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Thema: Angloamerikanischer Überfall auf den Irak 2003 und deutscher Polenfeldzug 1939 - - Ein Vergleich

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    Offener Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages





    Betreff:

    Bush's Angriff auf den Irak 2003 und Hitlers Polenfeldzug 1939 - ein historischer Ver gleich

    Sehr geehrte Abgeordnete / Sehr geehrter Abgeordneter des Deutschen Bundestages,

    im beiliegenden historischen Vergleich weise ich einwandfrei nach,

    a) daß der angloamerikanische Angriffskrieg gegen den Irak den Tatbestand eines Verbrechens gegen den Frieden i.S. des Londoner Protokolls vom 8. August 1945 verwirklicht,

    b) daß Adolf Hitler sowohl aus völkerrechtlicher als auch aus allgemeiner politischer Sicht un gleich bessere Gründe für seinen Feldzug gegen Polen im September 1939 hatte als George W. Bush im März 2003 für seinen Irakkrieg,

    c) daß vor diesem Hintergrund und nach der Rechtsetzung durch die Nürnberger Siegerjustiz George W. Bush und die übrigen für den Angriffskrieg gegen den Irak Verantwortlichen unter der Anklage "Verbrechen gegen den Frieden" (Art. 6a Londoner Protokoll) vor einen inter nationalen Gerichtshof zu stellen und abzuurteilen wären,

    d) daß dabei nach dem Präjudiz der Nürnberger Rechtsprechung das Urteil auf Tod durch den Strang lauten müßte, und schließlich,

    e) daß für den Fall, daß die Staatengemeinschaft nicht in der Lage oder nicht einmal willens sein sollte, dieses Verfahren zumindest zu fordern, niemand das Recht hätte, Angehörige der unter drückten und entrechteten Völker zu verurteilen, weil diese das Recht in die eigene Hand nehmen.

    Zum Punkt d ergänze ich: Wie ich in meiner Ausarbeitung nachweise, war die Nürnberger Sie gerjustiz zum Zeitpunkt ihrer Inszenierung unrechtmäßig. Da aber das Völ kerrecht die Summe der im Umgang der Völker untereinander allgemein anerkannten und tat sächlich praktizierten Regeln ist, so sind die Ergebnisse dieser Siegerjustiz in bezug auf heutige Ereignisse zum Bestandteil des Völkerrechts geworden. Jenen deutschen Staats- und Heerfüh rern, die unter einer Willkürjurisdiktion der Feinde gemäß nachträglich kodifizierten Rechtsbe griffen verurteilt und gehenkt wurden, schulden wir - gerade als Deutsche! -, daß wir bei kras sen heutigen Verstößen der damaligen Richter und Henker gegen ihre eigene völkerrechtliche Normset zung das gleiche Verfahren einfordern, welches diese selbst nach 1945 OHNE ENTSPRE CHENDE VÖLKERRECHTLICHE GRUNDLAGE gegen die deutschen Führer anwandten.

    Zum Punkt e ergänze ich: Der Irak hat noch nicht kapituliert und die völkerrechtlich nach wie vor zuständige Regierung von Saddam Hussein wird es wahrscheinlich auch nicht tun. Also gibt es keine völkerrechtliche Grundlage für eine etwaige Illegalisierung des fortgesetzten militärischen oder paramilitärischen Widerstandes der Iraker gegen die völkerrechtswidrige angloamerikani sche Invasion. Vielmehr haben die Iraker nach Artikel 51 UN-Satzung ausdrücklich das Recht auf Selbstverteidigung. Das schließt auch das Recht zu Kommandounternehmen im Feindes land und gegen Führungspersönlichkeiten des Feindes und seiner Verbündeten ein. Die Ameri kaner selbst sind auch nicht anders vorgegangen. Verbündeter der USA ist aber de facto auch Deutschland, denn von deutschem Boden gingen militärische Angriffsoperationen gegen den Irak aus, Deutschland gewährte Überflugrechte für die amerikanische Luftwaffe bei deren Ope rationen gegen den Irak, deutsche Unternehmen geben US-Truppen im Irak logistische Unter stützung u.s.w., u.s.f.



    DURCH DIESE HALTUNG SETZT SICH DEUTSCHLAND INS UN RECHT UND KANN SICH INFOLGEDESSEN NICHT VÖLKERRECHTLICH ODER MORA LISCH BESCHWEREN, WENN ES SELBST DAS OPFER MILITÄRISCHER OPERATIONEN ODER VERGELTUNGSMASSNAHMEN WERDEN SOLLTE.

    Sehr geehrte Abgeordnete / sehr geehrter Abgeordneter:
    Ich appelliere an Sie, die tatsächliche Lage nicht zu ignorieren, sondern sie zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Per Lennart Aae





    Bush’s Angriff auf den Irak 2003

    und Hitlers Polenfeldzug 1939

    - ein historischer Vergleich –

    von Per Lennart Aae


    Am 16. Oktober 1946 wurde der Außenminister des Dritten Reiches, Joachim von Rib bentrop, in Nürnberg durch den Strang hingerichtet. Oder, treffender ausgedrückt, öffentlich hingemordet. Er war einer von etwa 500 politischen und militärischen Füh rern des Dritten Reiches, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nach Schaupro zessen auf einem Schafott oder vor einem Erschießungskommando der westlichen Siegermächte endeten, die anonym hingemeuchelten oder zu Tode geschundenen Namenlosen natürlich ungezählt. Damit sollte die Alleinschuld Deutschlands am Zwei ten Weltkrieg eindrucksvoll manifestiert werden, was die für die Hinrichtungen ver antwortlichen Regierungen tatsächlich auch nötig hatten. Denn sie selbst waren es in Wirklichkeit, die das bis dahin größte Völkermorden der Weltgeschichte absichtsvoll herbeigeführt hatten, um das Deutsche Reich in die Knie zu zwingen und seine für die internationale Hochfinanz und deren weltweite Macht existenzgefährdenden Erfolge auf den Gebieten der Wirtschaft, des sozialen Lebens und der Kultur auszulöschen.


    Unter welchem Verdikt wurde der deutsche Reichsaußenmini ster hingerichtet? Die gegen ihn erhobene Anklage lautete nach Artikel 6 des am 8. August 1945 beschlos senen Statuts des Nürn berger Siegertribu nals, des sogenannten „Londoner Proto kolls“:



    „ (a) Verbrechen gegen den Frieden: Nämlich, Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internatio naler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsa men Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Hand lungen.“



    Szenenwechsel: Im März 2003 begannen die Supermacht USA und ihr Verbündeter Großbritannien, also genau jene Mächte, die Joachim von Ribbentrop wegen Vorbe reitung eines Angriffskrieges aufs Schafott gebracht hatten, einen völlig unprovozier ten und in jeder Hinsicht gegen internationales Recht und alle gültigen Abkommen verstoßenden Angriffskrieg gegen ein kleines, schwa ches und instabiles, aber strate gisch und wirtschaftlich wichtiges Land im Nahen Osten. Der Krieg, der noch nicht beendet ist, sondern jetzt möglicherweise in einen für das heimgesuchte Land noch verheerenderen Partisanen- und Bürgerkrieg übergeht, wurde gegen den Willen der ganzen Welt, insbesondere auch gegen den zumindest indirekt erklärten Willen des UN-Si cherheitsrates, jedenfalls ohne dessen völkerrechtlich erforderliche Zustimmung begonnen. Es kann als erwiesen angesehen werden, daß die Führer der Aggressor staaten, insbesondere die beiden Außenminister, konspirativ, also als Teilnehmer ei ner „Verschwörung“, versucht haben, die Welt mit Lügen und Fälschungen zu täu schen, um sich eine Zustimmung der Völkergemeinschaft zum Angriffskrieg zu er schleichen. Das ist zwar mißlungen: kein ausgewiesener Völkerrechtler – weltweit! - ist bereit, die Angreifer vom Vorwurf des Völkerrechtsbruchs freizusprechen. Aber trotzdem machen sich diese heute unverfroren daran, die Früchte des Krieges zu ern ten, während sie gleichzeitig weitere Nahost-Staaten mit militärischer Gewalt bedro hen, um ihre Vorherrschaft in der Region zu festigen.



    Was ist zu diesem Geschehen zu sagen? Was können insbesondere die Landsleute von Joachim von Ribbentrop, dem wegen des Vorwurfs der Kriegsvorbereitung am Galgen geendeten deutschen Außenminister, dazu sagen? Es ist sowohl aus Gründen der Betroffenheit als auch aus Gründen der nationalen, europäischen und internatio nalen Verantwortung legitim, ja erfreulich, daß sich die weit überwiegende Mehrheit der Deutschen entschieden gegen die Kriegspolitik der Angloamerikaner stellt. Es ist aber gleichzeitig beschämend, daß kaum ein deutscher Politiker, Intelektueller oder Kommentator jedweder Provenienz und schon gar nicht die deutsche Regierung sich bisher getraut hat, die Frage zu stellen, was zwischen dem angloamerikanischen Krieg gegen den Irak im Jahre 2003 und dem deutschen Polenfeldzug 1939, der den Zweiten Weltkrieg einleitete und letztlich zur oben erwähnten Hinrichtung Joachim von Ribben trops führte, nun eigentlich der Unterschied sei.



    Deswegen soll diese Frage hier gestellt und nach bestem Wissen und Gewissen auch beantwortet werden. Sie zerfällt in folgende vier Teilfragen, die der Reihe nach in be zug auf die beiden Angriffskriege behandelt werden sollen:



    Waren die Angriffe gerechtfertigt oder unzulässig, und zwar zur



    § Abwehr einer militärischen Bedrohung?

    § Durchsetzung von strategischen und geopoli tischen Interes sen?

    § Wahrnehmung sonstiger eigener Interessen?

    § Durchsetzung des Völkerrechts?



    Im Bestreben, diese Fragen einigermaßen erschöpfend zu behandeln, werden sich die Antworten zum Teil überlappen oder wiederholen, wofür ich um Nachsicht bitte.



    \\\


    Abwehr einer militä rischen Bedro hung?

    Irak-Krieg 2003
    Ein Land darf sich nach Artikel 51 UN-Satzung gegen einen laufenden oder unmittelbar be vorstehenden militärischen Angriff militärisch verteidigen. Aber die Abwehr einer aufgrund des allgemeinen Rüstungsstandes eines anderen Staates lediglich subjektiv empfundenen oder auch nur behaupteten militärischen Bedrohung ist nach geltendem Völkerrecht kein legitimer Kriegsgrund, obwohl es den Anschein hat, daß die US-Regierung dies immer stär ker für sich beansprucht. Inwiefern besteht nun – im objektiven oder subjektiven Sinne – ein derartiger Kriegsgrund für den angloamerikanischen Angriff gegen den Irak am 20. März 2003 – oder auch für die vorausgehenden Verletzungen irakischen Luftraumes und die ent sprechenden Kommandooperationen auf irakischem Territorium, die ja im Grunde schon den Tatbestand des Angriffskrieges verwirklichten?



    Dazu zunächst ganz allgemein: Der Irak und die USA befinden sich auf zwei verschiedenen Kontinenten, Tausende von Kilometern von einander entfernt. Der Irak war - und bleibt vor erst - eines der schwächsten Länder der Welt, und zwar vor allem wegen der auf Betreiben der USA jahrelang aufrechterhaltenen UN-Karantänepolitik. Saddam Hussein kontrollierte beim offiziellen Kriegsbeginn schon lange nicht mehr sein eigenes Territorium, sondern mußte dulden, daß die Kurden im Nordirak unter US-amerikani scher Protektion ein autono mes Gebiet bildeten. Amerikaner und Briten überflogen völkerrechtswidrig schon vor dem Irakkrieg ständig irakisches Territorium (die sog. „Flugverbotszonen“) und bombardierten irakische Radaranlagen, Flak-Stellungen und sogar rein zivile Anlagen, ohne daß die Iraker die geringste Chance hatten, dies zu verhindern. Amerikanische Kommandoeinheiten befan den sich schon monatelang vor dem offiziellen Beginn der Kriegshandlungen auf irakischem Territorium. Der Irak besaß nachweislich keine einzige Waffe, mit der er die USA hätte errei chen können. Die „Massen vernichtungswaffen“, mit denen der Irak angeblich die USA be drohte, sind als amerikanische Propagandalügen entlarvt wor den, ebenso die angeblichen „terroristischen Verbindungen“ der irakischen Regierung. Die Stärke der irakischen Streit kräfte hatte bis März 2003 nach verschiedenen übereinstimmenden Aussagen von Fachleu ten auf etwa ein Drittel des Standes von 1990 abgenommen. Andererseits sind die USA be kanntlich „die einzige Weltmacht“ (deutscher Titel des entsprechenden Buches von Zbigniew Brzezinski), mit einem militärischen Potential, welches das der gesamten übrigen Welt deut lich übersteigen dürfte, und mit der Fähigkeit, an jedem beliebigen Ort in der Welt innerhalb von Stunden militärisch zu intervenieren.



    Ausgehend von diesen Fakten, steht fest: Die Behauptung des US-Regimes, von Irak sei eine militärische oder terroristische Bedrohung gegen die USA ausgegangen, wel che letztere zur militärischen Notwehr nach Artikel 51 UN-Satzung oder auch nur zu einer irgendwie subjektiv als notwendig erachteten präventiven Selbstverteidigung berechtigt habe, ist eine der zynischsten und unverschämtesten Lügen, die je von einem Aggressor als Begründung für einen imperialistischen Angriffskrieg verbreitet wurde.






    Polenfeldzug 1939
    Wie schon erwähnt, ist auch nach dem derzeitigen Stand des internationalen Rechts ein Krieg zur Abwehr eines konkret abzusehenden Angriffs völkerrechtlich zulässig (Artikel 51 UN-Satzung). Im Jahre 1939 war dies erst recht der Fall. Die Frage, ob Polen tatsächlich einen Angriff gegen Deutschland plante, ist schwer zu beantworten. Aber das Land hatte schon Monate vor Kriegsbeginn seine Streitkräfte mobilisiert, einen Offensivplan für den Marsch auf Berlin ausgegeben, Deutschland mehrmals mit Krieg gedroht und eine militäri sche Beistandserklärung Englands und Frankreichs erhalten und akzeptiert, ausdrücklich gültig auch für den Fall, daß Polen einen Krieg gegen Deutschland angefangen hätte. Hinzu kamen tägliche polnische Provokationen und Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Freie Stadt Danzig und die Volksdeutschen im sogenannten polnischen Korridor. Insofern konnte sich Deutschland für seinen Polenfeldzug auf jeden Fall in weit stärkerem Maße auf das Selbstverteidigungsrecht berufen als die US-Regierung für ihren Irakkrieg 64 Jahre später. Man kann sich auch fragen, wie sich die US-Regierung verhalten würde, wenn heute etwa Mexiko eine ähnliche Politik gegenüber dem Nachbarn USA betreiben würde wie damals Polen gegenüber Deutschland.



    Folgende allgemeine Lagebeschreibung zum deutsch-polnischen Verhältnis in der Zeit zwi schen den Weltkriegen wird den Unterschied zwischen dem deutsch-polnischen Konflikt 1939 und dem amerikanisch-irakischen 2003 noch deutlicher herauszustellen: Im Gegensatz zum Irak im Verhältnis zu den USA war Polen 1939 - wie heute - Deutschlands unmittelbarer Nachbar. Wie das nationalsozialistische Deutschland hatte Polen ein totalitäres Regime, welches aber nicht wie in Deutschland aus einer Volksbewegung hervorgegangen war, son dern sich auf eine chauvinistische, kriegerische Oberschicht stützte. Gestützt auf das Ver sailler Unrechtsdiktat und in Oberschlesien auch auf militärische Operationen polnischer Freischärler sowie regulärer polnischer Verbände gegen das nach dem Ersten Weltkrieg am Boden liegende Deutschland hatte es den überwiegend deutsch besiedelten, sogenannten „Korridor“, bestehend aus Westpreußen, Posen und dem östlichen Teil von Oberschlesien unter Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der dortigen Bewohner annektiert. In der rein deutschen Stadt Danzig, die als „Freie Stadt“ unter Völkerbundsmandat gestellt worden war, aber von einem frei gewählten nationalso zialistischen Senat regiert wurde, besaß Polen Machtmittel, die es systematisch zur Drangsalierung der Stadt mißbrauchte, und zwar in der offensichtlichen Absicht, Danzig über kurz oder lang dem polnischen Hoheitsgebiet einzu verleiben. Ost preußen war durch diese Landnahmen vom übrigen Reich geographisch ab getrennt und stand ebenfalls unter erheblichem polnischen Druck. Offizielle polnische Ver treter und Zeitungsorgane propagierten ganz offen das angebliche Recht Polens auf Danzig und Ostpreußen. Den polnischen Machthabern nahestehende chauvinistische Kreise veröf fentlichten sogar Landkar ten, auf denen Berlin als polnische Stadt eingezeichnet war. Gegen die Volksdeutschen in den polnisch annektierten Gebieten wurde systematisch eine gewalt same und völkerrechtswidrige Entdeutschungspolitik betrieben. Das bis 1936-1937 militä risch schwache Deutschland war diesen polnischen Provokationen und Schikanen zunächst beinahe schutzlos ausgeliefert. Es ist verständlich, daß die Weimarer Republik auf diese, von einer Position der Stärke heraus betriebene antideutsche Politik der Polen ihrerseits mit einer antipolnischen Politik reagiert hatte, z.B. durch die Verweigerung eines „Ost-Locarnos“ (Anerkennung der polnischen Gebietsannektionen; siehe z.B. die einschlägigen Äußerungen von Gustav Stresemann) oder die militärische Zusammenarbeit der Reichswehr mit der Ro ten Armee der Sowjetunion.



    Adolf Hitler wollte, ent sprechend seinem völlig anderen außenpolitischen Konzept, diese Situation durch eine Verständigung mit dem polnischen Machthaber, Marschall Pilsudski, grundlegend ändern. Dadurch kam es zum Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und Po len 1934. Trotzdem drängten die Polen unter ihrem Außenminister Josef Beck im März 1936 (nach Pilsudskis Tod) Frankreich zum Krieg gegen Deutschland und boten einen polnischen Angriff auf das Reich im Osten an, falls Frankreich im Westen los schlagen würde, was die französische Regierung zu diesem Zeitpunkt aus innenpolitischen Gründen jedoch ablehnte. Damit hatte Beck praktisch den Nichtangriffspakt von 1934 gebro chen. Dessenungeachtet setzte Hitler – gegen eine erhebliche innerdeutsche Opposition des sog. „Widerstandes“ – seine polenfreundliche Politik fort. Im März 1939 führte Polen trotz fortdauernder polen freundlicher Politik Deutschlands eine Teilmobilmachung gegen das Reich durch, wodurch die Stärke des stehenden polnischen Heeres auf mehr als das Doppelte anstieg. Gleichzeitig erging an die obersten polnischen Befehlshaber ein neuer, offensiver Operationsplan, des sen Kernstück der Marsch auf Berlin war. Beck drohte Deutschland mit Krieg, eine Tatsache, die der damalige amerikanische Botschafter Biddle am 26. März 1939 hocherfreut nach Hause telegraphierte: „Polen heute auf dem Kriegspfad“. Am 31. März 1939 gab der briti sche Außenminister Ha lifax im Unterhaus die „Garantieerklärung“ für Polen bekannt. Diese war nichts anderes als ein Plan für einen britisch-franzö sisch-polnischen Krieg gegen Deutschland, angestiftet mit Hilfe des deutsch-polnischen Konflikts. Die polnische Regierung nahm die „Garantie“ an und stellte in der Folgezeit ihre Politik noch stärker auf Krieg gegen Deutschland ein.



    Infolgedessen steigerten sich die polnischen Exzesse gegen die Stadt Danzig und die volks deutsche Bevölkerung in Polen von Tag zu Tag. Sie überstiegen bald jedes erträgliche Maß, was aber in Deutschland durch die Pressezensur der Bevölkerung lange Zeit weitgehend verborgen blieb. Denn Hitler wollte seine extrem polenfreundliche Politik nicht durch den Druck der öffentlichen Meinung in Deutschland gefährden lassen. Siehe z.B. die Memoiren des Rundfunkleiters Hans Fritsche: „Zwischen Ljubjanka und Nürnberg - -“ (?).



    Der schließlich am 1. September 1939 erfolgte deutsche Angriff gegen Polen bedeutete eine 180-gradige Umschwenkung der bis dahin betriebenen deutschen Politik, ja der außenpoliti schen Strategie überhaupt, und war eine reine Folge der Erkenntnis der deutschen Führung, daß der Krieg durch das polnische Verhalten und den praktisch bedingungslosen Garantie-Blankoscheck Großbritanniens und Frankreichs ohnehin beschlossene Sache war. Diese improvisierte, totale Kehrtwendung der deutschen Politik ist nur als eilige strategische Um disposition zur Abwehr erkannter Angriffsabsichten erklärbar. Hitler wollte, wenn der Krieg schon unvermeidbar war, eine möglichst günstige Ausgangsposition sicherstellen und einen Zweifrontenkrieg verhindern. Polen betrieb in der Tat – sehr im Gegensatz zum Irak in bezug auf die USA - gegen das zunächst wehrlose und später im Laufe von ca. vier Jahren (!) wie der einigermaßen wehrfähig gewordene Deutsche Reich eine offen aggressive Politik. Diese von völlig unrealistischen Großmachtsträumen der chauvinisti schen polnischen Herrscher schicht bestimmte Wahnsinnspolitik verlor angesichts der vorbehaltslosen britisch-französi schen Unterstützung und des Verrats des „deutschen Widerstandes“, der einen schnellen Zusammenbruch des Dritten Reiches vermuten ließ, alle Hemmungen.



    ZUSATZBEMERKUNG ZUM „DEUTSCHEN WIDERSTAND“:

    Um das oben beschriebene Szenario richtig zu verstehen, muß man wissen, daß die hoch gestellten Landesverräter im sogenannten „deutschen Widerstand“, darunter sogar Regie rungsmitglieder, wie der stellvertretende Reichsaußenminister Ernst v. Weizsäcker, und höchste militärische Befehlshaber, wie der Generalstabschef Halder, alles taten, um einen Krieg gegen ihr eigenes Land anzuzetteln und für diesen Fall versprochen hatten, Hitler durch einen Putsch zu stürzen. Das wußten natürlich die Polen und v.a. auch die britischen und französischen Regierungen, deren Passivität in den ersten Monaten nach dem Beginn des Polenfeldzu ges erst dadurch verständlich wird. Da ja Großbritannien und Frankreich Deutschland den Krieg erklärt hatten – nicht etwa umgekehrt! -, wäre diese Passivität ohne die Erwartung eines inneren deutschen Zusammenbruchs geradezu absurd, insbesondere da die Westmächte ja praktisch zuschauten, wie die Niederwerfung Polens, zu deren Ver hinderung ihre Kriegserklärungen angeblich gerade dienen sollten, ungestört vollendet wurde und Deutschland infolge des Polenfeldzuges im Westen gerade besonders schwach war. Daß die Unterwerfung Polens in der einen oder anderen Form durchaus für eine unabsehbar lange Zeit Bestand haben könnte, was sich ja später bewahrheitete, war den britischen und französischen Regierungen sicherlich von vornherein klar, und zwar einfach wegen der strategischen Lage des Landes zwischen Deutschland und der Sowjetunion. Letzterer über ließ die englische Regierung später dann auch Polen, ohne mit der Wimper zu zucken – für Jahrzehnte! Für dieses Verhalten Englands gegenüber Polen – das merkwürdige Abwarten 1939, während Polen zerschlagen wurde, und die völlige Preisgabe des Landes 1945, nach den Millionen von Toten und der Zerstörung Europas – gibt es NUR EINE ERKLÄRUNG: Polen diente 1939 der britischen Regierung nur als Vorwand (der letzte!) für den Krieg gegen Deutschland. Diesen Krieg hoffte man aber, nicht wirklich führen zu müssen, sondern nach dem erwarteten Sturz der nationalsozialistischen Regierung im Einvernehmen mit den deut schen Putschisten zu den Bedingungen der Westmächte alsbald beenden zu können.

    Die „Kriegsschuld des Widerstandes“ - und damit letztlich die Kriegsschuld der Westmächte, die sich dieser deutschen Verräter bedienten - ist u.a. in dem gleichnamigen Buch von Anne lies von Ribbentrop, der Gattin des Reichsaußenministers, sehr ausführlich und kompetent dokumentiert worden (Druffel-Verlag 1974).







    FAZIT:

    Während der deutsche Angriff gegen Polen auf jeden Fall der Abwehr einer erkennba ren und auch sehr deutlich signalisierten militärischen Bedrohung gegen das Reich diente, erfolgte der amerikanische Angriff gegen den Irak eindeutig NICHT aufgrund einer, wie auch immer zu definierenden militärischen Bedrohung seitens des Angegrif fenen. Hinzu kommt, daß der amerikanische Angriff spätestens seit dem 11. Septem ber 2001, also mindestens 1 ½ Jahre im voraus geplant war, was schon die einschlä gigen Äußerungen von Präsident Bush zu diesem Zeitpunkt beweisen, während Adolf Hitler ungefähr ein Jahr vor dem Polenfeldzug den Polen ein geradezu unglaubliches diplomatisches Entgegenkommen zeigte (Anerkennung der polnischen Souveränität über den Korridor – das sog. „Ost-Locarno,“, s.u. -, Entgegenkommen in der Teschen-Frage u.s.w.) und noch kurze Zeit vor dem Kriegsausbruch um die Gunst der Polen warb.







    Durchsetzung von strategischen und geopoli tischen Interes sen?



    Irak-Krieg 2003

    Nach wiederholten Aussagen von Präsident Bush und anderen US-Vertretern ist das strate gische Ziel der USA die „Umgestaltung“ der Nahost-Region. Gleichzeitig haben israeli sche Politiker, darunter z.B. auch der „gemäßigte“ Barak, ebenfalls wiederholt erklärt, daß ein US-Angriff auf den Irak eine im israelischen Sinne positive politische und militärstrategische Be deutung für die ganze Region, insbesondere für den israelisch-palästinensischen Konflikt haben werde. Der israelische Standpunkt ist insofern wichtig, da zahlreiche Juden und sogar israelische Staatsbürger in bedeutenden Positionen im amerikanischen Regierungsapparat tätig sind und entscheidenden Einfluß auf die Bush-Administration ausüben.[1] Der ehemalige NATO-Oberbefehlshaber Wesley Clark erklärte kurz vor dem Angriff auf den Irak, daß wei tere US-Angriffe auf andere unliebsame Nahost-Staa ten (Iran, Syrien) nur eine Frage der Zeit seien. Mittlerweile ist diese Vorhersage Wesley Clarks durch mehrere amerikanische Regierungsvertreter bestätigt worden. Gleichzeitig steht fest, daß die US-Streitkräfte auf Dauer im Irak bleiben werden und daß eine Verlegung von Basen von Saudi-Arabien nach dem Irak durchgeführt wird. Damit sichern sich die USA die absolute Kontrolle über die Nah ostregion, nachdem sie sich vorher, ebenfalls mit völkerrechtswidriger militärischer Gewalt, ihren strategi schen Einfluß in Zentralasien entscheidend verbessert haben. In beiden Fällen sichern sie sich auch die Kontrolle über riesige Rohstoffvorkommen, im irakischen Fall über die zweitgrößten - vielleicht sogar die größten - und am einfachsten förderbaren Erdölreser ven der Welt.



    Es kann somit nach dem klaren Bekenntnis der amerikanischen Führung und der mit ihr eng verbündeten zionistischen Führer nicht der geringste Zweifel daran bestehen, daß der Angriff der USA auf den Irak nicht nur nicht zur Abwehr einer etwaigen iraki schen Bedrohung diente, sondern vielmehr einem langfristigen geostrategischen Plan entsprach.

    DAMIT IST DER TATBESTAND EINES VERBRECHENS GEGEN DEN FRIEDEN IM SINNE DES STATUTS DES NÜRNBERGER TRIBUNALS EINDEUTIG ERFÜLLT.





    Polenfeldzug 1939

    Adolf Hitler knüpfte im Jahre 1934 durch seinen Pakt mit dem polnischen Staatschef, Mar schall Pilsudski, an die Ostpolitik des Kaiserreiches von 1916 an, indem er – sehr im Gegen satz zur Weimarer Republik, insbesondere auch zu den zwielichtigen Figuren im „deutschen Widerstand“ – auf ein starkes, unabhängiges Polen setzte. Er bot am 24. Okt. 1938 als erster deutscher Politiker den Polen eine uneingeschränkte deutsche Aner kennung der polnischen Hoheit über Westpreußen, Posen und einen Teil von Oberschlesien an, d.h. er offerierte den Polen jenes, von ihnen stets geforderte, sogenannte „Ost-Locarno“, das z.B. von Gustav Strese mann als für die Weimarer Republik völlig inakzeptabel und als abgrundtiefen Verrat an na tionalen Interessen bezeichnet worden war. Die strategische Logik dieser Politik war Hitlers Wunsch nach einem freien, unabhängigen und starken Polen als Verbündeten in der Ab wehr des sowjetischen Bolschewismus. Der Hitler-Stalin-Pakt und der deutsche Angriff auf Polen am 1. Sept. 1939 waren nicht das Ergebnis einer strategischen Eroberungspoli tik. Ganz im Gegenteil: Sie bedeuteten eine vollständige Umkehrung der bis dahin geltenden Strategie Adolf Hitlers, und zwar sowohl was die Beziehungen zu Polen als auch zur Sowjet union einerseits und zu England andererseits betrifft. Hitler wollte immer ein enges Zusam mengehen zwischen Deutschland und England und ein gutes Verhältnis zu Polen. Aus der Gefängniszelle in Nürnberg schrieb von Ribbentrop an seine Frau: „Er [Hitler] hat die Berei nigung des deutsch-polnischen Verhältnisses nicht zuletzt deshalb erstrebt, um bessere Ab wehrpositionen zu gewinnen.“ (zitiert nach „Große Prüfung, letzte Briefe und letzte Worte Todgeweihter“, National-Verlag, Hannover, 1972). – Nein, der Hitler-Stalin-Pakt und der Po lenfeldzug stellten einen verzweifelten Befreiungsschlag der deutschen Regierung dar, ver gleichbar einer Rochade, wenn auch nicht mit der spielerischen Gelassenheit des Schach spiels, sondern in aufgezwungener Eile unter Hintanstellung aller bisherigen politischen und strategischen Grundsätze durchgeführt. Die gezielte, aggressive Provokationspolitik Polens, die ganz offensichtlich zur Steigerung der eigenen polnischen Bedeutung als Regionalgroß macht dienen sollte und auf gewaltigen Fehleinschätzungen beruhte, ihre Instrumentalisie rung durch die Westmächte zum Zwecke „Stop Hitler!“ und schließlich das verhängnisvolle Wirken der deutschen Landesverräter hatten die deutsche Führung in eine scheinbar aus weglose Situation gebracht, aus der sie glaubte, sich nur durch die genannte „Rochade“ be freien zu können, insbesondere die Gefahr eines Zweifrontenkrieges abwenden zu können.



    FAZIT:

    Während geostrategische Motive für den Irakkrieg offensichtlich sind, ergeben sie beim deutschen Polenfeldzug überhaupt keinen Sinn. Bush griff den Irak an, weil er im Nahen Osten seinen Einfluß erweitern und den Zugriff auf die Ölquellen sichern wollte. Hitler hingegen änderte fast über Nacht seine ganze Strategie, um die Ränkespiele seiner Gegner zu vereiteln und eine ernste Gefahr für das Reich abzuwenden.

    Die Fakten, die bei diesem Vergleich deutlich für Deutschland sprechen, liegen auf der Hand und können überhaupt nicht ernsthaft bestritten werden. Das einzige Bemer kenswerte an ihnen ist der beschämende Umstand, daß sie von den heutigen führen den deutschen Politikern systematisch geleugnet und unterdrückt werden. Während diese Politiker die von langer Hand geplante, offen sichtlich völkerrechtswidrige, mili tärische Aggres sionspolitik der USA hinnehmen oder ihr sogar begeistert zujubeln, versäumen sie keine Gelegenheit, ihr eigenes Land wider besseres Wissen der Allein kriegsschuld am Zweiten Weltkrieg zu bezichtigen. Politiker, die sich so verhalten, dürfen m.E. mit Recht als Verräter, ja als menschlichen Abschaum angesprochen werden. Das sei an dieser Stelle als mein ganz persön liches, subjektives Werturteil, aber in aller Deutlichkeit gesagt.



    Wahrnehmung sonstiger eigener Interessen?

    Irak-Krieg 2003

    Bedroht oder schädigt jemand die elementaren, existentiellen Lebensinteressen eines ande ren, so ist die Logik des friedlichen Zusammenlebens durchbrochen. Es entsteht eine Situa tion, ähnlich der Notwehrsituation. Das mag der Fall sein, wenn der eine zu verdursten droht, weil der andere die ganzen Wasserquellen für sich beansprucht. Überträgt man dies auf Völ ker und Staaten, so sind durchaus Situationen denkbar, in denen z.B. die völkerrechtlichen Regeln für Kriegführung nicht mehr anwendbar wären. Aber ist dies auch der Fall, wenn die unverhältnismäßig viel Mineralöl konsumierende amerikanische Gesellschaft feststellt, daß sie wegen versiegender eigener Ölquellen und unsicheren Bezugs fremden Öls diesen Kon sum auf die Dauer nicht aufrechterhalten könnte, wenn sie sich nicht, notfalls mit Gewalt, die Kontrolle über Ölfelder in fremden Ländern und auf fernen Kontinenten verschafft? Sicher nicht! Die Vereinigten Staaten von Amerika sind das reichste staatliche Gebilde der Erde, nicht zuletzt was den allerwichtigsten Reichtum eines Volkes oder eines Staates (neben der Qualität seiner Menschen) betrifft, nämlich das Land selbst. Es leben in den USA 29 Ein wohner pro Quadratkilometer. Zum Vergleich: im Irak sind es 45 und in Deutschland 230!! Die USA teilen sich mit Kanada einen ganzen Kontinent, der zudem unermeßlich reich an Natur und Rohstoffen ist. Die US-Amerikaner sind dadurch in der Lage, das eigene staatliche Leben weitgehend unabhängig von anderen Staaten zu gestalten. Die Vorstellung, daß die ser Staat seine Lebensinteressen im Irak verteidigen müßte, ist absurd. Sie ist auch in keiner Weise real. Es sind nicht die Interessen der Amerikaner oder der amerikanischen Gesell schaft, die verteidigt werden sollen, wenn die amerikanische Regierung behauptet, auf fer nen Kontinenten intervenieren zu müssen, sondern die einer kleinen Machtelite von weltweit agierenden kapitalistischen Seilschaften, die entsprechende weltweite politische und ökono mische Interessen vertritt. Damit haben wir das klassische Strickmuster des mit ökonomi schen Interessen eng verbundenen, kriegerischen Imperialismus, der fast immer eine An gelegenheit von volksfernen, kosmopolitischen Machteliten war und dem eigenen Volkstum oft mehr schadete als nützte. Dieses Raubrittertum überzieht regelmäßig die Völker mit Krie gen, nicht um irgendwelche existentiellen Lebensinteressen zu verteidigen, sondern aus pu rer Geld- und Machtgier. Dafür ist eben der Irakkrieg ein typisches Beispiel.





    Polenfeldzug 1939

    Es soll hier nicht etwa die Auffassung vertreten werden, daß der deutsche Angriff auf Polen 1939 notwendig gewesen sei, um deutsche existentielle Lebensinteressen zu verteidigen. Das wäre wahrscheinlich übertrieben. Aber im Vergleich zum angloamerikanischen Angriff auf den Irak im Jahre 2003 muß festgestellt werden, daß es der deutschen Regierung 1939 tatsächlich um vitale nationale Interessen und auch um die eigene Glaubwürdigkeit ging. Letztere sollte ja durch die von den Westmächten unterstützten polnischen Provokationen gerade gezielt beschädigt werden, um Voraussetzungen für einen Putsch des „deutschen Widerstandes“ zu schaffen. Es sei in diesem Zusammenhang auch daran erinnert, daß die Weimarer Republik stets eine Annäherung an Polen, insbesondere das „Ost-Locarno“ (s.o.), abgelehnt hatte, und daß dies auch der Standpunkt weiter Teile des konservativen, z.T. im „Widerstand“ verstrickten, höheren deutschen Offizierscorps war. Hitler hatte sich hier weit zum Fenster hinausgelehnt und riskierte bei einem blamablen Scheitern in der Tat schwer wiegende, u.U. katastrophale innenpolitische Komplikationen. Nicht umsonst hatte er die Verbreitung der aus Polen kommenden Berichte über antideutsche Maßnahmen in Presse und Rundfunk unterdrücken lassen, um sich auf diese Weise den Rücken frei zu halten. Auch rein materiell ging es tatsächlich um die Existenz von Millionen von Deutschen, die gewaltsam dem Reich entrissen worden waren und nun einen Anspruch auf Wahrnehmung ihrer Interessen durch die Reichsregierung hatten.





    Durchsetzung des Völkerrechts?


    Irak-Krieg 2003

    Der angloamerikanische Angriff auf den Irak diente nicht zur Durchsetzung des Völkerrechts, sondern war, wie im folgenden gezeigt werden soll, selbst ein eklatanter Verstoß gegen in ternationales Recht.



    Amerikaner und Briten berufen sich auf die Sicherheitsratsresolution 1441, in welcher dem Irak „ernste Konsequenzen“ angedroht wurden für den Fall, daß er die in der Resolution ge forderten Leistungen nicht erbringen würde, nämlich die vollständige Offenlegung des eige nen Rüstungsstandes, insbesondere hinsichtlich der dem Irak verbotenen Waffen (chemi sche, biologische und atomare Massenvernichtungswaffen, Raketen mit einer Reichweite von mehr als 150 km), die Zusammenarbeit mit den UN-Waffeninspektoren und die Mitwir kung bei der Zerstörung eventuell vorhandener verbotener Waffen.



    Nachdem die Resolution 1441 die Schlüsselrolle bei der Anzettelung des Irakkrieges spielte, ist es wichtig, ihre wirkliche Bedeutung zu erkennen. Diese ergibt sich aus folgenden Tatsa chen:



    § Die Resolution kam allein auf Druck der USA zustande.



    § Es gab keinen unmittelbaren Anlaß für die Resolution seitens der Iraker. Diese hatten nichts unternommen, was einen erneuten Aktionismus im Sicherheitsrat hätte rechtferti gen können. Es gab keine „Bedrohung oder (...) Bruch des Friedens oder (...) Angriffs handlung“ (Artikel 39 UN-Satzung) seitens der Iraker.



    § Das amerikanische Motiv für den Resolutionsvorstoß war hingegen eindeutig: Krieg ge gen den Irak; Der amerikanische Präsident Bush hatte schon unmittelbar nach dem 11. September 2001 seine Absicht, den Irak anzugreifen, klar zu erkennen gegeben.



    § Der erste amerikanische Entwurf für die Resolution war so abgefaßt, daß er zwar keinen expliziten Gewaltbeschluß enthielt, aber trotzdem im Falle seiner Verabschiedung von den USA als Blankoscheck für einen Angriff gegen den Irak hätte verwendet werden kön nen. – Erläuterung zum Verständnis: Die US-Regierung hat sich angewöhnt, statt der im Sicherheitsrat nicht durchsetzbaren, aber nach der UN-Satzung für den Einsatz militäri scher Gewalt eigentlich erforderlichen, ausdrücklichen Beschlußformulierungen indirekte Formulierungen vorzuschlagen, die dann von ihr selbst willkürlich so ausgelegt werden, als wäre der für den Gewalteinsatz erforderliche Ratsbeschluß nach Artikel 42 UN-Sat zung tatsächlich in der Resolution enthalten.[2] Es handelt sich um eine Art goldene Brücke für jene Ratsmitglieder, die sich z.B. aus innenpolitischen Gründen zwar scheuen, einem Gewalteinsatz ausdrücklich zuzustimmen, die aber durch politischen und oft auch ökono mischen Druck dazu gebracht werden können, eine rein formell anderslautende, aber klammheimlich „auslegungsfähige“ Resolution zu ak zeptieren, obwohl sie wissen, daß diese nachher von den USA mißbräuchlich und sat zungswidrig ausgelegt wird, um einen Krieg zu beginnen. Schon der erste Entwurf für die Resolution 1441 ist ein Schulbeispiel für diese rein betrügerische, zutiefst amoralische und sittenwidrige Vorgehensweise im UN-Sicherheitsrat. – Bei einem derartigen Gebaren wäre es in der Tat angemessener vom „Unsicherheitsrat“ als vom „Sicherheitsrat“ zu sprechen.



    § Beim Irakkonflikt verfing diese Taktik allerdings nicht. Die US-Regierung konnte sich trotz des beschriebenen Schwindels mit ihrem ersten Resolutionsentwurf im Sicherheitsrat nicht durchsetzen, weil es dort für eine klammheimliche Legitimierung des geplanten US-Gewalteinsatzes gegen den Irak keine Mehrheit gab. Vermutlich hatten die US-Machtha ber diesmal ihre Angriffsabsichten zu schlecht begründet, zu früh lanciert und zu lautstark in alle Welt hinausposaunt.



    § Daraufhin legten die USA einen neuen Entwurf vor, bei dem sie sich bemühten, den Pfer defuß des von ihnen beabsichtigten, versteckten Automatismuses besser zu verstecken. Dieser Entwurf wurde als Resolution 1441 einstimmig angenommen.



    § Obwohl die Ablehnung des amerikanischen Erstentwurfes durch den Sicherheitsrat ein deutliches Signal war, daß der Rat diesmal eben nicht bereit war, einen Krieg gegen den Irak durch verschlüsselte Tarnformulierungen gewissermaßen auf Vorrat zu legitimieren, sondern sich die letzte Entscheidung darüber selbst vorbehalten wollte, war auch die neue Fassung seitens der US-Regierung insgeheim nur als Pseudo-Vorab-Legitimation für die Führung eines Angriffskrieges gegen den Irak gedacht, wobei die zur Umfälschung der Resolution in eine Kriegsresolution erforderliche Interpretationskunst noch weiter her geholt war als beim ersten Entwurf.



    § Wie schon erwähnt, wird nun genau diese Interpretationskunst von den USA und Großbri tannien bemüht, um mit der Resolution 1441 den Irakkrieg wenigstens notdürftig zu rechtfertigen - im absoluten Gegensatz zur klar nachvollziehbaren Willensbildung im Sicherheitsrat, nachdem der erste Resolutionsentwurf gerade aus Gründen der Ableh nung dieser amerikanischen Vorgehensweise gescheitert war. Diese unglaubliche Be trugspraxis der US-Regierung, dieser perfide Schwindel ist vor allem eine an Unver schämtheit kaum zu überbietende, eiskalte Verhöhnung des Sicherheitsrates, der UN-Charta und der Vereinten Nationen überhaupt.



    § Um sich diese, doch recht mißliche, allein auf die Resolution 1441 gestützte Argumentati onslage zu ersparen, hatten die Amerikaner und Briten in den letzten Wochen vor dem Angriff auf den Irak fieberhaft versucht, eine weitere Resolution im Sicherheitsrat durch zusetzen, in welcher festgestellt werden sollte, daß der Irak versäumt habe, die Auflagen der Resolution 1441 zu erfüllen. Obwohl eine solche Resolution den für eine echte Legiti mation des Kriegseinsatzes erforderlichen Kriegsbeschluß nach Artikel 42 UN-Satzung natürlich auch nicht enthalten hätte, wäre es doch mit ihrer Hilfe etwas einfacher gewe sen, eine Kriegslegitimation vorzutäuschen, als es jetzt mit der Resolution 1441 allein der Fall ist. Trotz massivsten politischen und ökonomischen Drucks auf die schwächeren Mit glieder des Sicherheitsrats, um, unbeschadet des erwarteten französischen oder russi schen Vetos, zumindest den „moralischen Erfolg“ einer Ratsmehrheit für die neue Reso lution zustande zu bringen, gelang dies den Kriegstreibern nicht.



    § Soweit ist es also klar, daß es den USA und Großbritannien trotz intensivster Bemühun gen nicht gelungen war, den Sicherheitsrat zu einem Beschluß über den Einsatz von Ge walt gegen den Irak zu bewegen. DA FÜR DEN VÖLKERRECHTSGEMÄSSEN EIN SATZ VON GEWALT EIN SOLCHER BESCHLUSS ABER NOTWENDIG WÄRE, IST DER ANGLOAMERIKANISCHE KRIEG IM IRAK VÖLKERRECHTSWIDRIG.[3] DER RAT HAT DURCH SEINE NICHT-ZUSTIMMUNG NACH ÄUSSERST AUSFÜHRLICHER UND INTENSIVER BESCHÄFTIGUNG MIT DER FRAGE SOGAR IM GEWISSEN SINNE IN DIREKT BESCHLOSSEN, MILITÄRISCHE GEWALT NICHT EINZUSETZEN. SO GE SEHEN, HANDELTEN DIE AGGRESSOREN SOGAR GEGEN DEN KLAR ERKENN BAREN WILLEN DES UN-SICHEHEITSRATES.[4]



    § Mittlerweile spricht alle Evidenz gegen die Existenz von Massenvernichtungswaffen im Irak, zumindest für die Monate vor und nach der Verabschiedung der Resolution 1441. Denn erstens sind die amerikanischen und britischen Regierungen mehrmals der Lüge überführt worden. Zweitens sind von jenen Massenvernichtungswaffen, deren Existenz US-Außenminister Powell im UN-Sicherheitsrat mit Fotos, Telefonmitschnitten u.s.w. „be weisen“ wollte, bis dato keine einzige gefunden worden, und zwar trotz intensivsten Su chens der US-Besatzungsmacht im Irak. Drittens erklärte der Vizeverteidigungsminister der USA, Paul Wolfowitz, gegenüber dem Gesellschaftsmagazin "Vanity Fair", einer Art "Brigitte" des angelsächsischen Sprachraums, daß die Geschichte mit Saddams Massen vernichtungswaffen, also die offizielle Begründung für den Irakkrieg, in Wirklichkeit nur ein Vorwand war, erfunden, um Zweifler im In- und Ausland auf die Seite der US-Kriegstreiber zu ziehen.



    Inzwischen ist auch klar, daß die amerikanische Besatzungsmacht bei ihrer Waffensuche im Irak nicht etwa gegen Saddam Hussein wegen Verletzung von UN-Resolutionen ermittelt, sondern vielmehr ein Ermittlungsverfahren in eigener Sache betreibt, ein Verfahren, von dessen Ausgang die Zukunft der für den Krieg verantwortlichen Staatsmänner, die Glaub würdigkeit der amerikanischen „Führungsmacht“ und vieles mehr abhängt. Der Vorwurf, der unausgesprochen im Raum steht, ist das „Verbrechen gegen den Frieden“, das heißt die „Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder ei nes Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherun gen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen“, wie es im Londoner Protokoll vom 8. August 1945 heißt. Wegen dieses Vorwurfs wurde, wie oben ausgeführt, der deutsche Au ßenminister Joachim von Ribbentrop in Nürnberg gehängt.



    Angesichts dieses Geschehens und seiner z.T. absehbaren Konsequenzen, mittelfristig z.B. auch für die deutsche Politik, ist zu erwarten, daß die Amerikaner früher oder später ir gend einen „Waffenfund“ im Irak machen werden - als argumentative Rettungs planke für sich selbst und ihre Protagonisten in aller Welt. Die Äußerung von Wolfowitz kann vielleicht als Versuchsballon aufgefaßt werden, um herauszufinden, ob man das Risiko einer solchen Fäl schung tatsächlich eingehen muß, oder ob die Weltöffentlichkeit in ihrer morali schen und rechtlichen Urteilsfähigkeit mittler weile so abgestumpft ist, daß man sich dies sparen kann.



    Die soweit dargelegte Völkerrechtswidrigkeit des Irakkrieges ist unter Völkerrechtlern prak tisch unumstritten. Ich führte selbst noch vor Beginn des Irakkrieges ein ausführliches Tele fongespräch mit dem renommierten deutschen Völkerrechtler Bruno Simma, Professor am Institut für Völkerrecht an der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) in München und ab 6. Februar 2003 Richter am Internationalen Gerichtshof in den Haag. Professor Simma stellte zwar fest, daß er als Richter sich nicht in einer Frage festlegen könne, die eventuell vor sei nen Gerichtshof kommen könnte. Trotzdem machte er aber klar, daß die Proklamation des Kriegsziels „Regime change“ durch Präsident Bush auf keinen Fall durch die Resolution 1441 abgedeckt sei. „Davon steht in der Resolution kein Wort“. Er bestätigte auch, daß sei nes Wissens in Deutschland kein Völkerrechtler die Meinung vertrete, die Resolution 1441 sei für ein militärisches Vorgehen ausreichend. Dieselbe Auffassung vertrat auch einer der engsten Mitarbeiter von Professor Simma, Privatdozent Dr. Daniel Khan, und zwar mit äu ßerster Entschiedenheit. Herr Dr. Khan bestätigte auf meine Frage sogar, daß er weltweit keinen einzigen ausgewiesenen Völkerrechtler kenne, der die amerikanische Auffassung einer völkerrechtlichen Zulässigkeit des Angriffes gegen den Irak teile. Lediglich regierungs nahe britische und amerikanische Juristen, wie z.B. der britische Generalstaatsanwalt (Athorney General), hätten pflichtgemäß eine ihren Regierungen genehme Argumentation zusammengeschrieben.



    Der Irakkrieg ist aber nicht nur ein Verbrechen gegen den Frieden an sich, sondern vor allem auch gegen die durch die Vereinten Nationen verkörperte Idee eines internationalen Sy stems gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Diese Idee und der mit ihr verbundene völker rechtliche Anspruch kleiner und schwacher Staaten auf den Schutz der Völkergemeinschaft gegen militärische Aggression kann nach dem gegen den klar erkennbaren Willen des UN-Sicherheitsrates erfolgten Angriffskrieg der USA und Großbritanniens gegen den Irak als vorläufig endgültig gescheitert angesehen werden.



    Dabei ist nicht nur die vom Sicherheitsrat nicht legitimierte Aggression an sich von Bedeu tung, sondern auch die Tatsache, daß der Sicherheitsrat nicht dagegen vorgegangen ist, z.B. mit einer Aufforderung an die Angreifer, ihre Invasion zu beenden. Vielleicht wendet der Le ser an dieser Stelle ein, daß eine solche Maßnahme des Sicherheitsrates wegen des Veto rechts der Amerikaner und Briten gar nicht möglich gewesen wäre. Das ist formell richtig, aber trotzdem nicht wahr, denn ein Mehrheitsvotum des Sicherheitsrates für eine entspre chende „Stop the war“-Resolution hätte rein politisch ausgereicht, um den Völkerrechtsbruch der Aggressoren deutlich zu machen und den Anspruch der Vereinten Nationen auf die Füh rungsrolle bei Konfliktbewältigung und Friedensbewahrung zu verteidigen. Das angloameri kanische Veto hätte das Gewicht einer solchen Abstimmung kaum geschmälert, sondern wahrscheinlich eher zu einer weltweiten Grundsatzdiskussion über die Aufgaben der Ver einten Nationen im allgemeinen und den Sinn und Zweck des Vetorechts im besonderen geführt. Eine solche Diskussion ist in der Tat auch überfällig.



    Aber derselbe UN-Sicherheitsrat, der mehr als ein Jahrzehnt lang auf US-amerikanisches Geheiß den unsäglichen Mordsanktionen gegen das irakische Volk ihre – wie man im Nach hinein sagen muß - völkerrechtliche Scheinlegitimation verlieh, war im entscheidenden Mo ment, als amerikanische und britische Truppen im krassest denkbaren Widerspruch zur UN-Charta und zum erklärten Willen der Mehrheit der Sicherheitsratsmitglieder in den Irak ein marschierten und Bagdad mit ihren feigen Luftangriffen in Schutt und Asche legten, nicht in der Lage, ihre völkerrechtliche Pflicht zu erfüllen und zumindest durch ein Mehrheitsvotum die angloamerikanischen Aggressoren zur Beendigung ihres verbrecherischen Unterneh mens aufzufordern.



    Vor allem durch diese erbärmliche Feigheit hat die Institution UN-Sicherheitsrat leider für un absehbare Zeit, wenn nicht gar endgültig, ihre Handlungsfähigkeit und damit auch ihre völ kerrechtliche Relevanz verloren. Aber – WOHL GEMERKT! – das ist der Stand NACH dem Beginn des Irakkrieges, nicht vorher. Die Angloamerikaner können sich nicht etwa dar auf berufen, daß die Zuständigkeit der Vereinten Nationen wegen der tatsächlichen Ent wicklung der rechtlichen Beziehungen zwischen den Völkern ohnehin nicht mehr völkerrecht lich rele vant gewesen sei o.ä. Denn auch wenn z.B. der Afghanistankrieg ebenfalls eindeutig völker rechtswidrig war und der UN-Sicherheitsrat - entgegen anderslautenden unwahren Behaup tungen, z.B. seitens der deutschen Bundesregierung - keineswegs das militärische Eingrei fen der Amerikaner in Afghanistan legitimiert hatte, so ist erst nach dem Angriff auf den Irak die Ohnmacht der Vereinten Nationen richtig deutlich geworden. Das ergibt sich, wie oben ausgeführt, aus dem deutlichen Widerspruch zwischen dem Verhalten der Aggres soren und der Haltung der Mehrzahl der Sicherheitsratsmitglieder und aus dem blamablen Versagen des Sicherheitsrates, trotz der erkannten Völkerrechtswidrigkeit des Angriffes auf den Irak entsprechende Gegenmaßnahmen zur Bewahrung von Frieden und Sicherheit nicht einmal versucht zu haben. Obwohl dies, wie gesagt, bereits zur Wahrung des völkerrechtlichen An spruchs der Vereinten Nationen selbst unerläßlich gewesen wäre.





    Polenfeldzug 1939

    Während also der angloamerikanische Angriff auf den Irak mit Sicherheit nicht der Durchset zung des Völkerrechts galt, konnte sich Hitler immerhin auf das im damaligen Völkerrecht sehr stark verankerte Prinzip der Selbstbestimmung der Völker und vor allem auf den eben falls völkerrechtlich verankerten Schutz der Rechte von nationalen Minderheiten berufen. Dieser Schutz wurde, zusätzlich zu den allgemeinen Prinzipien des Völkerbundes, von ver schiede nen Minderheitenschutzverträgen postuliert, welche nach dem Ersten Weltkrieg als Reaktion auf die Gebietsveränderungen durch das Versailler Diktat geschlossen worden wa ren. Es ist unbestritten, daß die deutsche Minderheit in Polen extremen Entdeutschungs maßnahmen, aber auch Berufsverboten, Enteignungen, Mißhandlungen u.s.w. ausgesetzt war, und zwar im krassen Widerspruch zum Völkerrecht. Auch die rein deutsche Stadt Dan zig wurde, trotz des Völkerbundsmandats, immer schlimmeren polnischen Diskriminie rungs- und Unterdrückungsmaßnahmen ausgesetzt. Dabei handelte es sich bei den Deut schen in Polen bzw. in der Freien Stadt Danzig größtenteils um Bevölkerungsteile und Gebiete, die dem Deutschen Reich erst wenige Jahre vorher entrissen worden waren. Zwischen den Deutschen im Reich und ihren Landsleuten im „polnischen Korridor“ bestanden z.B. vielfäl tige verwandtschaftli che Bezie hungen. - Aus meinem eigenen familiären Umfeld kann ich z.B. berichten, daß meine aus Ostpreußen stammende Schwiegermutter große Teile ihrer Verwandtschaft in Westpreußen hatte und dort ein Teil ihrer Kindheit als Pflegekind ver brachte. Sie kann sich noch heute gut erinnern, wie sie sich zusammen mit ihrem Vater unter Lebensgefahr illegal über die Grenze schleichen mußte, um mit den Verwandten in Verbin dung zu bleiben. Diese Situation mahnte neben dem allgemeinen Minderheiten schutz des Völkerrechts zwangsläufig auch eine besondere Verantwortung des Deutschen Reiches ge genüber seinen Volksangehörigen in Polen an. Diese waren ja gegen ihren Willen, mit Ge walt vom Reich abgetrennt und einer fremden, autoritären Staatsführung unterstellt worden. Das hatte übrigens die Weimarer Republik in noch stärkerem Maße als Hitler so gese hen, weswegen es ja im Gegensatz zur Anerkennung der Grenzen im Westen (Locarno) zu keiner völkerrechtlichen Anerkennung der polnischen Gebietsannektionen gekommen war. Es sei daran erinnert, daß es gerade Adolf Hitler war, der diese Weimarer Politik änderte und eine Annäherung an Polen einleitete, die sogar so weit ging, daß er den Polen das „Ost-Lo carno“, also die völkerrechtliche Anerkennung der Grenzen zu Deutschland anbot.



    Das Gesagte soll nicht etwa heißen, daß der deutsche Angriff gegen Polen nach damaligem Völkerrecht völlig unzweifelhaft in Ordnung gewesen sei. Letztlich wurde der deutsche An griff auch nur mittelbar durch die Not der deutschen Bevölkerung in Polen ausgelöst. Der unmittelbare Grund waren die diplomatischen Machenschaften der polnischen und westli chen Regierun gen, die den durch Versailles vorprogrammierten deutsch-polnischen Konflikt systematisch nutzten, um einen Krieg anzuzetteln und damit einen Putsch in Deutschland und den Zu sammenbruch des Dritten Reiches herbeizuführen (siehe oben). Aber der Ge genstand die ses Artikels ist ein histori scher Vergleich zwischen diesem deutschen Angriff und dem ame rikanisch-britischen gegen den Irak im Jahre 2003. Und in diesem Kontext spielt es durchaus eine Rolle, daß sich im Falle Deutschlands ureigene nationale Interessen und fundamentale Menschenrechte deutscher Menschen mit völkerrechtlichen Grundsätzen deckten, während bei den angloamerikanischen Aggressoren dies in keinster Weise der Fall ist. Nicht einmal den Schutz fremder Minderheiten, wie der Kurden, können diese moralisch für sich in An spruch nehmen, nachdem sie jahrzehntelang aus NATO-Bündnisgründen die blutige, extrem menschen- und minderheitenrechts widrige Unterdrückung der türkischen Kurden unterstützt haben, und nachdem die Amerikaner am Ende des irakisch-iranischen Krieges die von grau samen Gasangriffen begleitete irakische Niederschlagung des Kurden aufstandes ebenfalls unterstützten. (Einige Quellen behaupten sogar, die Gasangriffe seien das Werk der CIA in Zusammenarbeit mit iranischen Kräften.)



    Aber der völkerrechtliche Vergleich zwischen September 1939 und März 2003 geht natürlich weiter. Das wesentliche rechtliche Kriterium ist ja nicht die Moral, sondern die Verbindlichkeit des Rechts. Die Frage muß also gestellt werden: Verstieß Deutschland gegen ein völker rechtlich allgemeingültiges, sanktions- oder gar strafbewehrtes Gewaltverbot und, wenn ja, wie ist dieser Verstoß im Vergleich zum angloamerikanischen Angriff gegen den Irak im Jahre 2003 völkerrechtlich zu bewerten?



    Mit der UN-Satzung ist heute zweifelsohne ein sehr hohes Maß an formeller Verbindlichkeit erreicht worden, was die völkerrechtliche Ächtung des Krieges und die völkerrechtlich kodifi zierten Sanktionsmöglichkeiten gegen Friedensstörer betrifft. Dazu sei hier nur auf Artikel 2 UN-Satzung (Gewaltverbot) und noch einmal auf Kapitel 7 (Sanktionsmöglichkeiten gegen Friedensstörer) hingewiesen. Artikel 2 Absatz 4 verbietet generell „jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“. Zulässig ist nur die Beteiligung an militärischen Sanktionen gemäß Kapitel 7 und die Selbst verteidigung gegen einen Angriff. Dieser heutige internationale Rechtsstandard, zu dem z.B. auch die Erfahrungen mit dem Internationalen Gerichtshof in den Haag und dem Nürnberger Tribunal (Londoner Protokoll vom 8.8.1945) hinzugezählt werden müssen, ist für die völker rechtliche Beurteilung des amerikanisch-britischen Angriffskrieges gegen den Irak maßgeb lich.



    Will man aber einen historischen Vergleich mit dem deutschen Angriff gegen Polen 1939 anstellen, muß man für letzteren den entsprechenden internationalen Rechtsstandard der dreißiger Jahre heranziehen. Denn man beurteilt ja auch nicht etwa die französische Krie gerklärung gegen Preußen von 1870 nach der UN-Charta. (Ganz im Gegenteil, da es gegen Deutschland ging, gibt man Bismarck die Schuld, weil dieser ein Telegramm falsch formuliert haben soll.)



    Wie sah nun die völkerrechtliche Lage hinsichtlich Angriffskriege in den dreißiger Jahren aus?



    Bis zum Ende des Ersten Weltkrieg besaß jeder souveräne Staat das freie Kriegführungs recht, das heißt das Recht, nach eigenem Ermessen Kriege zu führen. Durch den 1919 ge gründeten Völkerbund wurde dieses Recht lediglich eingeschränkt, ein aus nationalen In teressen geführter Angriffskrieg galt auch weiterhin als nicht völkerrechtswidrig, insbeson dere wenn es um militärische Sanktionen ging, die zur Verteidigung wirklich substantieller nationaler Interessen als notwendig erachtet wurden.



    Hierfür sei folgendes Beispiel angeführt: Die polnische Führung erklärte wiederholt, daß AL LEIN DIE GELTENDMACHUNG DES RECHTSANSPRUCHS DEUTSCHLANDS AUF DIE WIEDEREINGLIEDERUNG DER FREIEN STADT DANZIG IN DAS REICH, EIN FEINDLI CHER AKT SEI, DER POLNISCHE MILITÄRISCHE SANKTIONEN BZW. EINE POLNISCHE KRIEGSERKLÄRUNG AN DAS DEUTSCHE REICH NACH SICH ZIEHEN WÜRDE. Es ist eine Tatsache, daß Großbritannien in voller Kenntnis dieser polnischen Haltung am 31. März 1939 jene Garantieerklärung bekanntgab, in welcher ausdrücklich festgestellt wurde, daß Großbritannien Polen auch dann militärisch unterstützen würde, wenn es von sich aus, in Wahrung seiner Sicherheitsinteressen etc. Deutschland angreifen würde. Dadurch hat die britische Regierung im Jahre 1939 ausdrücklich das mit der Völkerbundssatzung vereinbare Recht, aus nationalem Interesse einen Angriffskrieg zu führen, bestätigt.



    Dies gilt unbeschadet des am 27. August 1928 in Paris abgeschlossenen, sogenannten Bri and-Kellogg-Paktes. Dieses vom französischen Außenminister Aristide Briand und seinem amerikanischen Amtskollegen Frank Billings Kellogg ausgear beitete Abkommen zur Frie denssicherung legte zwar den Grundstein für die völkerrechtliche Ächtung des Krieges. Die 15 Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, auf den Krieg als Mittel zur Lösung internatio naler Streitfälle zu verzichten. Bis 1929 hatten sich dem Briand-Kellogg-Pakt 63 Staaten an geschlossen. Die Kernaussage des Abkommens ist in den ersten beiden Artikeln enthalten:



    § Artikel 1: „Die Hohen Vertragschließenden Parteien erklären feierlich im Namen ihrer Völker, daß sie den Krieg als Mittel für die Lösung internationaler Streitfälle verurteilen und auf ihn als Werkzeug nationaler Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verzich ten. „



    § Artikel 2: „Die Hohen Vertragschließenden Parteien vereinbaren, daß die Regelung und Ent scheidung aller Streitigkeiten oder Konflikte, die zwischen ihnen entstehen könnten, welcher Art oder welchen Ursprungs sie auch sein mögen, niemals anders als durch fried liche Mittel angestrebt werden soll.“



    Allerdings wurde das Abkommen nie völkerrechtlich wirksam. Das ergibt sich am deutlich sten aus dem gescheiterten Versuch, diese Wirksamkeit tatsächlich herbeizuführen. Im September 1928 beantragte Großbritannien auf der jährlichen Völkerbundssitzung die Bil dung eines Komitees zur Anpassung der Völkerbundssatzung an den Briand-Kellogg-Pakt. Es ging darum, den Widerspruch zwischen den in der Völkerbundssatzung erlaubten natio nalen Sanktionsmöglichkeiten etc. und den Bestimmungen des Briand-Kellogg-Paktes zu beseitigen. Diese Bemühungen scheiterten schon an der Definition des Begriffs „Aggressor“. Besonders Frankreich lehnte eine Einschränkung der Sanktionsmöglichkeiten ab. Nach eini gem Hin und Her kam es zu dem Vorschlag des italienischen Völkerbundsvorsitzenden, keine Änderungen an den Artikeln 16 (Sanktionen) und 19 (Revision von Verträgen) der Völ kerbundssatzung vorzunehmen. Die eigentliche Idee einer Anpassung der Völkerbundssat zung an den Briand-Kellogg-Pakt war damit in ihr genaues Gegenteil umgekehrt worden. Dementsprechend wurde schließlich die Arbeit des Komitees eingestellt, nachdem am 23. September 1930 eine Satzungsänderung im ursprünglichen Sinne an die Frage der Rü stungsbegrenzung gekoppelt worden war und viele Staaten wieder schwewiegende Beden ken geäußert hatten.



    Damit ist nachgewiesen:



    DAS TATSÄCHLICH PRAKTIZIERTE VÖLKERRECHT DER DREISSIGER JAHRE KANNTE KEINE WIRKSAME ÄCHTUNG DES KRIEGES, ERST RECHT KEINE JUSTI TIABLE ÄCH TUNG, DIE AUCH NUR ANNÄHERND VERGLEICHBAR WÄRE MIT JENER DES VÖL KERRECHTS IM JAHRE 2003.



    DER DEUTSCHE ANGRIFF GEGEN POLEN AM 1. SEPTEMBER 1939 MAG AUS DAMA LIGER VÖLKERRECHTLICHER SICHT DURCHAUS ZU KRITISIEREN SEIN, ABER EI NE SCHWERWIEGENDE VERLETZUNG DES ZEITGENÖSSISCHEN VÖLKERRECHTS, AUCH NUR ANNÄHERND VER GLEICHBAR MIT DEM AUF REIN STRATE GISCHE, GEOPOLITISCHE INTENTIONEN ZURÜCKZUFÜHRENDEN ANGLO AMERIKANISCHEN ANGRIFFSKRIEG GEGEN DEN IRAK, STELLTE ER MIT SICHER HEIT NICHT DAR.



    Zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit von Angriffskriegen vor 1945 im allgemeinen und der deutschen militärischen Maßnahmen im besonderen seien noch folgende Beispiele ange führt:



    § Ribbentrop erklärte vor dem Nürnberger Tribunal: „Wenn ich bestreite, daß diese deut sche Außenpolitik einen Angriffskrieg geplant und vorbereitet habe, so ist das keine Aus rede (...) Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich sage, daß wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden, sofern wir ihn tatsächlichbeabsichtigt hätten (...) Vor der Errichtung des Statuts dieses Gerichtshofs müssen wohl auch die Signatar mächte des Londoner Abkommens andere Ansichten über Völkerrecht und Politik gehabt haben als heute. Als ich 1939 nach Moskau zu Marschall Stalin kam, besprach er mit mir nicht die Möglichkeit einer friedlichen Beilegung des deutsch-polnischen Konflikts im Rahmen des Briand-Kellogg-Paktes, sondern er ließ durchblicken, wenn er zur Hälfte Polens und den baltischen Ländern nicht noch Litauen mit dem Hafen Libau bekäme, könne ich wohl gleich wieder zurückfliegen. Das Kriegführen galt dort offensichtlich 1939 auch noch nicht als ein internationales Verbrechen gegen den Frieden, sonst könnte ich mir Stalins Telegramm nach Abschluß des Polenfeldzuges nicht erklären, dieses lautete – ich zitiere: ‚Die Freundschaft Deutschlands und der Sowjetunion, begründet durch ge meinsam vergossenes Blut, hat alle Aussicht darauf, dauerhaft und fest zu sein.’ “ (Zitiert nach Gerhard Brennecke: „Die Nürnberger Geschichtsentstellung“, Verlag der Deutschen Hochschullehrerzeitung, 1970.) - Bemerkung: Die Sowjetunion war bekanntlich Signa tarmacht des Londoner Abkommens und am Nürnberger Siegertribunal durch Richter vertreten.



    § Im strikten, gegen Deutschland geltend gemachten, allerdings, wie oben ausgeführt, von der Völkerbundssatzung und vom tatsächlichen Völkerrecht der dreißiger Jahre nicht ge deckten Sinne des Briand-Kellogg-Paktes wären auch die britischen und französischen Kriegserklärungen an Deutschland 1939 völkerrechtswidrig. Und zwar um so mehr, da die Polengarantie, ausweislich sowohl der Untätigkeit der Garantiemächte während der Nie derwerfung des Landes als auch der späteren Überlassung Polens an Stalin, eindeutig ein Vorwand für die Entfesselung eines Krieges gegen Deutschland war.



    § Es ist aktenkundig, daß die deutsche Besetzung Dänemarks und Norwegens einer bri tisch-französischen Besetzung nur um Tage zuvorkam und als Präventivmaßnahme mili tärisch unabdingbar war, u.a. um die kriegswichtigen schwedischen Erzlieferungen über den norwegischen Eismeerhafen Narvik zu sichern. Nach der Auslegung des Londoner Protokolls war die deutsche Besetzung ein Verbrechen gegen den Frieden, die verhin derte britisch-französische aber scheinbar nicht. In Wirklichkeit zeigt die Vorgehensweise beider Seiten, daß das damals geltende Völkerrecht solche militärische Operationen zur Wahrung substantieller nationaler Interessen zuließ, zumal in Kriegszeiten.



    § Das Gleiche gilt für die Maßnahmen der Engländer und Amerikaner gegen Island und Grönland, die nach damals geltendem Völkerrecht ebenso zulässig oder unzulässig wa ren wie etwa die deutsche Besetzung von Holland und Belgien.



    § Wie wir heute einwandfrei wissen, war auch der spätere deutsche Angriff gegen die Sowjet union ein Präventivkrieg, durch welchen Hitler einen in der Endphase der Vorbe reitung befindlicher sowjetischer Angriff gegen Deutschland und das mit ihm verbündete Rumänien (mit dessen kriegswichtigen Ölquellen) um wenige Wochen zuvorkam. Hätte Stalin zuerst zugeschlagen, wäre die Wehrmacht kaum in der Lage gewesen, einen so wjetischen Durchmarsch zur Atlantikküste zu verhindern. Die Folge wäre eine sowjetische Herrschaft über ganz Europa gewesen, und zwar für unabsehbare Zeit. (Siehe u.a. Suwo row: „Der Eisbrecher. Hitler in Stalins Kalkül“, Klett-Cotta, 1989). Die geplante sowjeti sche Offensive und der deutsche Präventivschlag reihen sich beide nahtlos in das Ge samtmuster häßlicher, aber völkerrechtlich damals NICHT justitiabler Angriffskriege ein.







    SCHLUSSFOLGERUNGEN


    § Adolf Hitler führte zwar einen Angriffskrieg gegen Polen und infolge der strategischen Lage während des darauf folgenden Weltkriegsgeschehens auch gegen weitere Länder. Er hatte allerdings alles Menschenmögliche getan, um den Ursprungskonflikt, also den deutsch-polnischen Konflikt, friedlich zu lösen, scheiterte aber am nachweislichen Kriegs willen seiner Gegner.



    § Unbeschadet der Frage, ob der Polenfeldzug unvermeidbar war oder hätte vermieden werden können, und jenseits jeder moralischen Wertung kann festgestellt werden: Der deutsche Angriff gegen Polen war nach damaligem Stand NICHT EINDEUTIG VÖLKER RECHTS WIDRIG, auf jeden Fall aber NICHT EIN INTERNATIONALES VERBRECHEN GEGEN DEN FRIEDEN.



    § Dies gilt generell wegen des damaligen Stands des Völkerrechts, aber insbesondere ange sichts des Vorgeschehens: polnische Mobilmachung, gegen Deutschland gerichteter Garantiepakt mit England und Frankreich, eine nicht mehr hinzunehmende Unterdrückungspolitik gegen die deutsche Minderheit in Polen und gegen die Freie Stadt Dan zig - und vor allem: die klar erkennbare Absicht, Deutschland in einen Krieg zu zwingen, wenn nötig, früher oder später auch durch einen direkten Angriff. Entsprechende Vorbereitungen waren auf jeden Fall getroffen worden, sowohl militärisch als auch poli tisch.



    § Trotzdem wurden Führungspersönlichkeiten des Deutschen Reiches nach dem Kriege von den Siegern wegen „Verbrechens gegen den Frieden“ verurteilt und hingerichtet.



    § Demgegenüber richtete sich der angloamerikanische Angriffskrieg im März 2003 gegen ein Land, den Irak, in oder gegenüber welchem die Angreifer keinerlei legitime Interessen zu ver treten hatten und von dem weder sie selbst noch andere bedroht wurden.



    § Denn der Irak hatte, sehr im Gegensatz zu Polen 1939, keinerlei aggressive oder provoka tive Absichten zu erkennen gegeben. Ganz im Gegenteil, die Demütigungen, die dieses Land jahrelang über sich ergehen lassen mußte, suchen ihresgleichen in der ge samten Geschichte der zivilisierten Menschheit.



    § Die Angreifer standen, im Gegensatz zu Adolf Hitler 1939, nicht unter Druck, handeln zu müssen, sondern sie handelten von sich heraus aus langfristigem, wohlüberlegten Kalkül, um die Machtverhältnisse in der Region nachhaltig zu ihren Gunsten zu verändern, die strategische Situation Israels zu verbessern und die in der Region befindlichen Rohstoffe unter ihre Kontrolle zu bringen.



    § Die Angreifer versuchten gemeinschaftlich, mittels wissentlich falscher Anschuldigungen gegen den Irak die Welt zu täuschen, um auf diese Weise eine internationale Unterstüt zung für ihren von langer Hand geplanten Angriffskrieg zu erhalten. Sie verwirklichten da durch im wahrsten Sinne des Wortes den Tatbestand der Verschwörung gegen den Frie den.



    § Als ihnen die Täuschung nicht (oder höchstens teilweise) gelang, führten sie auf eigene Faust ihren Angriffskrieg durch, ob wohl nach den mittlerweile geltenden, strengen völker rechtlichen Regeln hierfür keinerlei völkerrechtliche Legitimation, sondern, ganz im Ge genteil, eine klar erkennbare Ableh nung des Krieges durch das völkerrechtlich zuständige Schiedsgremium festzustellen war.



    § Das Verbrecherische am Verhalten der Angreifer muß am heutigen Stand des Völker rechts gemessen werden, insbesondere an der von ihnen selbst für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg auf der Grundlage des Londoner Protokolls vom 8. August 1945 geschaffenen Justitiabilität.



    § Danach wäre m.E. für Bush und die übrigen Hauptverantwortlichen ein schändlicher Tod die gerechte Strafe. Die Welt braucht sich aber nicht zu wundern, wenn die Strafmaß nahmen, angesichts der hoffnungslosen Lage der unterdrückten Völker und der mutwilli gen Zerstörung des Völkerrechts, nicht, wie erhofft, auf der Grundlage des internationalen Rechts, sondern künftig immer häufiger in Form von Racheakten sogenannter Terrori sten vollstreckt werden, in den meisten Fällen allerdings nicht gegen die gut geschützten Täter selbst, sondern ge gen Unbeteiligte und Unschuldige.



    Per Lennart Aae


    Appendix 1:
    Einige ergänzende Zitate, Hinweise und Bemerkungen, die zum besseren Verständnis der deutschen Außenpolitik in den dreißiger Jahren beitragen können

    Folgende Punkte bezüglich der grundsätzlichen außenpolitischen Auffassungen Adolf Hitlers und der Politik des Dritten Reiches gegenüber Polen und Rußland hatte ich mir vor vielen Jahren anläßlich einer Diskussion mit einer katholischen Jugendorganisation über die Ursachen des Zweiten Weltkrieges aufgeschrieben. Sie bieten sich an dieser Stelle als ergänzende Information an.

    Vor allem die Zitate aus „Mein Kampf“ zeigen, daß der Krieg gegen Polen, der dann zum Weltkrieg führte, im völligen Widerspruch zu Adolf Hitlers geopolitischen Auffassungen und seiner grundsätzlichen außenpolitischen Strategie stand. Dies wiegt um so schwerer, da, wie in dieser Studie gezeigt, seine tatsächliche Außenpolitik in den dreißiger Jahren ziemlich genau mit den in „Mein Kampf“ niedergeschriebenen Grundsätzen übereinstimmte. Dies wiederum ist ein untrüglicher Hinweis darauf, daß der Krieg von Adolf Hitler keineswegs gewollt, geschweige denn geplant war, sondern ihm selbst von den inneren und äußeren Feinden des Reiches aufgezwungen wurde. So fügen sich Hitlers grundlegende Auffassungen mit der objektiv feststellbaren deutschen Friedenspolitik in den dreißiger Jahren, insbesondere gegenüber Polen, und den bekannten Machenschaften der Feinde Deutschlands, nicht zuletzt der deutschen Landesverräter, zu einem Gesamtbild zusammen, dessen Aussage sehr klar ist: Es spricht Adolf Hitler und damit Deutschland von der Kriegsschuld frei.

    Das muß vor dem Hintergrund der Nürnberger Siegerjustiz und der gehenkten deutschen Staatsmänner und Heerführer gesehen werden – aber auch mit Blick auf die in jeder Planungs- und Durchführungsphase genauestens dokumentierten Kriegs-, Vertreibungs- und Genozidverbrechen der Feinde Deutschlands, bis hin zu den vom Kriegsverbrecher Bush verübten Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und das geltende Völkerrecht.



    Adolf Hitler zur Forderung nach Grenzrevisionen

    Aus „Mein Kampf“, Kapitel 14, „Der Ruf nach den alten Grenzen“:

    << -------- Die Forderung nach Wiederherstellung der Grenzen des Jahres 1914 ist ein politischer Unsinn von Ausmaßen und Folgen, die ihn als Verbrechen erscheinen lassen. Ganz abgesehen davon, daß die Grenzen des Reiches im Jahre 1914 alles andere eher als logi sche waren. Denn sie waren in Wirklichkeit weder vollständig in bezug auf die Zusammen fassung der Menschen in deutscher Nationalität noch vernünftig in Hinsicht auf ihre militär geographische Zweckmäßigkeit. Sie waren nicht das Ergebnis eines überlegten politischen Handelns, sondern Augenblicksgrenzen eines in keinerlei Weise abgeschlossenen politischen Ringens, ja zum Teil Folgen eines Zufallsspieles. Man könnte mit demselben Recht und in vielen Fällen mit mehr Recht irgendein anderes Stichjahr der deutschen Geschichte he rausgreifen, um in der Wiederherstellung der damaligen Verhältnisse das Ziel einer au ßenpolitischen Betätigung zu erklären.

    Obige Forderung entspricht aber ganz unserer bürgerlichen Welt, die auch hier nicht einen einzigen tragenden politischen Gedanken für die Zukunft besitzt, vielmehr nur in der Vergan genheit lebt, und zwar in der allernächsten; denn selbst der Blick nach rückwärts reicht nicht über die eigene Zeit hinaus.

    ..........................

    ........... So ist es selbstverständlich, daß der politische Horizont dieser Leute über die Grenze des Jahres 1914 nicht hinausreicht. Indem sie aber die Wiederherstellung jener Grenzen als das politische Ziel ihres Handelns proklamieren, verbinden sie stets aufs neue den zerfallen den Bund unserer Gegner. Nur so ist es erklärlich, daß acht Jahre nach einem Weltringen, an dem Staaten mit teilweise heterogensten Wünschen und Zielen teilnahmen, noch immer die Koalition der damaligen Sieger sich in mehr oder wenige geschlossener Form zu halten ver mag.

    ...................................

    Und wir täuschen sie nicht. Indem unsere bürgerliche Welt die Wiederherstellung der Grenzen vom Jahre 1914 als politisches Programm für Deutschland aufstellt, scheucht sie jeden etwa aus dem Bunde unserer Feinde springen wollenden Partner wieder zu rück, da dieser Angst haben muß, isoliert angegriffen zu werden und dadurch des Schutzes der einzelnen Mitverbündeten verlustig zu gehen. Jeder einzelne Staat fühlt sich durch jene Parole betroffen und bedroht. ------ >>



    Adolf Hitler zur Frage eines Bündnisses mit Rußland

    Aus „Mein Kampf“, Kapitel 14, „Bismarcks Rußlandpolitik“:

    << ----- Bismarcks Geist wird zitiert, um eine Politik zu decken, die ebenso unsinnig wie un möglich und für das deutsche Volk in höchstem Grade schädlich ist. Bismarck habe einst selbst immer Wert auf gute Beziehungen zu Rußland gelegt. Das ist bedingt richtig. Allein man vergißt dabei ganz, zu erwähnen, daß er ebenso großen Wert auf gute Beziehungen zum Beispiel zu Italien legte, ja, daß derselbe Herr von Bismarck sich einst mit Italien verband, um Österreich besser erledigen zu können. Warum setzt man denn nicht diese Politik ebenfalls fort? ..........Es ist Bismarck niemals eingefallen, einen politischen Weg taktisch prinzipiell für immer festlegen zu wollen. Er war hier viel zu sehr der Meister des Augenblicks. als daß er sich selbst eine solche Bindung auferlegt hätte. Die Frage darf also nicht heißen: Was hat Bismarck damals getan?, sondern vielmehr: Was würde er heute tun? Und diese Frage ist leichter zu beantworten. Er würde sich bei seiner politischen Klugheit nie mit einem Staate verbinden, der dem Untergange geweiht ist.

    Im übrigen hat Bismarck schon seinerzeit die deutsche Kolonial- und Handelspolitik mit ge mischten Gefühlen betrachtet, da ihm zunächst nur daran lag, die Konsolidierung und innere Festigung des von ihm geschaffenen Staatengebildes auf sicherstem Wege zu ermöglichen. Dies war auch der einzige Grund, weshalb er damals die russische Rückendeckung be grüßte, die ihm den Arm nach dem Westen freigab. Allein, was damals für Deutschland Nutzen brachte, würde heute Schaden bringen. ----- >>

    Aus „Mein Kampf“, Kapitel 14, „Deutsches Bündnis mit Rußland“:

    << ---- Das derzeitige, seiner germanischen Oberschicht entkleidete Rußland ist, ganz abge sehen von den inneren Absichten seiner neuen Herren, kein Verbündeter für einen Freiheits kampf der deutschen Nation. Rein militärisch betrachtet, wären die Verhältnisse im Falle ei nes Krieges Deutschland-Rußland gegen den Westen Europas, wahrscheinlich aber gegen die ganze übrige Welt, geradezu katastrophal.

    ...............................

    Aber selbst den Fall angenommen, daß ein Wunder geschähe und ein solcher Kampf nicht mit der restlosen Vernichtung Deutschlands endigte, wäre der letzte Erfolg doch nur der, daß das ausgeblutete deutsche Volk nach wie vor umgrenzt bliebe von großen Militärstaaten, seine wirkliche Lage mithin sich in keiner Weise geändert hätte.

    ...............................

    Man wende nun nicht ein, bei einem Bund mit Rußland müsse nicht gleich an einen Krieg gedacht werden, oder wenn, könne man sich auf einen solchen gründlich vorbereiten. Nein. Ein Bündnis, dessen Ziel nicht die Absicht zu einem Kriege umfaßt, ist sinn- und wert los. Bündnisse schließt man nur zum Kampf. Und mag die Auseinandersetzung im Augen blick des Abschlusses eines Bündnisvertrages in noch so weiter Ferne liegen, die Aussicht auf eine kriegerische Verwicklung ist nichtsdestoweniger die innere Veranlassung zu ihm.

    .................................

    So liegt schon in der Tatsache des Abschlusses eines Bündnisses mit Rußland die Anwei sung für den nächsten Krieg. Sein Ausgang wäre das Ende Deutschlands. ---- >>





    Hitlers Angebot an Polen vom 24. Oktober 1938

    § Polen stimmt einer Volksabstimmung in Danzig über die Zugehörigkeit der Stadt zu Deutschland oder Polen zu.

    § Im Falle eines Votums für Deutschland erhält Polen u.a. folgende Zugeständnisse:

    § Polen würde einen Freihafen in Danzig erhalten.

    § Polen sollte das Recht erhalten, eine eigene polnische Autostraßen- und Bahnstrecke zu diesem Freihafen zu bauen.

    § Das ganze Danziger Gebiet sollte einen ständigen Freimarkt für polnische Waren bil den, für den keine deutschen Zollabgaben erhoben würden.

    § Im Gegenzug sollte Polen Deutschland den Bau einer exterritorialen Autobahn und Bahnli nie nach Ostpreußen gestatten.

    § Weiterhin erklärte sich Deutschland bereit, die bestehende polnische Westgrenze und die Zugehörigkeit der ehemals deutschen Gebiete Westpreußen, Posen und Oberschlesien zu Polen völkerrechtlich anzuerkennen, ja selbst als Garantiemacht dafür einzutreten.





    Hitler brach mit der polenfeindlichen Tradition der Weimarer Republik



    Der letzte Punkt bedeutete ein spektakuläres Entgegenkommen Hitlers gegenüber Polen, was folgende Hinweise verdeutlichen:

    § Alle Parteien in der Weimarer Republik hatten das sogenannte „Ost-Locarno“, also die völkerrechtliche Anerkennung der polnischen Landgewinne nach dem Ersten Weltkrieg (Westpreußen, Posen, Ostoberschlesien), entschieden abgelehnt.

    § Beispiel: Der liberale Außenminister Gustav Stresemann, der auch heute als demokrati scher, friedensbeflissener Politiker der Weimarer Republik gefeiert wird, bezeichnete einen solchen Verzicht ungefähr als den schlimmsten Verrat an Deutschland, der überhaupt vor stellbar sei.

    § Während der Weimarer Republik hatte Deutschland eine enge, gegen Polen gerichtete militärische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion. Die Reichswehr führte z.B. ge heime Übungen in Rußland durch. Das war das Lieblingsprojekt der deutschen Konserva tiven, vor allem der konservativen und adeligen Offiziere. Diese, die später zum Kern des sog. „Widerstandes“ und der 20 Juli-Verschwörer wurden, waren die größten Polenfresser, die durch Anprangerung von Hitlers Nachgiebigkeit gegenüber Polen versuchten, Stim mung gegen den nationalsozialistischen Staat zu machen.

    Für Hitlers polenfreundliche Politik, die im völligen Gegensatz zur o.g. Tradition der Weima rer Republik stand, gibt es eine ganze Reihe von Beispielen; besonders bemerkenswert sind:

    § der Nicht-Angriffspakt mit dem leider zu früh verstobenen Marschall Pilsudksi 1934.

    § das Festhalten an der propolnischen Politik trotz der geheimen – aber der Reichreigierung bekanntgewordenen – polnischen Vorschläge an Frankreich, einen Präventivkrieg gegen Deutschland wegen der Rheinlandsremilitarisierung im März 1936 zu starten.

    § das beharrliche Festhalten Hitlers an seinem Beschluß, das von Polen nach dem Ersten Weltkrieg an die Tschechei verlorene, überwiegend polnisch besiedelte sog. Olsa-Gebiet nach dem Münchener Abkommen den Polen zuzugestehen, obwohl die dort auch vorhan dene deutsche Minderheit lautstark forderte, daß das Gebiet unter deutsche Kontrolle kommen sollte.

    David Hoggan schildert in seinem Buch „Der erzwungene Krieg“, wie ein gewisser Dr. Harbich als Vertreter der deutschen Volksgruppe 1938 nach Berlin fuhr und mit einem deutschen Volksauf stand drohte, für den Fall, daß das Olsa-Gebiet zu Polen käme. Durch eine persönliche Bekannt schaft mit dem Sohn von diesem Dr. Harbich hatte ich Gelegenheit, diese, sonst schwer nachprüf bare Behauptung Hoggans zu überprüfen. Der Vater bestätigte kurz vor seinem Tod gegenüber dem Sohn (und der Tochter), daß die Schilderung von Hoggan exakt zutrifft.

    § die o.g. Vorschläge vom 24. Oktober 1938.

    § die Unterbindung von deutschen Presseveröffentlichungen über polnische Greueltaten gegen die deutsche Minderheit in Polen bis Ende Juli 1939.

    Der ehemalige Rundfunkleiter unter Göbbels, Hans Fritsche, schildert in seinen Memoiren, wie diese Meldungen sich wegen des Veröffentlichungsverbots förmlich angestaut hatten, was zur Folge hatte, daß in den letzten Wochen vor dem Kriegsausbruch, nach der Aufhebung des Verbots eine Flut von solchen Meldungen in den Zeitungen erschien.

    Hitlers Politik war also – im starken Kontrast zur Politik seiner Vorgänger – ausgesprochen polenfreundlich. Bei dieser spektakulären und von deutschen konservativen Offiziers- und Adelskreisen argwöhnisch verfolgten Umschwenkung der deutschen Polenpolitik ist es mehr als unsinnig, anzunehmen, daß Hitler bewußt auf einen Krieg mit Polen zusteuerte. Ein sol cher Krieg an der Seite Rußlands gegen Polen und „die ganze übrige Welt“ (Mein Kampf-Zitat) widersprach völlig Hitlers Grundüberzeugungen, wie er bereits in Mein Kampf sehr deutlich dargelegt hatte, siehe oben.



    Polen antwortete mit Provokationen, auf die Hitler schon aus in nenpolitischen Gründen schließlich reagieren mußte.



    § Polen ließ das deutsche Angebot vom 24. Oktober 1938 fünf Monate lang, bis März 1939, unbeantwortet.

    § Am 26.03.1939 übergab der polnische Botschafter Lipski Außenminister Ribbentrop ein Memorandum, das den Versuch Hitlers zum dauerhaften deutsch-polnischen Ausgleich in krasser Form ablehnte. Bei der Übergabe erklärte er dem Reichsaußenminister, er habe die unangenehme Pflicht, darauf hinzuweisen, daß jegliche Verfolgung der deutschen Pläne, insbesondere soweit sie eine Rückkehr Danzigs zum Reich beträfen, den Krieg mit Polen bedeuten würde. (Siehe G. Brennecke: ,,Die Nürnberger Geschichtsentstellung“, Seite 222).

    § Gleichzeitig mit der Ablehnung der deutschen Vorschläge ordnete die polnische Führung eine Teilmobilisierung ihrer Streitkräfte an. Deutschland hatte hierzu nicht den geringsten Anlaß gegeben.

    § Auslöser für diese schroffe, einer Kriegserklärung gleichkommenden Ablehnung war die britische Garantieerklärung, der sog. Blankoscheck, vom 6. April 1939. Diese war aus schließlich gegen Deutschland gerichtet und bedeutete, daß es bei einem Krieg zwischen Deutschland und Polen auf jeden Fall eine englische Kriegserklärung gegen Deutschland geben würde, und zwar unabhängig davon, wer der Angreifer war.

    § Der alkoholkranke „starke Mann“ Polens, Außenminister Beck, und die herrschende polni sche Militärclique wollten nun den Krieg mit Deutschland, denn neben der kriegs schürenden britischen Unterstützung (besser: Provokation) waren sie nun aufgrund der ständigen Verratshandlungen ranghoher deutscher Militärs und Regierungsmitarbeiter auch der Auffassung, daß bei einem Kriegsausbruch sofort die Revolution in Deutschland aus brechen, d.h. ein Putsch stattfinden würde. In Polen forderte die adelig-großbürgerlich-chauvinistisch dominierte Presse den „Marsch nach Berlin“, es wurden Landkarten veröf fentlicht, auf denen die Oder-Neiße-Linie als polnische Ostgrenze eingezeichnet war (da mals schon), ja Berlin wurde auf solchen Landkarten sogar als polnische Stadt dargestellt.

    § In der Zwischenzeit hatte in vielen Teilen Polens ein blutiger Terror gegen die Volksdeut schen eingesetzt und sich immer mehr verstärkt, ohne daß Deutschland auch nur den ge ringsten Anlaß dazu gegeben hatte, ganz im gegenteil, siehe oben. Es war schon vorher schlimm gewesen, nun wurde es unerträglich: „Die Volksdeutschen Ostoberschlesiens wa ren z.B. Jahre hindurch einfach vogelfrei gewesen, ohne daß der Völkerbund oder die Westmächte, die Urheber dieses unerhörten Zustandes, diesem systematischen Ausrot tungskampf in die Arme gefallen wären. ... Im Februar 1939 kam es in allen größeren Städten zu antideutschen Kundgebungen und Ausschreitungen ... Rohheitsdelikte, Miß handlungen, Drohungen und gemeinste Bluttaten kennzeichnen das verbrecherische Ver halten der Polen in diesem Sommer des Schreckens.“ (Brennecke, Seite 202, zitiert von Verteidigungsdokumenten/deutschen Weißbüchern, die vom Nürnberger Siegertribunal nicht zugelassen wurden.)

    § Gleichzeitig nahmen die Schikanen gegen Danzig durch Wirtschaftsblockaden, Übergriffe polnischer Zöllner etc. enorm zu.

    § Diese polnische Angelegenheit war darauf angelegt, Hitler in den Krieg zu zwingen. Es ist eine unerschütterliche, durch unzählige Zitate u.s.w. belegte Tatsache, daß die größen wahnsinnige polnische Führung in völliger Verkennung der Realitäten den Krieg wollte, weil sie glaubte, damit das Großpolen von vor den polnischen Teilungen wiedererrichten zu können. Dieses nutzten die Kriegstreiber in England. Durch ihre Blankoscheckgarantie schufen sie die Situation, die unweigerlich zum Krieg führen mußte. Früher oder später hätte Polen angegriffen, was sofort den Kriegseintritt Englands und Frankreichs zur Folge gehabt hätte.

    § Es war aber nicht Adolf Hitlers Art, darauf zu warten, daß der Gegner zuschlägt. Deswe gen griff er nach dem Strohhalm eines Nicht-Angriffspaktes mit der SU. Das paßte in Sta lins Kalkül (siehe Viktor Suworow, „Der Eisbrecher“, „Der Tag M“ und „Die letzte Repu blik“), aber nicht zu Hitlers strategischen Grundüberzeugungen, den Hitler lehnte Kriege zur Grenzre vision ebenso wie ein Bündnis mit Rußland ab und strebte ein enges Zusam mengehen mit England an, alles Grundsätze, die man schon in Mein Kampf nachlesen kann, und die auch Hitlers Politik bis zum „Hitler-Stalin-Pakt“ kennzeichneten.



    Die Faktenlage zugunsten Deutschlands bei der Beurteilung der Kriegsschuld ist geradezu umwerfend, besonders für Zeitgenossen, die bisher nur mit antideutscher Propaganda gefüttert worden sind. Trotzdem belasten die politischen Machthaber der BRD jeden Tag ihr eigenes Volk mit verlogenen, haarsträubenden Schuld- und Greuelvorwürfen und erziehen damit Deutschlands Jugend zur Verleugnung der eigenen Herkunft und zum Selbsthaß. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß es sich hier um einen Volks- und Landesverrat handelt, der in seiner ungeheuerlichen Niedertracht in der ganzen tradierten und beurkundeten Menschheits geschichte absolut einmalig ist. Der Gipfel ist dann erreicht, wenn das Eintreten deutscher Menschen für die Ehre ihres Volkes und ihrer Väter und Großväter unter Strafe gestellt wird. Die dafür Verantwortlichen sind Verbrecher, die sich durch diesen widerlichen Verrat außer halb der zivilisierten Menschheit stellen.

    Es ist schlimm für die Bundesrepublik Deutschland und für das deutsche Volk, daß ausge rechnet diese unsäglich niederträchtige Verratshandlung zur Staatsräson hochstilisiert wird, wie z.B. der bekannte „Politologe“ Theodor Eschenburg getan hat:

    << Bei der Frage an der Schuld am Zweiten Weltkrieg, die wissenschaftlich eindeutig beantwortet ist, handelt es sich nicht etwa lediglich um eine fachhistorische Angelegen heit. Die Erkenntnis von der unbestrittenen und alleinigen Schuld Hitlers ist vielmehr eine Grundlage der Politik der Bundesregierung. >>

    Theodor Eschenburg (1977) im Vierteljahresheft für Zeitgeschichte



    Zu dieser für die BRD katastrophalen Aussage Eschenburgs fallen mir als Kommentar nur folgende Bemerkungen ein:
    § Die Frage der Schuld am Zweiten Weltkrieg ist in der Tat wissenschaftlich beantwortet, aber nicht so wie Herr Eschenburg unterstellte, sondern eindeutig zu Gunsten Deutschlands!! Deutschland trifft die mit Abstand geringste Schuld für die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges, eine Feststellung, die sich nicht auf den deutsch-polnischen Konflikt beschränkt, sondern genau so für dessen (hier nicht näher behandelte) Erweiterung zur weltweiten Katastrophe gilt.

    § Angesichts dessen ist die Aussage Eschenburgs für die Bundesrepublik Deutschland und alle Deutschen, die sich für diesen Staat eingesetzt haben und noch einsetzen, schlicht und ergreifend katastrophal. Das mag den meisten Deutschen heute zwar noch nicht einleuchten. Sie werden es aber bald gewahr werden.

    § Es mag gegenüber vielen ernsthaften Politikwissenschaftlern ungerecht sein, aber auf grund des Verhaltens von Subjekten wie Eschenburg kann ich persönlich das Wort „Poli tologie“ kaum hören, ohne erbrechen zu müssen. Auch – und besonders – die scheinbare Objektivität des zweiten Teils des Zitats ändert nichts daran. Denn der Umstand, daß die angebliche Alleinschuld eines Landes an der größten Weltkatastrophe der zivilisierten Menschheit zur Staatsdoktrin eben dieses Landes erhoben wird, ist nicht gerade alltäglich. Ein „Politologe“, zumal als Angehöriger des Betroffenen Volkes, der diesen merkwürdigen Umstand ohne jegliche Hinterfragung oder Untersuchung, aber mit unterschwelliger, „politisch korrekter“ Zustimmung einfach zur Kenntnis nimmt, ist in Wirklichkeit gar kein Wissenschaftler, sondern ein Scharlatan, ein Knecht fremder Herren und vor allem ein Landesverräter im wahrsten Sinne des Wortes.



    Appendix 2:
    Ein kritischer Kommentar zur Rolle der USA in den dreißiger Jahren

    Nach der Veröffentlichung des vorliegenden historischen Vergleichs zwischen dem angloamerika nischen Irakkrieg 2003 und dem deutschen Polenfeldzug 1939 auf verschiedenen Internet seiten er hielt ich von einem bekannten Verleger und Publizisten, der (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht namentlich genannt werden möchte, folgenden interessanten Kommentar, welcher den von mir zugegebenermaßen un ter belichteten Aspekt der US-ame rikanischen diplomatischen Aktivitäten zur Verschärfung des deutsch-polnischen Konflikts beleuchtet. Ich wollte aber hauptsächlich die unterschiedli chen Motive, Interessenlagen und völkerrechtlichen Situatio nen Deutschlands 1939 und der USA 2003 herausstellen, um da durch zu einer ausgewoge neren Beurteilung der damaligen deut schen Politik, zu einer kritischen Würdigung der gegen die deutsche Führung inszenierten Schauprozesse und Verurteilungen und vor diesem Hintergrund zu einer bes seren völkerrechtli chen Einordnung der heutigen ame rikanischen Hegemo nialpolitik beizutragen. Es war also nicht meine Absicht, die eigentliche Kriegsschuld 1939 erschöp fend darzu stel len. Für eine solche Darstellung wäre allerdings in der Tat auch die Behandlung der krieg schü renden US-amerikanischen Intri gen in den dreißiger Jahren, z.B. der Reisediplomatie des Sonderbotschafters von Präsident Roosevelt, William C. Bullit, unbedingt erforderlich gewe sen. Ja, ich räume sogar ein, daß sie sogar in dem von mir ge wählten Kontext durchaus sinnvoll gewesen wäre, und zwar um die daran erkennbare historische Kontinuität der heute of fen imperialistischen und militaristi schen US-Politik deutlich zu machen.

    Ich zitiere deswegen im folgenden den erwähnten Kommentar. Ausführliche Informationen hierzu gibt es z.B. in dem oben erwähnten Werk von David Hoggan.



    <<<



    Sehr geehrter Herr Aae,



    vielen Dank für Ihr Papier 2003-1939. An ihm hätte ich nur auszusetzen, daß sie bei der Kriegstreiberei auf der westlichen Seite nur England und Frankreich erwähnen. Richtig ist, daß es vor allem eine angloamerikanische Fraktion in England war (Churchill). Wichtiger war aber wohl das Drängen der US Regierung. Möglicherweise geht auf die USA sogar das Zu standekommen des Hitler-Stalin-Pakts zurück, da man aus "Mein Kampf" wußte, daß Hitler um jeden Preis die Möglichkeit eines Zweifrontenkriegs vermeiden wollte. Stalin suchte da mals ja eigentlich eine Rückversicherung gegen Deutschland in England und Frankreich. Er fuhr aber über den US-Gesandten von den Kriegsbemühungen der USA und war sofort be reit, die Chance eines Krieges zwischen Deutschland und den Westmächten zu nutzen.
    Daß die USA damals wohl schon entschlossen waren, Rußland nach Deutschland zu schlachten, zeigt ihre zögerliche Haltung, sich nach der Kriegserklärung selbst militärisch in den 2. WWK einzubringen (Hinauszögern des D-days, entsprechend der Trumanrede im Kongreß hinsichtlich Deutschland und Rußland: "And by that way, let them kill as many as possible").

    Zum Verständnis des Polenfeldzuges wären wohl auch die Verhandlungen zwischen Cham berlain und Hitler nach der Übergabe des Sudetenlandes durch die Siegermächte des 1. WWK wichtig, und sehr entscheidend wäre schließlich, wie das Protektorat über die Tsche choslo wakei zustande kam und die Rolle, die ein polnischer Angriff auf dieses Gebiet nach dem deutschen Einmarsch in das Sudetenland gespielt hat. Auch hier spielten wieder US-Auf munterungen eine Rolle.



    Zum Irakkrieg genügt es, die USA selbst zu hören: Macht (Geld) schafft Recht. Leider gilt - nicht nur hinsichtlich der Deutschen – auch der Satz: "Macht schafft Wahrheit", oder was dafür gehalten wird.



    Der historischen Wahrheit aufs Papier zu verhelfen ist ehrenwert, es wird aber nichts brin gen, solange man nicht weiß, wie man die Machtverhältnisse verändert und hier ist aufgrund der militärischen Potentiale ausschließlich eine Machtverschiebung innerhalb der USA rele vant. Hierbei ist das Ausland (der USA) nicht ganz ohnmächtig und ohne Einfluß.



    Mit freundlichen Grüßen



    Unterschrift





    Bemerkenswert ist durchaus auch die Feststellung im letzten Absatz des Kommentars. Allein darüber könnte man stundenlang diskutieren. Aber vielleicht läßt sich auf jeden Fall daraus folgern, daß trotz aller berechtigten, harschen Kritik an der Politik des amerikanischen Establishments von einem undifferenzierten Antiamerikanismus dringend abzuraten ist. Ein solcher wäre nicht nur aus allgemeinen Gründen der Völkerverständigung abzulehnen, sondern auch weil er es den Kriegstreibern und Kriegsverbrechern der sogenannten „Ostküste“ nur noch leichter machen würde, die ame rikanische Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen. Der deutsche und europäische Umgang mit der Supermacht sollte vielmehr von einer Unterstützung für jene Strömungen innerhalb der USA geprägt sein, die der imperia listischen Politik ebenfalls kritisch gegenüberstehen.



    P. L. Aae





    --------------------------------------------------------------------------------

    [1] Zum Beispiel: ARI FLEISCHER, RICHARD PERLE, PAUL WOLFOWITZ, DOUGLAS FEITH, ELLIOT ABRAMS, DOV ZEKHEIM, RICHARD HAASS, HENRY KISSINGER, JAMES SCHLESINGER, ROBERT ZOELLICK, MARC GROSSMAN, ROBERT SATLOFF, MEL SEMBLER, JOSHUA BOLTEN, STEVE GOLDSMITH, DANIEL SAUL GOLDIN, ADAM GOLDMAN, JOSEPH GILDENHORN, CHRISTOPHER GERSTEN, MARK WEINBERGER, SAMUEL BODMAN, BONNIE COHEN, RUTH DAVIS, LINCOLN BLOOMFIELD.

    [2] Artikel 39 besagt: „Der Sicherheitsrat (...) gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnah men auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind (...).“ – Mit anderen Worten: Der Einsatz von Luft-, See- oder Landstreitkräften zur Wahrung oder Wiederherstellung des Welt friedens und der internatio nalen Sicherheit muß vom Sicherheitsrat explizit BESCHLOSSEN werden. Da ein solcher Beschluß in der Resolution 1441 eindeutig nicht enthalten ist, kann diese den Irakkrieg selbstverständlich auch nicht legitimieren.

    [3] Das gilt erst recht für die jahrelang VOR der Verabschiedung der Resolution 1441 durchgeführten amerikanischen und britischen Luftangriffe gegen den Irak. Für diese gibt es ebenfalls keinerlei völkerrechtliche Legitimation. Ebenso wenig für die von den USA schon Monate vor dem Angriffstermin im März 2003 auf irakischem Territorium (Nordirak) eingesetzten Kommandoeinheiten.



    [4] Außerdem ist in den Artikeln 43 bis 47 UN-Satzung das Prozedere für die Anwendung mi litärischer Gewalt durch den Sicherheitsrat genau festgelegt. Daraus geht u.a. klar hervor, daß die Federführung für die militärischen Operationen beim Si cherheitsrat selbst bzw. bei einem von dessen ständigen Mitgliedern zu bildenden Generalstabsausschuß zu liegen habe. Das militäri sche Vorgehen der Amerikaner und Briten gegen den Irak ist aber nicht im geringsten mit dem Si cherheitsrat oder dessen Generalstabsausschuß abgestimmt. Letzterer existiert überhaupt nicht. Es handelt sich beim Angriff gegen den Irak vielmehr um völlig autonome militärische Operationen der Amerikaner und Briten. Nach vergeblichen Versuchen, den Sicherheitsrat zum Handeln in ihrem Sinne zu bewegen, entschieden sich die amerikanischen und britischen Regierungen, den Angriff im Alleingang durchzuführen. Sie legten selbst, ohne jegliche Abstimmung mit den Vereinten Nationen Art, Umfang und Zeitpunkt der Operationen fest.

  2. #2
    GESPERRT
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    Sehr interessant!

    Ein weiterer Schlag gegen die dümmlichen Alleinschuldvorwürfe gegen Deutschland.

  3. #3
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Nicht schlecht.

    Im übrigen hatten die Polen bessere Chancen mit der Wehrmacht fertig zu werden als die Iraker mit der US-Army.
    Siegen heißt Leben

  4. #4
    SelbsternannterShitboxMOD Benutzerbild von WladimirLenin
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    b) daß Adolf Hitler sowohl aus völkerrechtlicher als auch aus allgemeiner politischer Sicht un gleich bessere Gründe für seinen Feldzug gegen Polen im September 1939 hatte als George W. Bush im März 2003 für seinen Irakkrieg,
    Beide hatten gar keine Gründe für den Angriffskrieg. Polen hatte sogar versucht mit Hitler eine friedliche Koexistenz zu gründen (Quelle: Phönix). Sonst nennen sie mir bitte die Gründe!

    c) daß vor diesem Hintergrund und nach der Rechtsetzung durch die Nürnberger Siegerjustiz George W. Bush und die übrigen für den Angriffskrieg gegen den Irak Verantwortlichen unter der Anklage "Verbrechen gegen den Frieden" (Art. 6a Londoner Protokoll) vor einen inter nationalen Gerichtshof zu stellen und abzuurteilen wären,
    Können sie den die Gesamten Artikel der Londoner Protokoll posten oder verlinken, damit ich mal bißchen reinblättern könnte? Und ich bin dafür, dass die US-Regierung in Den Haag verurteilt wird!

    e) daß für den Fall, daß die Staatengemeinschaft nicht in der Lage oder nicht einmal willens sein sollte, dieses Verfahren zumindest zu fordern, niemand das Recht hätte, Angehörige der unter drückten und entrechteten Völker zu verurteilen, weil diese das Recht in die eigene Hand nehmen.
    Was hat das mit Hitler zu tun? aber die Staatengemeinschaft war doch gegen diesen Krieg.

    Zum Punkte ergänze ich: Der Irak hat noch nicht kapituliert und die völkerrechtlich nach wie vor zuständige Regierung von Saddam Hussein wird es wahrscheinlich auch nicht tun.
    Kann sie dies noch? Ich glaube alle ehemaligen hohen Tiere der Hussein Regierung sind schon inhaftiert oder auf der Flucht.

    Also gibt es keine völkerrechtliche Grundlage für eine etwaige Illegalisierung des fortgesetzten militärischen oder paramilitärischen Widerstandes der Iraker gegen die völkerrechtswidrige angloamerikani sche Invasion.
    Das hat sich die USA selbst eingebrockt. Die Iraker wollten nicht, dass die USA sie "retten"


    Aber Hitler war auch ein Vollidiot. Aber ich sehe dort nur eine gemeinsamkeit:
    Beide Male wurden schwächere Gegner angegriffen!
    "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten –, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit."
    George Orwell, 1984

  5. #5
    .
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    Solch einen Text,habe ich seit der Aufklärer-Zeit nicht mehr gesehen... :rolleyes:

  6. #6
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Zitat Zitat von WladimirLenin
    Beide hatten gar keine Gründe für den Angriffskrieg. Polen hatte sogar versucht mit Hitler eine friedliche Koexistenz zu gründen (Quelle: Phönix). Sonst nennen sie mir bitte die Gründe!
    - polnischer Verrat an Deutschland während des 1. Weltkrieges / die Unabhängigkeit verdankten sie Deutschland 1916
    - Annektion deutscher Gebiete (sogen. Korridor) durch den VV
    - Nichtanerkennung einer fairen Abstimmung über die Zugehörigkeit Oberschlesiens 1920 mit anschließendem Angriff Polens auf Deutschland und Annektion Teile Oberschlesiens
    - Bruch des Vertrages der Entmilitarisierungs Danzigs durch Polen in den 20ern
    - Diskriminierung der Deutschen sowie Übergriffe auf Deutsche infolge einer aggressiven Polonisierungspolitik bei denen von 1918-1939 fast 200.000 Deutsche das Land verließen und hunderte getötet wurden
    -Mobilisierung der polnischen Armee vor der deutschen Wehrmacht
    - Ignorierung von Hitlers Kompromißvorschlägen

    Insgesamt hatte Deutschland also eine Menge gute Gründe für den Krieg mit Polen. Welche hatte die USA zum Irak die mit diesen vergleichbar wären?
    Siegen heißt Leben

  7. #7
    Großadmiral
    Gast

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    Zitat Zitat von Kaiser
    die Unabhängigkeit verdankten sie Deutschland 1916
    Naja, schon Kaiser Wilhelm II träumte von einem "Lebensraum im Osten".
    Seine Pläne waren es, schon vor der russischen Kapitulation 1917
    (Polen war Russland unterworfen)
    einen Satellitenstaat östlich der Weichsel zu gründen.
    Nach der russ. Kap. und dem darauffolgenden Friedensvertrag von Brest - Litowsk, beherrschte die kaiserliche Armee große Gebiete im Osten.
    Erst nach der Oktoberrevolution griffen sie erneut Russland, jetzt Sowjetunion, an und beherrschten darauf die ganze Ukraine, sogar bis zum Kaukasus.
    Der Kaiser und die Führung gründete, wenn ich mich recht erinnere, damals schon einen Vasallenstaat, der jedoch nur wenige Wochen oder Monate hielt.
    Das damalige Gebiet um Polen wurde in verschiedene Verwaltungsbezirke unterteilt.
    Ober Ost, Lublin, Warschau, um einmal drei zu nennen.
    In diesen Gebieten wollte man so schnell wie möglichst die deutsche Kultur verbreiten.
    Die Zeit sollte jedoch fehlen, denn im Herbst 1918 kapitulierte Deutschland und die Gebiete wurden unabhängig.
    Meines Erachtens haben die Aufteilung die Alliierten (ohne Russland) entschieden.
    Inwiefern verdankte Polen seine Unabhängigkeit Deutschland?
    Doch eines verstehe ich nicht,
    Zitat Zitat von Kaiser
    Insgesamt hatte Deutschland also eine Menge gute Gründe für den Krieg mit Polen. Welche hatte die USA zum Irak die mit diesen vergleichbar wären?
    Zustimmung

  8. #8
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Zitat Zitat von Großadmiral
    Naja, schon Kaiser Wilhelm II träumte von einem "Lebensraum im Osten".
    Nein, Ziel war die Schaffung eines Gürtels von Satelittenstaaten um sich vor erneuten russischen Angriffen zu schützen. Allerdings war vorgesehen einen Streifen Land im Osten als Entschädigung für die Kriegsmühen zu annektieren.


    Zitat Zitat von Großadmiral

    Der Kaiser und die Führung gründete, wenn ich mich recht erinnere, damals schon einen Vasallenstaat, der jedoch nur wenige Wochen oder Monate hielt.
    Das damalige Gebiet um Polen wurde in verschiedene Verwaltungsbezirke unterteilt.
    Ober Ost, Lublin, Warschau, um einmal drei zu nennen.
    In diesen Gebieten wollte man so schnell wie möglichst die deutsche Kultur verbreiten.
    Die Zeit sollte jedoch fehlen, denn im Herbst 1918 kapitulierte Deutschland und die Gebiete wurden unabhängig.
    Meines Erachtens haben die Aufteilung die Alliierten (ohne Russland) entschieden.
    Inwiefern verdankte Polen seine Unabhängigkeit Deutschland?
    Doch eines verstehe ich nicht,
    Nein, das unabhängige Polen wurde bereits 1916 von Deutschland und Österreich gegründet. Pilsudskie, der spätere polnische Staatschef und Diktator, war der Führer der von Deutschland ausgerüsteten polnischen Legion. Deutschland war die einzige Großmacht die sich von Anfang bis Ende des Krieges für eine polnische Unabhängigkeit eingesetzt hatte. Die Alliierten waren dagegen solange Rußland Teil des Bündnisses war. Erst Ende 1917 erkannten die Alliierten nach Brest-Litowsk die polnische Nationalversammlung an. Nach Ende des Krieges sollte Polen das ausgefallene Rußland als östlichen Widerpart Deutschlands ersetzen. Sie übernahmen also nur zweckgedrungen die Idee der polnischen Unabhängigkeit. Wäre Rußland bis Kriegsende dabeigewesen hätten sie weiterhin den Zaren ertragen können.

    Ohne Deutschland hätte es keinen polnischen Staat und Armee gegeben.

    Ohne Deutschlands Triumph über Rußland hätte sich dieses Polen zurückgeholt, da niemand Krieg führt um Land zu verlieren.

    Polen verdankt Deutschland also seine Existenz. Und wie hat es ihm das gedankt? Mit Verrat, Überfällen und Diskriminierung.
    Siegen heißt Leben

  9. #9
    Großadmiral
    Gast

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    Zitat Zitat von Kaiser
    Nein, Ziel war die Schaffung eines Gürtels von Satelittenstaaten um sich vor erneuten russischen Angriffen zu schützen. Allerdings war vorgesehen einen Streifen Land im Osten als Entschädigung für die Kriegsmühen zu annektieren.
    In den Gebieten nordöstlich von Russisch - Polen wurde 1915 ein neuer Militiärstaat errichtet. (Ober Ost)
    Es umfasste Litauen, Kurland und Teile Weißrußlands.
    Ludendorff, der Führer dieses Gebietes meinte dazu, dass die Kulturarbeit, die die Deutschen während vieler Jahrhunderte in jenen Ländern getan hatte, in dem besetzten Gebiet aufzunehmen.

    Ist das nicht irgendwie das Gegenteil deiner Aussage?
    Ich denke nicht, dass nach einem gewonnenem Kriege dieses Gebiet die volle Unabhänigkeit erlangt hätte.




    Also, Fazit, du hälst den Polenfeldzug 1939 für berechtigt?

  10. #10
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Zitat Zitat von Großadmiral
    In den Gebieten nordöstlich von Russisch - Polen wurde 1915 ein neuer Militiärstaat errichtet. (Ober Ost)
    Es umfasste Litauen, Kurland und Teile Weißrußlands.
    Ludendorff, der Führer dieses Gebietes meinte dazu, dass die Kulturarbeit, die die Deutschen während vieler Jahrhunderte in jenen Ländern getan hatte, in dem besetzten Gebiet aufzunehmen.
    [/B]
    Auch Ludendorff sagt viel wenn der Tag lang ist. Für den Kontext bräuchte ich daher das Zitat samt Zusammenhang. Doch bekamen Litauen, Lettland, Estland und die Ukraine wie Polen die Unabhängigkeit in einem Zeitraum von 1916-1917.

    Zitat Zitat von Großadmiral
    Ist das nicht irgendwie das Gegenteil deiner Aussage?
    [/B]
    Kulturarbeit kann viel heißen z.B. kulturelle Hegemonie Verbreitung des Deutschen in den Osten,... Wenn Ludendorff darunter Vertreibung und Neukolonisation verstanden hätter, hätte er es gesagt. Er war ein Mann der klaren Worte. Untermenschentheorien bezüglich der Slawen gab es im Kaiserreich nicht.

    Zitat Zitat von Großadmiral
    Ich denke nicht, dass nach einem gewonnenem Kriege dieses Gebiet die volle Unabhänigkeit erlangt hätte.
    [/B]
    Sie wären das Südamerika Deutschlands geworden, wenn du verstehst was ich meine. Doch das ist allemal besser als die direkte russische Kontrolle.

    Zitat Zitat von Großadmiral
    Also, Fazit, du hälst den Polenfeldzug 1939 für berechtigt?[/B]
    Anhand der genannten Gründe denke ich dies. Auch Stresemann und Seeckt hatten schon Kriegspläne gegen Polen. Die Situation und Vergangenheit war nicht hinnehmbar.

    Falls du meine Meinung nicht teilst, sag mir einfach, was für Kriegsgründe du ausschlaggebend finden würdest.
    Geändert von Kaiser (06.04.2004 um 23:36 Uhr)
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