Volle Zustimmung !Zitat von KrascherHistory
Du hast es auf den Punkt gebracht.
Volle Zustimmung !Zitat von KrascherHistory
Du hast es auf den Punkt gebracht.
Nach normalem Rechtsempfinden sind die Fluglotsen verantwortlich, denn sie haben den Schaden verursacht.Zitat von KrascherHistory
In Deutschland ist aber das Recht nicht mehr normal!Zitat von Bulli
Dies sieht man schon am § 130.
Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien
Moin.Zitat von lupus_maximus
Der 130er steht im Widerspruch zu Rechtsnorm Art.5 GG. Ergo: nichtig.
Die dummen Jünger von Mahler laufen indes alle los leugnen den Hol... und sitzen ihre Zeit eisern ab. Tolle Wurst.
Jetzt die neue Variante: Klärung der Rechtsnorm des 130er. Und schwups: Einstellung des Verfahrens. Nanü.
Was wissen Juristen, was eine gr. Herde von Hobbyjuristen hier nicht weiß ?
MfG K
Ich könnte mir vorstellen, daß die Hinterbliebenen bei einer amerikanischen Anwaltskanzlei (Rabinovitz, Kosherman, Rubinstein...) um rechtlichen Beistand nachgesucht haben.
Böser Verdacht. Ganz böse.Zitat von Mauser98K
Zitat von KrascherHistory
Ergo: interessiert keinen im Gerichtssaal, da Gegenteiliges zu Deiner Aussage bereits von Verfassungsrichtern festgestellt wurde.
Moin. Bei allen künftigen Antworten solltes du Hobby-Jurist dir mal eines aufschreiben:Zitat von malnachdenken
Ein Richter soll ein Gesetz anwenden !! Nicht interpretieren, auslegen oder sonst was.
Rechtsnormen werden nicht von BVerfG oder sonst wem gemacht. Es sind über Jahrunderte - in unserem Rechtsraum - entstandene Vereinbarungen des Volkes, die in bsw. der Weimarer Verfassung von 1919 niedergeschrieben sind.
Nochmal: du kannst jedes Urteil, Richterspruch, Unrecht, Unrrechtssystem akzeptieren, verteidigen, oder schön reden.
Dadurch wird es aber nicht legitimiert; schon gar nicht wird es zu Rechtsnorm.
Gegenteiliges darst du gerne - jederzeit - versuchen zu beweisen.
Beweisen heißt das Zauberwort, nicht - wie bei dir manifestiert - glauben, hoffen, meinen kombiniert mit kindlichem totquatschen und glauben, es sei argumentieren.
MfG K
Moin.Zitat von malnachdenken
Nachschlag: Verhandlung Amtsgericht HH St.Georg, Fr,21.7.06, 14.15 Uhr, verhandelt v.Herr H. (vermutlich Richter, da schwarze Robe).
Verhandlung über Ordnungswidrigkeit über 15,-- Euro.
Anlaß: Nichtzahlung der 15,--
Das nette Gespräch dauerte ca. 15 Minuten, danach war der Herr H. (? vermutlich, da nicht vorgestellt) platt und die Verhandlung fand nicht statt.
Herr H. (nannte sich rechtswidrig Richter, rechtswidrig wg. 139 ZPO, 138 ZPO und die ganze Latte fort....) konnte nicht belegen, gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein.
Schade. Da er dann als Privatperson auftrat aber keinen Kaffee und Kuchen servieren wollte (unsere einzige Bedingung fürs bleiben, oder der Nachweis nach 101 GG), sind wir wieder gegangen.
Für private Ä.... hat man nun wirklich keine Zeit.
Herr H. erhält div. Strafanzeigen wg. Nötigung, Amtsanmaßung, Urkundenfälschung und und und.....
Zufrieden, Hupe ? Was ist unklar ?
Ich, der Gärtner, war Rechtsbeistand und habe dem Mann i.d. schwarzen Robe die Wertschätzung versagen müssen. Wer kann mir was, wenn ich mich auf den Rechtsnormen bewege ?
Ein dummer Jurist schon gar nix.
Warum möglich ? Rechtsnormen, Hupe !
Rechtsnormen
MfG K
StarkZitat von KrascherHistory
Hast Du das durchgezogen ?
P.S. Gerne würde ich mehr Infos darüber erfahren - auch oder evtl. per PN
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