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Thema: Grundgesetz und Verfassung

  1. #11
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    Also lange Rede, kurzer Sinn:

    Was sollte eine solche neue Verfassung enthalten?

    Warum sollte etwas in der Verfassung enthalten sein?

    .................................................

    .
    In 5 Minuten ist keine neue Verfassung aufzustellen oder explizit darzulegen was, weshalb und wie. Denke ich mal.

    Ganz grundsätzlich sähe ich ein neues GG aber Gern im Stil der US Constitution, die klare Beschränkung der Rechte des Staates gegenüber seinen Bürgern sowie die eindeutige Definition staatlicher Aufgaben.
    Auch die Entscheidung über die Rolle der Bundesländer, die klare Kompetenzabgrenzung gehört hierher.

    Art. 1 gehört auf den Müll, ich hasse breiige Formulierungen.

  2. #12
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassung

    Wäre auch für die VSA Constitution.

  3. #13
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassung

    Zuviele Lücken, wie man heute sieht!
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  4. #14
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassung

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Ganz grundsätzlich sähe ich ein neues GG aber Gern im Stil der US Constitution, die klare Beschränkung der Rechte des Staates gegenüber seinen Bürgern sowie die eindeutige Definition staatlicher Aufgaben.
    Auch die Entscheidung über die Rolle der Bundesländer, die klare Kompetenzabgrenzung gehört hierher.
    Eigentlich ist das doch alles drin.

    Die Verfassungsväter der USA hatten tatsächlich lediglich eine bessere Verwaltungsvorschrift im Sinn. Einen Grundrechtskatalog oder allgemeine Staatsziele enthielt die Verfassung nicht. Aber auf die Dauer kam man nicht drum herum.

    Das amerikanische System, die ursprünglichen Artikel zu lassen und die Änderungen in mittlerweile 27 Amendments zu packen, trägt nicht gerade zur Übersichtlichkeit der ganzen Sache bei.

    Das Grundgesetz basiert auf der Paulskirchenverfassung, die ein echtes Glanzstück deutscher Politik ist, obwohl sie nie wirksam wurde. Die Weimarer Verfassung war ja auch ihr direkter Nachkomme. Ergänzt wurde das alles durch die praktischen Erfahrungen (gute und schlechte) von Weimar sowie auch aus der Bismarck-Zeit.

    Das Ergebnis hat sich nicht umsonst länger gehalten als irgend eine andere Verfassung für Deutschland. Viele andere Länder haben kräftig davon abgeschrieben.


    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Art. 1 gehört auf den Müll, ich hasse breiige Formulierungen.
    Wenn du mal in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stöberst, wirst du dich wundern, wie viel konkretes Recht davon abgeleitet worden ist. Allgemeine Feststellungen müssen auch sein, um die speziellen Vorschriften zu begründen.

  5. #15
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassung

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Zuviele Lücken, wie man heute sieht!
    Inwiefern?

  6. #16
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassung

    Der Bund tut zuviel, von dem man sich die Frage stellen kann, ob er's tun sollte.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  7. #17
    GESPERRT
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassung

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist das doch alles drin.

    Die Verfassungsväter der USA hatten tatsächlich lediglich eine bessere Verwaltungsvorschrift im Sinn. Einen Grundrechtskatalog oder allgemeine Staatsziele enthielt die Verfassung nicht. Aber auf die Dauer kam man nicht drum herum.
    Nicht nur. Die Constitution steht nicht alleine, sondern ist bereits flankiert oder steht auf der Grundlage der Unabhängigkeitserklärung und der bill of rights.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das amerikanische System, die ursprünglichen Artikel zu lassen und die Änderungen in mittlerweile 27 Amendments zu packen, trägt nicht gerade zur Übersichtlichkeit der ganzen Sache bei.
    Und? wir haben 146 Artikel die häufig genug in sich selbst widersprüchlich sind plus Anhang der auf den Einigungsvertrag verweist nebst anderen Kleinigkeiten.
    Beispiel gefällig?
    Art 16

    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
    Das ist schön.
    Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
    Was stand noch gleich im ersten Satz?


    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz basiert auf der Paulskirchenverfassung, die ein echtes Glanzstück deutscher Politik ist, obwohl sie nie wirksam wurde. Die Weimarer Verfassung war ja auch ihr direkter Nachkomme. Ergänzt wurde das alles durch die praktischen Erfahrungen (gute und schlechte) von Weimar sowie auch aus der Bismarck-Zeit.
    Die US Verfassung beruht nicht auf der Freude an juristischen Spitzfindigkeiten sondern schlicht auf dem FREIHEITSGEDANKEN. Weitaus mehr wert als alle deutsch völkische Historie.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das Ergebnis hat sich nicht umsonst länger gehalten als irgend eine andere Verfassung für Deutschland. Viele andere Länder haben kräftig davon abgeschrieben.
    Ersteres war nicht unser Verdienst oder das des GG. Das übrigens so aussieht wie es aussieht weil diejenigen die für diesen Bestand wirklich garantierten es so abnickten.
    Letzteres liegt wohl eher daran, daß einige andere Länder erkannten wie gut sich das GG eignet um Bürgerrechte einzuschränken.



    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Wenn du mal in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stöberst, wirst du dich wundern, wie viel konkretes Recht davon abgeleitet worden ist. Allgemeine Feststellungen müssen auch sein, um die speziellen Vorschriften zu begründen.
    Es geht nicht um eine allgemeine Feststellung. Würde ist nicht mal eine Feststellung. Sondern ein absolut undefinierter, für jegliche Interpretation offener Schwabbelbegriff.
    Nicht, daß ich das BVG nicht schätze. Aber es sind beileibe keine Götter. Sondern Juristen.

  8. #18
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Artikel 4
    Muß erweitert werden:
    - Glaubensansichten, die im Widerspruch zu den anderen Grundrechten stehen unterliegen nicht der Religionsfreiheit, schon der Versuch ihrer zwangsweisen Durchsetzung ist als verfassungsfeindlich anzusehen und dementsprechend zu behandeln.

    Artikel 6
    muß um eine klare heterosexuelle Definition von Ehe und Familie erweitert werden. Andere Lebensgemeinschaften sind hinsichtlich bestimmter rechtlicher Aspekte (Erbrecht, Besuchsrecht etc. näheres sollte Gesetze regeln) anerkannt, aber nicht gleichgestellt hinsichtlich Förderung etc.

    Artikel 4 kannst Du in der Form knicken, weil unser Grundgesetz ja ja von jenen errichtet wurde, deren eigene religiöse Grundsaetze sich gegen das GG richten.

    Artikel 6: volle Zustimmung.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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