Wie recht der Verwaltungsgerichtshof mit diesem Urteil hat. Wenn sich das bundesweit übertragen ließe, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung.11. Juli 2006 - Ausländer, die jahrelang in Hessen nur geduldet wurden, erwerben durch Anpassung an die hiesigen Lebensverhältnisse kein dauerhaftes Bleiberecht. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) (AZ.: 7 UE 509/06) klargestellt. Integration und ein langer Aufenthalt in Deutschland begründeten noch keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, entschied das Kasseler Gericht. Auch die noch nicht abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung von Kindern sei kein Hindernis, die Ausländer in ihr Herkunftsland zurück zuschicken. Mit seinem Urteil wies der VGH die Klage einer 1992 aus dem Kosovo eingereisten sechsköpfigen Familie ab.
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