Zitat von
meckerle
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Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung beträgt für das Jahr 2006 42.750 € , bzw. 3.562,50 € monatlich. Maximal bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Diese Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln. Das ist der Betrag, ab dem Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können. Die Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt aktuell 47.250 € , bzw. 3.937,50 € monatlich. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze hinaus können in die private Krankenversicherung wechseln. Erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Selbstständige oder Freiberufler haben dagegen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit sich privat versichern.
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Diese Tatsache wird den PKVen langfristag auch zu schaffen machen. Die Beitragsbemessungs/Versicherungspflichtgrenzen werden jährlich angehoben.
Dadurch haben nur noch sehr gut verdienende GKV-Mitglieder die Möglichkeit in eine PKV zu wechseln.
Selbständige "wachsen" auch nicht nach. Woher sollten dann weitere PKV-Mitglieder kommen ?