sag mal hast du dir deinen nickname selber ausgesucht oder nennen dich alle so?
ich habe dir zur erinnerung mal deine letzten 2 meter untereinander gesetzt, damit du vielleicht merkst, das eine medizinisch therapeutische behandlung dringenst erforderlich ist.
druck es aus und gib es dem therapeuten deiner wahl --- nimm aber zahnbürste mit, duscheinst ein akkuter fall zu sein.
Zitat von KrascherHistory
Ach die BRD erkennt für die DDR die Grenze zu Polen an. WIE DAS DENN ???
Nein, die DDR hat die Grenze zu Polen bereits 1949 anerkannt.
Die BRD hat bis zu den Moskauer Verträgen diese Grenze nicht anerkannt.
Danach galt für die BRD dass Polen an der Oder-Neisse-Grenze anfängt.
Fertig.
Danach galt für die BRD.... ?? Entspricht Verfügung über Teile des Dt.Reiches zugunsten Polens -- nicht möglich -- da nach Teilidentitästhese (Schwachsinn vom gekauften Professor/für dich mal so angenommen) dieses nicht möglich war, sondern erst nach "Dt.Einheit" als "Vollidentität bestand.
Grundsatzproblem:
Du hast noch nicht die Rechtsnorm für die Teilidentitätsthese belegt -- da du ja Völkerrechtkenner bist weißt du ja auch, das ein BVerfG-Urteil/Beschluß keine Rechtsnorm darstellt. Also ??
Moin. Alter, lügst ja wie gedruckt !! Die Hauptlüge (Nebenlügen nicht kommentiert) ist unterstrichen !
HKLO
Artikel 39
Es ist Sache der abschließenden Parteien, in den Bedingungen des Waffenstillstandes festzusetzen, welche Beziehungen etwa auf dem Kriegsschauplatze mit der Bevölkerung und untereinander statthaft sind.
Artikel 42
Ein Gebiet gilt als Besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.
Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.
Artikel 43
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Wo können Russen machen, was Sie wollen ?
HKLO ist Völkerrecht, du KENNER !
Unter Beachtung der Landesgesetze !!
Wo steht Willkür ?
Moin. Gut ! Vergiß die malnachdenken-hupe. Der kann gar nix. Und das leider ziemlich gut.
Die zur BRD gehörende DDR widerlegt auch sehr schön die Teilidentitätsthese vom gekauften Professor.
Moin. Mein Lieblingssatz von sparty2:
Zitat von KrascherHistory
Die BRD kann nicht darauf bestanden haben, dass die Ostgebiete deutsches Gebiet unter polnischer Verwaltung seien, weil
1. Sie kann nicht über Gebiete des Deutschen Reiches verfügen
Antwort, sparty2, achtung, festhalten:
Wieso? Wenn Dein Nachbar einen Teil Deines Gartens besetz kannst Du doch trotzdem sagen, er gehöre eigentlich Dir... x10²²
Moin. Was passiert, wenn GG keinen Geltungsbereich mehr hat, z.B. durch Streichung von Art. 23 a.F. GG ???
Moin. Du hast von Anerkennung der DDR/Polen-Grenze durch BRD per 1970 gesprochen, nicht von "gut finden"
.
Die Annerkennung hätte selbst nach "deiner" Identitätstheorie nicht erfolgen können.
Nun fand die BRD das bloß echt dufte, so mit der DDR Grenze zu Polen.
Rechtsnorm, sparty, Rechtsnorm !!!
Ich habe noch nix hinsichtlich der Rechtsnorm für Teilidentitäten oder Abtretung von Gebieten über die ich keine Verfügung haben, weder tatsächlich noch juristisch.....
Rechtsnoooooooooormeeeeeeeeeen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat von lupus_maximus
Wer die Macht hat, seinen Willen durchzusetzen, hat auch das Recht auf seiner Seite.
Deswegen ist mir das Völkerrecht auch völlig egal.
Bingo!!!
sparty2
Faustrecht also. Geil.
Nach den Hobby-Völkerrechtler:
Ich stark - ich Völkerrecht.
Du schwach - du nix Recht
Das mag auf einem Pazifik-Atoll die Rechtsnorm sein. Hier nicht. Definitiv !
Moin. Um es volksnah auszudrücken:
Rechtsnormen sind das einzige, was deinen kl.A... vor Gericht retten, ob Amtsgericht oder BGH, ob verhandelte Ordnungswidrigkeit oder Kapitalverbrechen.
Deine Norm IST die Rechtsnorm, weil es deine über Jahrhunderte Grundrechte verbrieft. Ob du sie dir wegnehmen läßt liegt an dir.
Andere Länder lachen über Vorstöße der BRD hinsichtlich eines ständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat. Da dürfen nur richtige Staaten sitzen.
Es wird auch darüber gelacht, daß während der WM 30 GG-Artikel geändert wurden. Nicht bekannt ?
Herzlich lachen kann man darüber, daß das Saarland § 1 - 3 seiner Verfassung gestrichen hat und es dort auch keinen gestzlichen Anspruch mehr auf Sozialleistungen gibt. Das ist aber doof.
"Deinen" Freistaat findest du genau in den gestr. Teilen der Länderverfassung.
Darfst aber gerne an "Deiner" Norm weiterbasteln. Hat dann aber mehr den Charakter eines "Individualisten" , mehr nicht.
Wenn du von Recht nix merkst, wie ist die Reaktion ?
Eine Waffe kaufen ?
Wie lange soll das gegen eine Unrecht-Judikative, die die Exekutive befehligt helfen ?
Gar nicht.
Mag dir nicht gefallen: nur die Rechtsnormen Retten deinen A... Mfg K