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Geändert von Peilomat (15.10.2006 um 12:19 Uhr)
...ich halte das für äußerst dubios....
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
Keine Sorge, hat mein D-Lehrer in der 11ten auch gemacht. Ich lebe immer noch.
Na als Lehrer darf man so was. Interessant zu diesem Thema: Gerline Unverzagt alias Lotte Kühn mit ,,Das Lehrerhasserbuch". Da hat sie mal hypothethisch die Frage gestellt, was eigentlich strafrechtlich passieren würde, wenn ein Lehrer einem Schüler an die Wäsche geht: Nichts.
Gruß,
Kenshin.
Das Verfahren ist nicht sehr klug.
Die Schüler sollten mit ihren Namensschildern auf den Plätzen sitzen, dann kann man Namen und Gesichter doch viel besser zuordnen.
Laßt Lindenwirth fry!Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!
" Fragen im Zusammenhang der Abbildung von Personen regelt das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“, das KunstUrhG.
Weil aus diesem – ohnehin nur noch zum Teil geltenden – Gesetz für unsere Zwecke ohnehin nur zwei Paragraphen von gesteigertem Interesse sind, kann es nicht schaden, sich an dieser Stelle einen Überblick über den Gesetzestext zu verschaffen:
§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
law-blog.de
wenn es euch wirklich ärgert, nehmt die kostenlose rechtsberatung eines gerichtes in anspruch.
was es an beratenden vereinen etc. gibt, taugt eher selten etwas.
die beratungen an gerichten finden meist nicht täglich statt; also vorher anrufen.
Geändert von twoxego (14.08.2006 um 17:12 Uhr)
"Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
~Frank Zappa~
Zitat von Peilomat
So einen Lehrer hatte ich auch mal. Fand das aber nicht schlimm.
machen bei uns einige Lehrer so. Ist anscheinend Praxis, um sich die Namen besser einprägen zu können, bzw. um mit Eltern über einen Schüler sprechen zu können, dessen Namen man keinem Gesicht zuordnen kann.
"Seien wir realistisch – wagen wir das Unmögliche" - Che Guevara
"der Mensch denkt. Gott lenkt" - die Bibel
Mit einem Namensschild an die Wand stellend photographiert werden?Zitat von Peilomat
Das/davon hab ich bis jetzt noch nie erlebt, gesehen oder gehört.
Zugegeben, da würde ich mir auch irgendwie wie bei der Polizei vorkommen.
Wahrscheinlich hat der Deutsch-Lehrer Gedächtnismängel.
Geändert von Roter Prolet (14.08.2006 um 18:40 Uhr)
Die herrschende Politik ist nicht Sachzwang-geleitet, sondern Interessen-diktiert. Sie hat Profiteure. Deren Einfluss allerdings begründet sich nicht in Wählerstimmen, sondern in wirtschaftlicher Macht.
So lange er nicht fragt, kannste mal das Röckchen hochmachen ?
Gruss vonne Würfelqualle
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