Die Bierut-Dekrete wurden in der Zeit von 1945 bis 1946 im Rahmen der Vertreibung der deutschen Bevölkerung 1945 aus den ehemaligen deutschen Provinzen Ostpreußen, Pommern, Schlesien und Ost-Brandenburg von der polnischen Regierung erlassen. Darunter das Dekret vom 13. September 1946 über den „Ausschluß von Personen deutscher Nationalität aus der polnischen Volksgemeinschaft“. Es waren Gesetze welche die Vertreibung, Enteignung und Misshandlungen an der deutschen Bevölkerung straffrei stellte.
Bei der Vertreibung starben in den einzelnen Gebieten: Ostpreußen 511.000, Pommern 498.000, Ost-Brandenburg 209.000, Schlesien 389.000, Danzig 106.000, Staatsgebiet Polen 293.000, Baltikum und Memelland 66.000. Grundlage der Vertreibung waren die Bierut-Dekrete.
Benannt wurden sie nach Bolesław Bierut (* 1892, † 1956), dem Generalsekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Polens 1948 und 1954-1956. Im späteren Verlauf merkte Polen, dass die Ansiedlung der polnischen Bevölkerung in den ehemaligen deutschen Provinzen nicht wie geplant verlief. Als ein Ausbluten der Gebiete drohte, wurde der Versuch unternommen, die deutsche Restbevölkerung zu polonisieren. Wer dennoch ausreisen wollte, wurde durch jahrelange Antragstellung und der damit verbundenen Diskriminierung daran gehindert, so dass Familien erst Jahrzehnte nach der Antragstellung, meistens zeitlich versetzt in einzelnen Familienteilen, ausreisen durften. Diesen wurden erst im Rahmen der Spätvertreibung sporadisch, meist im Rahmen von Familienzusammenführungen, eine Ausreise genehmigt
Quelle : Wikipedia
Gruss vonne Würfelqualle