Besatzungsvorbehalt

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

"Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen."

Der Besatzungsvorbehalt ist also erkennbar die Grundlage dafür, dass auch das durch die westalliierten Besatzungsmächte geschaffene Besatungskonstrukt bis zum 17.7.1990 niemals allein und ausschließlich über irend eine wesentliche deutsche Angelegenheit zur Entscheidung berechtigt waren.

Es sei denn, jemand hier im Forum findet NACHWEISLICH die Streichung des Besatzungsvorbehaltes.
Wann hat die Organisierte Modalität der Fremdherrschaft (OMF) BRD ihre Souveränität erhalten ?

Freue mich auf sachliche Meinungen/Hinweise. Danke.