Mit der Beleidigung bis du leider in einem Individualbereich. Jeder ist unterschiedlich "schnell" beleidigt. Deswegen gibt es für einen Straftatbestand der Beleidigung ja auch keine Rechtsnorm.Zitat von Felixhenn
Wer ist wann wie beleidigt ? Gibt es nicht. Ein gesetzlicher Richter müßte (telepathisch) in dich hineinhorchen können um ein "gerechtes" Strafmaß zu finden. Geht nicht. Beleidung ist eine OMF-BRD-Erfindung.
Nicht erst nach 1945. Das GG ist ja nur aufgezwungenes Alliierten-Recht. Der SHAEF-Gesetzgebung untergeordnet.
In der Weimarer Verfassung kannst du "unsere", deine Rechtsnormen nachlesen. Keine Interpretation, kein deuten. Nur anwenden.