich meine: Welcher Politiker sieht sich schon als normaler Mensch.
    Aber ich wär für eine direkte Demokratie (auch wenn die Leute blöd sind - die Politiker sind korrupt - gleicht sich irgendwie aus) anstatt für eine repräsentative
    "Ideologie ist der Versuch, die Straßenbeschaffenheit zu ändern, indem man neue Wegweiser aufstellt", Carlo Manzoni, it. Schriftsteller

    "Der Mensch ist das einzige Tier, das sich für einen Menschen hält.", Thomas Niederreuther, dt. Schriftsteller

  2. #22
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    In den Parteien wirkt die plebiszitäre Komponente im Verfassungsstaat! Also gründe zuvorderst einen Verein zur Einführung der Todesstrafe, schaffe dir ein Ohr oder gleich eine Stimme in einer aussichtsreichen Partei und wähle diese sodann zum Wahlsieg...

    Volksentscheide sind auf Bundesebene untersagt (Justiz ist nunmal Bundesangelegenheit) und das ist auch gut so!
    No sound. No substance. No light. No Dave.

  3. #23
    l_osservatore_uno
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    Original von Delbrück Volksentscheide sind auf Bundesebene untersagt
    ... steht das geschrieben?

  4. #24
    Lichtverschenker
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    >In den Parteien wirkt die plebiszitäre Komponente im Verfassungsstaat!
    >Also gründe zuvorderst einen Verein zur Einführung der Todesstrafe,
    >schaffe dir ein Ohr oder gleich eine Stimme in einer aussichtsreichen
    >Partei und wähle diese sodann zum Wahlsieg...

    Das ist schön und gut aber überleg dir mal wieviel Geld und arbeit du dafür brauchst. Für den "Normalsterblichen" wohl kaum schaffbar ohne unterstützung einiger mächtiger Leute. Und dann heist es hinterher "eine hand wäscht die andere"
    "Ideologie ist der Versuch, die Straßenbeschaffenheit zu ändern, indem man neue Wegweiser aufstellt", Carlo Manzoni, it. Schriftsteller

    "Der Mensch ist das einzige Tier, das sich für einen Menschen hält.", Thomas Niederreuther, dt. Schriftsteller

  5. #25
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Original von l_osservatore_uno
    Original von subba Volksentscheide sind schon an sich verfassungswidrig !
    ... das begründe mal!

    Gruß!

    Enzo
    "Artikel 77 GG bestimmt, dass nur der Bundestag Gesetze beschließen kann. Hieraus ergibt sich, dass auch Volksentscheide abgesehen von den in Art. 29 geregelten Fällen nicht ohne Verfassungsänderung durchführbar sind.

    [...]

    c) Historische Auslegung
    Fraglich ist, ob die geschichtliche Entwicklung plebiszitärer Elemente zur Lösung des Problems beiträgt.
    Während der verfassungsgebende Parlamentarische Rat seinerzeit ausführlich über Volksbegehren und Volksentscheid debattierte, befasste er sich nicht mit der Thematik der Volksbefragung.
    Volksbegehren und Volksentscheid lies er nur in den in Artikel 29 genannten Fällen zu. Er bezeichnete Volksbegehren und Volksentscheid als „Prämie für Demagogen“ zumal diese Minderheiten und kleinen Interessengemeinschaften mehr Handlungsmöglichkeiten einräumen.

    [...]

    Die Auslegung anhand der Entstehungsgeschichte kommt daher zu dem Ergebnis, dass [...] Volksbegehren und Volksentscheid unter einem Verfassungsvorbehalt stehen."

    Auszug aus meiner Hausarbeit die mehr als doppelt so gut wie der Durchschnitt bewertet und vom Professor persönlich mit der Anmerkung "sehr erfreulich" versehen wurde.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

    Big government is cancerous. Like a cancer, it hurts the body and tends to spread, doing more and more harm as it grows. It is time for some radical surgery.
    --George C. Leef, director of FEE’s Freeman Society Discussion Clubs

  6. #26

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    Original von istdaswirklichwichtig
    Das ist auch nur so damit sich wieder eine Herrscherklasse bilden kann. Ich meine: Welcher Politiker sieht sich schon als normaler Mensch.
    Aber ich wär für eine direkte Demokratie (auch wenn die Leute blöd sind - die Politiker sind korrupt - gleicht sich irgendwie aus) anstatt für eine repräsentative
    Du weisst, nicht mal eine direkte Demokratie wie in der Schweiz kann repräsentativ sein, geschweige denn eine Repräsentative wie in der BRD.

  7. #27
    l_osservatore_uno
    Gast

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    Artikel 20, 2

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.

  8. #28
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    Original von istdaswirklichwichtig
    @Benny
    Ja ich wollt nur sagen das ichs gut find das es in der Verfassung steht.
    Ok mein Fehler.

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Delbrück
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    Original von l_osservatore_uno
    Original von Delbrück Volksentscheide sind auf Bundesebene untersagt
    ... steht das geschrieben?
    Original von subba
    "Artikel 77 GG bestimmt, dass nur der Bundestag Gesetze beschließen kann. Hieraus ergibt sich, dass auch Volksentscheide abgesehen von den in Art. 29 geregelten Fällen nicht ohne Verfassungsänderung durchführbar sind.
    Danke Subba!

    Reicht das Enzo? Ein Volksentscheid ist auf Bundesebene nur im Bezug auf die Neugliederung des Bundesgebiets (Art. 29) vorhergesehen und ansonsten ausgeschlossen.
    No sound. No substance. No light. No Dave.

  10. #30
    l_osservatore_uno
    Gast

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    Original von Delbrück Reicht das Enzo? Ein Volksentscheid ist auf Bundesebene nur im Bezug auf die Neugliederung des Bundesgebiets (Art. 29) vorhergesehen und ansonsten ausgeschlossen.
    ... reicht natürlich nicht, mein Lieber!

    Von 'Untersagung' - wie von Dir weiter oben mal so eben reingehämmert - kann ohnehin keine Rede sein!

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