1. Gibt ein Asylbewerber, der eigentlich keinen Asylgrund hat, wie bisher auch in Zukunft eins der Herkunftsländer an, die Probleme bei den Verfahren bereiten.Zitat von Diver
2. Er versucht es beim, möglichen, weiteren Eintritt in die BRD illegal. So wie er es bisher nach einer Abschiebung auch getan hat.
3. Bleiben die Kosten.