was wären denn die anderen Grundrechte, mit denen die Meinungsfreiheit in Konflikt steht?Zitat von Biskra
Es wurde nicht zu Mord und Totschlag aufgerufen, sondern Ansichten zu einem historischen Abschnitt geäußert.
was wären denn die anderen Grundrechte, mit denen die Meinungsfreiheit in Konflikt steht?Zitat von Biskra
Es wurde nicht zu Mord und Totschlag aufgerufen, sondern Ansichten zu einem historischen Abschnitt geäußert.
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
Sowas kann neben einem Verstoß gegen §130, den ich übrigens wirklich bedenklich finde, auch das Andenken von Verstorbenen verunglimpfen, was ich völlig zurecht für sanktionierbar halte!Zitat von Quo vadis
Dann müsste man ja die ganzen Anti-Wehrmachtshetzer von Reemtsma und Co gleich mit verhaften!
Geändert von Fritz Fullriede (14.09.2006 um 13:39 Uhr)
Oder die Leugner des Vertreibungs-Völkermordes!
Geändert von Fritz Fullriede (14.09.2006 um 13:39 Uhr)
könnte sich ein passdeutscher Armenier vor einem deutschen Gericht gegen einen passdeutschen Türken gem. § 130 StgB durchsetzen, weil der Türke zum Armenier sagt, den Genozid an den Armeniern hat es nicht gegeben?Zitat von Praetorianer
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
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Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.
Der Art.5 GG wäre so ein entsprechender Kandidat. Nur hat man den Deutschen in den letzten 61 Jahren eingeredet, ihre Grundrechte seien nur so pro forma aufgelistet und könnten jederzeit gestrichen werden.Zitat von Quo vadis
Auch die MRK sind nach Bedarf "obsolet".
Eigentiche Rechtskraft habe nur die Normative Kraft des Faktischen. Eine Pseudo-Legitimation für "OMF-BRD-Juristen-Willkür-Schwachsinn" !
Die eines Volkes tradierten Rechtsnormen sind von niemandem zu nehmen, schon gar nicht von einer Truppe Laienschausteller in Berlin oder einem Grüppchen namens BVerfG !
MfG K
Korrekt. Ein Grundrecht steht mit keinem anderen in Konflikt.Zitat von Quo vadis
Ein Gesetz, was nicht auf einer Rechtsnorm oder Grundrecht beruht, ist nichtig.
Hmmm. Richtig. Rund 70 % der deutschen Gesetze beruhen nicht mehr auf Rechtsnormen. Schlafen hier alle, oder was ?
Noch nie vom Schwarzkittel verscheißert worden ? Kommt noch. Abwarten und Tee trinken....
MfG K
Moin.Zitat von Praetorianer
Der 130er ist nicht bedenklich sondern illegal.
Er wurde auch nicht "kreiert" um Hol.-Opfer zu "schützen" sondern um BRD-Juristen beim krumm-pflügen der Rechte zu decken.
Wenn du dich gegen einen Richter oder Staatsanwalt wehrst, verhetzt du ihn. Und er wird dir den 130er auf den Hals schicken. Sieht dann ein bischen übel aus für dich. Also: still sein und Rechtsbeugung erdulden ?!
Muß nicht sein: der 130er ist ja nichtig, weil ohne Rechtsnorm. Ganz einfach.
MfG K
und da gehört ein Komma hin, Du Neunmalkluger.Zitat von Biskra
Die Österreicher leiden eben auch an der Gutmenschenseuche.
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