+ Auf Thema antworten
Seite 2 von 6 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 11 bis 20 von 56

Thema: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

  1. #11
    GESPERRT
    Registriert seit
    12.07.2006
    Ort
    Deutsches Reich. In den Grenzen vom 31.12.1937.
    Beiträge
    9.217

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Zitat Zitat von Felixhenn
    Eine Beleidigung ist für mich einer Verletzung meines Rechtes auf Körperliche Unversehrtheit gleichzusetzen. Ebenso natürlich eine Vergewaltigung. Und Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar... schließt beides ein. Aber ich kann verstehen, dass dies noch nicht in allen Kulturkreisen angekommen ist. Nur, in Deutschland wird das nach 1945 so verstanden.
    Mit der Beleidigung bis du leider in einem Individualbereich. Jeder ist unterschiedlich "schnell" beleidigt. Deswegen gibt es für einen Straftatbestand der Beleidigung ja auch keine Rechtsnorm.

    Wer ist wann wie beleidigt ? Gibt es nicht. Ein gesetzlicher Richter müßte (telepathisch) in dich hineinhorchen können um ein "gerechtes" Strafmaß zu finden. Geht nicht. Beleidung ist eine OMF-BRD-Erfindung.

    Nicht erst nach 1945. Das GG ist ja nur aufgezwungenes Alliierten-Recht. Der SHAEF-Gesetzgebung untergeordnet.

    In der Weimarer Verfassung kannst du "unsere", deine Rechtsnormen nachlesen. Keine Interpretation, kein deuten. Nur anwenden.

  2. #12
    Genervter Benutzerbild von schnautzevoll
    Registriert seit
    23.03.2006
    Beiträge
    188

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Lasst uns Religion doch komplett verbieten, ich glaub uns Deutsche Christen würde das nicht weiter stören, geht doch eh keiner mehr zur Kirche, alles bloß Lippenbekenntnisse die da abgesondert werden.
    Und wenn Muslime ihre Religion weiter leben wollen, dann müssen die das eben wo anders machen, zum beispiel im Heimatland.

  3. #13
    Sheldon
    Gast

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Zitat Zitat von Felixhenn
    Eine Beleidigung ist für mich einer Verletzung meines Rechtes auf Körperliche Unversehrtheit gleichzusetzen. Ebenso natürlich eine Vergewaltigung. Und Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar... schließt beides ein.
    Zustimmung

    Das Dilemma ist dabei wenn ich jedem der mich beleidigt die fresse poliere hab ich einige problem.

    ad 1) gibt ne menge leute denen ich zugerne ..:2faces:

    ad 2) soviele kann ich garnicht im Schrebergarten verbuddlen:rolleyes:

    ad 3) ich verstosse selber gegen artikel 1 des Grundgesetzes 8o

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von heiss
    Registriert seit
    03.08.2006
    Beiträge
    1.023

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Zu Zeiten der Inquisition hätten Leute die solche Threads eröffnen bestimmt ihre Befriedigung gehabt indem sie unschuldige Menschen ohne jeglichen Beweis und Quellenangabe beschuldigen.



    Hier eine Statistik der kripo für das Jahr 2005 [Links nur für registrierte Nutzer]
    Verlierern wird die Geschichte vordiktiert nicht den Siegern.

  5. #15
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
    Registriert seit
    22.11.2005
    Ort
    eingekerkert in Tempelhof
    Beiträge
    18.341

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    dieser thread stellt unbestreitbar einen höhepunkt der forengeschichte dar.
    bisher brachte es noch keiner fertig, nachmittagstalkshow als quelle seiner hirnrissigen argumentation anzuführen.
    super unterhaltung, alles was recht ist.
    Geändert von twoxego (18.08.2006 um 14:53 Uhr)
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  6. #16
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
    Registriert seit
    03.08.2006
    Beiträge
    16.219

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Damit wollte ich nur für jeden sichtbar die Denkweise der überwiegenden Mehrheit unserer Türkischen Mitbürger aufzeigen. Niemand kann bestreiten, dass einheimische Frauen von Moslems oft als "Deutsche Schlampe" bezeichnet werden.

    Die Oper, das Museum oder das Theater konnte ich schlecht anführen, da ich Moslems dort eher weniger oft antreffe.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  7. #17
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Ort
    Bayern (muss erst mal reichen)
    Beiträge
    57.098

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Religionsfreiheit bedeutet für mich die Freiheit von Religion.
    Und die werde ich mit Zähnen und Klauen verteidigen.

  8. #18
    Sheldon
    Gast

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Zitat Zitat von Felixhenn
    Damit wollte ich nur für jeden sichtbar die Denkweise der überwiegenden Mehrheit unserer Türkischen Mitbürger aufzeigen. Niemand kann bestreiten, dass einheimische Frauen von Moslems oft als "Deutsche Schlampe" bezeichnet werden.

    Jedem Bürger steht es Frei, eine Anzeige zu erstatten, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Das Gewaltmonopol unterliegt alleinig dem Staat und seiner Gerichtsbarkeit Eine Pauschale Diffamierung einer Religiösen/Kulturrellen Gruppe ist unzulässig und Strafbewehrt.

  9. #19
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    76.373

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Zitat Zitat von Don
    Religionsfreiheit bedeutet für mich die Freiheit von Religion.
    Und die werde ich mit Zähnen und Klauen verteidigen.
    Wenigstens mal eine geschickte Formulierung.
    Da muß man dem Don seinen Respekt erweisen.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  10. #20
    Wir sind das Volk! Benutzerbild von ErhardWittek
    Registriert seit
    22.03.2006
    Ort
    Auf dem Dorf
    Beiträge
    20.336

    Standard AW: Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Das Verhalten der Musels hat weniger mit deren Religion zu tun, sondern eher mit der Absicht, Terror ausüben, um uns gründlich einzuschüchtern. Die Religionsfreiheit ist für die nur ein Vorwand, sich immer mehr Rechte zu erschleichen und so die Übernahme von Europa zu beschleunigen.

    Für mich steht die körperliche Unversehrtheit eines Menschen immer an oberster Stelle. Hier gibt es nichts zu relativieren. Es ist schlimm, daß sich solche Fragen überhaupt stellen.
    Vielen Dank an die Gutmenschen und Multikulti-Idioten, die in ihrem Selbsthaß und ihrer Ablehnung der eigenen Kultur jede Menschenrechtsverletzung akzeptieren oder gar gutheißen, solange sie von ihren Schützlingen begangen wird. Auf diese Weise werden sie ihr Ziel, Europa den Untergang zu bereiten, bald erreicht haben.

    Ich hoffe sehr, daß diese Nestbeschmutzer und Erfüllungsgehilfen der Islamfaschisten eines Tages selber von ihrer Klientel in muselspezifischer Weise "beglückt" werden. Eine solch ausgleichende Gerechtigkeit würde ich sehr begrüßen.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben