1. Beendigung der Ausländerbeschäftigung.
2. Ausschluß ausländischer Arbeitnehmer aus der Arbeitslosen*ver*sicherung.
3. Pflicht zur Meldung aller von Ausländern besetzten Arbeitsplätze beim Arbeitsamt als freie Arbeitsplätze, die an volksdeutsche Bewerber vergeben werden müssen, die das Arbeitsamt als geeignet bezeichnet.
4. Einstellungsverbot für ausländische und volksfremde Arbeitskräfte am deutschen Arbeitsmarkt, und zwar auch für jene Arbeitsplätze, die ausländisches Eigentum sind.
5. Beschäftigungsverbot für ausländische und volksfremde Arbeitskräfte am deutschen Arbeitsmarkt ein Jahr nach Erlaß des Einstellungsverbotes.
6. Verbot von ausländischen Werkvertragsarbeiten in Deutschland.
7. Anstellungsrecht im staatlichen Arbeitsdienst für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und für Dauerarbeitslose, die über sechs Monate stellungslos sind.
8. Entzug der Betriebsführungserlaubnis von Unternehmern, die Schwarz‑ oder Fremdarbeiter beschäftigt haben; im Wiederholungsfalle außerdem Konfiskation des fehlbesetzten Arbeitsplatzes und im zweiten Wiederholungsfalle Konfiskation des Betriebes durch den staatlichen Arbeitsdienst.