+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 5 1 2 3 4 5 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 50

Thema: Eine Frage an die Verkehrsexperten

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    13.737

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Liebe Forumsdiskutanten.

    Ich habe Modenas Text schon vor ein paar Wochen im Verkehrskommissariat unserer Dienststelle gesehen und den Sachbearbeiter gefragt, was es damit auf sich hat.
    Er sagte, rechtlich ist das völlig korrekt.

    Ich will mal versuchen, die Thematik etwas detaillierter dar zu legen:


    Das Überholen ist im § 5 Absatz 1 der StVO geregelt.

    § 5 StVO Überholen

    (1) Es ist links zu überholen.

    Von einer Sonderregelung, bezüglich des Überholens auf Autobahnen steht weder etwas in diesem Paragrafen, noch im § 18 StVO (Autobahnen und Kraftfahrstraßen).

    Also kostet dieser Verstoß tatsächlich „nur“ 50 € und drei Punkte.



    Für die Benutzung des Seitenstreifens gilt § 2 Absatz 1 StVO.

    § 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
    Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

    Das Befahren des Seitenstreifens ist also verboten.
    Der Verstoß ist mit einem Bußgeld von 50 € und zwei Punkten belegt.



    Kommen wir nun zum Thema Blaulicht / Martinshorn und Sonder- und Wegerechten.

    Dieses ist in den §§ 35 und 38 StVO geregelt.

    Das mißbräuchliche Benutzen von Martinshorn und Blaulicht (etwa wenn die Streifenwagenbesatzung Pizza holen fährt) kostet ein Verwarngeld von 20 €.

    Das gilt aber ausschließlich für den Fahrer des Streifenwagens, Feuerwehrwehr- oder Notarztfahrzeuges usw.

    Wer sich als Privatmann oder Frau ein Martinshorn und ein Blaulicht ans Auto bastelt und damit Sonder- und Wegerechte einfordert begeht eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB.

    § 132 StGB lautet:

    "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Einschlägig könnte im vorliegenden Fall die zweite Tatbestandsvariante, nämlich die sog. Amtshandlungsanmaßung sein. Nach ständiger Rechtssprechung ist für eine Strafbarkeit gemäß § 132 StGB erforderlich, dass der äußere Anschein einer hoheitlichen Handlung erweckt wird.


    Desweiteren kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß
    § 315 b StGB in Betracht kommen.

    § 315 b StGB lautet:

    "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Hier kommt insbesondere die dritte Tatbestandsvariante in Frage. Es muß jedoch nachgewiesen werden, dass durch die Handlung eine konkrete Gefährdung darstellte.

    Dafür gibt es keine Punkte, Buß- oder Verwarngelder, dafür kann man in den Knast gehen!
    Vom Führerscheinentzug ganz zu schweigen.

    Ich warne Leichsinnige!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Also fahrt vernünftig,

    Euer Mauser98K

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    13.737

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Interessiert offenbar niemanden.

  3. #3
    Vorstand der Stammchatter Benutzerbild von Mark Mallokent
    Registriert seit
    07.10.2005
    Ort
    Paris
    Beiträge
    13.314

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Doch ich fand es interessant. Ich werde mir jetzt doch kein Martinshorn kaufen. Aber wer weiß, vielleicht führt mich der Teufel in Versuchung, demnächst Rechts zu überholen. Was kann man dagegen tun? :rolleyes:
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
    Mitglied der FDL

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    17.875

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Wo ich so ein Martinshorn herbekomme weiss ich schon, aber das Blaulicht wird schwer.
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    13.737

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Wie ich schon schrieb:

    Leichtsinnige, seit gewarnt!!!!!

  6. #6
    Vorstand der Stammchatter Benutzerbild von Mark Mallokent
    Registriert seit
    07.10.2005
    Ort
    Paris
    Beiträge
    13.314

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Du würdest doch niemals einem Forenkollegen ein Strafmandat geben, Mauser. Oder etwa doch? :whis:
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
    Mitglied der FDL

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    17.875

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von Mark Mallokent Beitrag anzeigen
    Du würdest doch niemals einem Forenkollegen ein Strafmandat geben, Mauser. Oder etwa doch? :whis:
    Nutzt nichts, er ist nicht bei der Autobahnpolizei. Andere Baustelle!
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    17.875

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Mauser,

    wo bekommt man die tollen Aufkleber der Gewerkschaft der Polizei her?
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    13.737

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Mauser,

    wo bekommt man die tollen Aufkleber der Gewerkschaft der Polizei her?
    Bei Ebay, für ein paar Euro.
    Die nützen Dir im Fall des Falles aber nichts, weil die Masche hinlänglich bekannt ist.

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Nutzt nichts, er ist nicht bei der Autobahnpolizei. Andere Baustelle!
    Genau!

    Zitat Zitat von Mark Mallokent Beitrag anzeigen
    Du würdest doch niemals einem Forenkollegen ein Strafmandat geben, Mauser. Oder etwa doch? :whis:
    Die Amtsanmaßung ist eine Straftat, die muß die Polizei verfolgen, dazu ist sie verpflichtet.

    Bei Ordnungswidrigkeit kann es auch bei einer mündlichen Verwarnung bleiben.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    13.737

    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Halloooo!

    Interessiert dieses Thema keinen?

    Schade.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Noch eine Frage an unser Nationalisten, NPDler, etc.
    Von Gehirnnutzer im Forum Gesellschaftstheorien / Philosophie
    Antworten: 69
    Letzter Beitrag: 17.07.2006, 13:22
  2. Grundgesetz BRD
    Von Neuschwabenland im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 39
    Letzter Beitrag: 21.02.2006, 11:17
  3. Die Frage, auf die alles hinausläuft...
    Von Tomsax im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 11.11.2005, 06:53
  4. Bundesrepublik Deutschland:Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?
    Von Aufklärer im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 69
    Letzter Beitrag: 20.08.2005, 21:17

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben