Angehörige beauftragten mittlerweile die Berliner Anwaltskanzlei Simon und Partner damit, Ansprüche geltend zu machen. Rechtsanwalt Walter Bergmann sagte Reuters TV, die Sicherheitsvorkehrungen auf der Teststrecke seien offenbar weit hinter denen zurückgeblieben, die bei einer im Verkehr eingesetzten Strecke gelten würden.
"Denn der Stand der Technik ist so weit, dass man das Risiko menschlichen Versagens ausschließen kann, weitestgehend ausschließen kann", sagte er.
TÜV-Süd-Experte Bosch erklärte, für die Teststrecke im Emsland gälten nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für eine kommerzielle Strecke.
"Für den Betrieb in München ist ein viel höherer Automatisierungsgrad als in Lathen vorgesehen", ergänzte er. Nach Angaben des TÜV sind in dem Münchener Konzept auch mehrstufige Vorkehrungen für den Fall eines Brandes vorgesehen. So sollten die Fahrzeuge so ausgerüstet sein, dass sie auch bei einem Brand voll funktionsfähig blieben und die Insassen geschützt seien, so dass eine Fahrt bis zur Endstation oder einem Evakuierungsplatz gewährleistet sei.