Zitat von
KrascherHistory
Es gibt bereits einen Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland, das ist ein Mehr gegenüber einem Friedensvertrag, wie er in Zeiten des klassischen Völkerrechts noch (manchmal) üblich war. Der "Kriegszustand" mit den vielen kleinen Duodeznationen ist längst beendet, der diplomatischen Verkehr mit ihnen wiederaufgenommen, völkerrechtliche Verträge in Fortsetzung der Rechtslage vor 1945 wiederanwendbar erklärt. Dein Problem ist längst gelöst.
Mit allen 46 Feindstaaten. Na wo steht das denn, Dr. Jur. ? Nichts in den 2+4 reindichten was nicht drin steht.