und wieso behaupten dann alle hier, so wie ich, dass es völkerrechtlich anders aussehen würde?Original von Siran
Macht ja nix.
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland("Zwei-plus-Vier-Vertrag") vom 12. September 1990
Artikel 1
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der BR Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der BR Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. (…)
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.[...]