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Thema: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Tom
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    ojehh Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    "Nach dem tragischen Tod des kleinen Kevin in Bremen wird nun erwogen, Kinderrechte explizit in der Verfassung zu verankern."
    Mal abgesehen davon, dass es ja löblich ist, wie man sich bemüht, nach einem derartigen Vorfall Abhilfe zu schaffen, halte ich aber für fraglich, ob dieser Ansatz tatsächlich sinnvoll ist.
    Das Grundgesetz erklärt in den Artikeln 1-19 die Grundrechte. Speziell:

    Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 GG),
    Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG),
    Gleichheit (Art. 3 GG) u.v.m.

    beginnen mit den Worten "Alle Menschen...", "Jeder..." usw.
    Daher wäre es unlogisch, Kindern noch einmal explizit diese Rechte zuzusichern, da diese simplerweise schon unter oben genannte Kategorien fallen und daran sollte es definitiv keinen Zweifel geben.
    Im oben zitierten Fall muss man wohl sagen, dass dies auf ein Versagen der Staatsgewalt zurückzuführen ist, was aber wohl kein Grund sein sollte, eine solche Dopplung ins Grundgesetz zu montieren, sondern eher, die Praktiken der zuständigen Ämter unter die Lupe zu nehmen und Ursachen für solche Missstände zu beseitigen.
    "Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren, werden dadurch bestraft, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst"

    - Platon -

  2. #2
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von Tom Beitrag anzeigen
    Mal abgesehen davon, dass es ja löblich ist, wie man sich bemüht, nach einem derartigen Vorfall Abhilfe zu schaffen, halte ich aber für fraglich, ob dieser Ansatz tatsächlich sinnvoll ist.
    Das Grundgesetz erklärt in den Artikeln 1-19 die Grundrechte. Speziell:

    Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 GG),
    Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG),
    Gleichheit (Art. 3 GG) u.v.m.

    beginnen mit den Worten "Alle Menschen...", "Jeder..." usw.
    Daher wäre es unlogisch, Kindern noch einmal explizit diese Rechte zuzusichern, da diese simplerweise schon unter oben genannte Kategorien fallen und daran sollte es definitiv keinen Zweifel geben.
    Im oben zitierten Fall muss man wohl sagen, dass dies auf ein Versagen der Staatsgewalt zurückzuführen ist, was aber wohl kein Grund sein sollte, eine solche Dopplung ins Grundgesetz zu montieren, sondern eher, die Praktiken der zuständigen Ämter unter die Lupe zu nehmen und Ursachen für solche Missstände zu beseitigen.

    Der typische, von den Usa getestete Schwachsinn soll natürlich auch die Vasallenstaaten beglücken.

    Künftig können auch Kinder in Dtl. ihre Eltern verklagen. Jederzeit.

    Bei Familienstreitigkeiten in den USA verklagen sich mittlerweile die Familienmitglieder permanent gegenseitig.

    Das hat für die Etablierten den VOrteil, das künftig niemand irgendjemand noch trauen kann. Die Vorbereitungen für Gesetze dieser Art laufen in Dtl. schon an.

    Die "Nachrichten" über Kindesmißhandlungen tun ihr übriges dafür.

    MFG K

  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Künftig können auch Kinder in Dtl. ihre Eltern verklagen. Jederzeit.
    Wenn ein Vergehen vorliegt, muss man klagen können.
    Warum sollte im Falle von Verwandtschaft da eine Ausnahme gemacht werden?

    Ausserdem: Solange Kindern vom Staate das Recht verwehrt wird, sich im Falle des Falles von der Familie zu trennen und neue Eltern zu suchen, ist eine gesetzliche Regelung sehr notwendig.

    mfg
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Tom
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wenn ein Vergehen vorliegt, muss man klagen können.
    Warum sollte im Falle von Verwandtschaft da eine Ausnahme gemacht werden?
    Wenn ein Vergehen vorliegt kann man auch jetzt schon seine Verwandten/Eltern verklagen. Warum auch nicht... schließlich ist das Vergehen Ausschlag gebend, und nicht das persönliche Verhältnis. Aber selbst, wenn man eine gesetzliche Grundlage schaffen würde, nach der zB misshandelte Kinder ihre Eltern verklagen könnten... Welches Kind im Alter von 8 Jahren oder 10 Jahren kann denn bitte ermessen, ob seine Eltern es in seinen Grundrechten verletzten. Und selbst wenn es das könnte, müsste es sich dann noch auf den Weg zum Staatsanwalt machen. In meinen Augen etwas absurd.

    "Ausserdem: Solange Kindern vom Staate das Recht verwehrt wird, sich im Falle des Falles von der Familie zu trennen und neue Eltern zu suchen, ist eine gesetzliche Regelung sehr notwendig."
    Wo kämen wir auch hin, wenn sich jedes Kind nach Lust und Laune neue Eltern suchen könnte? Wie oben schon erwähnt, fehlt es Kindern einfach an Mündigkeit, sowas zu entscheiden. Wenn nötig, nimmt der Staat genau diese Funktion wahr und das sollte auch so bleiben. Das gibt zwar keine 100%ige Sicherheit, wie der Präzedenzfall zeigt, aber die gibt es sowieso nicht.
    "Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren, werden dadurch bestraft, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst"

    - Platon -

  5. #5
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wenn ein Vergehen vorliegt, muss man klagen können.
    Warum sollte im Falle von Verwandtschaft da eine Ausnahme gemacht werden?

    Ausserdem: Solange Kindern vom Staate das Recht verwehrt wird, sich im Falle des Falles von der Familie zu trennen und neue Eltern zu suchen, ist eine gesetzliche Regelung sehr notwendig.

    mfg
    Komisch, das es seit Generationen auch so ging. Du möchtest amerikansiche Verhältnisse ?

    Schön: dann gehe in die USA, begebe dich direkt dorthin und zähle die Kinder, die in den Straßen verhungern und erfrieren, weil ihre Eltern sie vor Angst nicht mehr in die elterliche Wohnung lassen.

    Denn sobald sie drin sind "fühlen" (und das reicht per Gesetz schon aus, um Mom oder Dad für mind. 1 Jahr aus dem Verkehr zu ziehen), rufen sie 911, weil sie "Angst" haben. Der police-officer nimmt Dad gleich mit und Mom muß auch Angst haben.....

    I.d.Regel verklagt in Familienangelegenheiten grds. jeder jeden.

    D A S ist das Resultat der auch jetzt nach Germany exportierten "Rechts-Scheiße" und nix anderes.

    Wie oft hättest du als "dummes" und unreifes Kind deine Eltern verklagt, wenn dir gerade mal danach wäre ......? .......ein Zurück hätte es dann nicht mehr gegeben.

    Eine Schuldfähigkeit ab 14 J. mag bei extrem krimin. Tendenzen diskussionswürdig sein, es Schützt aber auch so manche Göre !!

    MfG K

  6. #6
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von Tom
    Wenn ein Vergehen vorliegt kann man auch jetzt schon seine Verwandten/Eltern verklagen. Warum auch nicht... schließlich ist das Vergehen Ausschlag gebend, und nicht das persönliche Verhältnis.
    Eben.
    Wozu also die Aufregung, die hier im Faden mancher an den Tag legt?
    Mir unverständlich.

    (1) Wo kämen wir auch hin, wenn sich jedes Kind nach Lust und Laune neue Eltern suchen könnte? (2) Wie oben schon erwähnt, fehlt es Kindern einfach an Mündigkeit, sowas zu entscheiden. (3) Wenn nötig, nimmt der Staat genau diese Funktion wahr und das sollte auch so bleiben. Das gibt zwar keine 100%ige Sicherheit, wie der Präzedenzfall zeigt, aber die gibt es sowieso nicht.
    (1) Ähm...
    Nun, die Frage ist in dieser Form natürlich schwierig zu beantworten.

    (2) Kinder sind zumindest kompetent genug, festzustellen, ob sie etwas für duldbar halten oder nicht.
    Und als Menschen haben sie das Recht, gegen solche Zustände Massnahmen einzuleiten, soweit ihre Mündigkeit in einer Sache geht solange damit andere nicht in ihren Rechten verletzt werden.
    Diese Massnahmen schliessen natürlich das Verlassen aktueller Erziehungsberechtiger ein, insofern, da als Kind sie ja welche brauchen, neue und (gerichtlich feststellbar) geeignete Erzieher gefunden werden.

    mfg
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  7. #7
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    (1) Komisch, das es seit Generationen auch so ging. (2) Du möchtest amerikansiche Verhältnisse ?

    (3) Schön: dann gehe in die USA, begebe dich direkt dorthin und zähle die Kinder, die in den Straßen verhungern und erfrieren, weil ihre Eltern sie vor Angst nicht mehr in die elterliche Wohnung lassen.

    Denn sobald sie drin sind "fühlen" (und das reicht per Gesetz schon aus, um Mom oder Dad für mind. 1 Jahr aus dem Verkehr zu ziehen), rufen sie 911, weil sie "Angst" haben. Der police-officer nimmt Dad gleich mit und Mom muß auch Angst haben.....

    [...]

    (4) D A S ist das Resultat der auch jetzt nach Germany exportierten "Rechts-Scheiße" und nix anderes.
    (1) Menschen haben auch seit tausenden von Jahren Sklaverei betrieben.
    Insofern...

    (2) Willkommen bei "Forum für extrem freie Interpretationen.de".

    (3) Die Argumentation mit konkreten Gesetzen der V.S.A. halte ich für verfehlt, da die BRD (und, viel wichtiger: das, was danach kommt) die Gesetze ja anders ausgestalten kann.

    (4) Wer oder was ist eine "Rechts-Scheisse"?
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  8. #8
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    (1) Menschen haben auch seit tausenden von Jahren Sklaverei betrieben.
    Insofern...

    (2) Willkommen bei "Forum für extrem freie Interpretationen.de".

    (3) Die Argumentation mit konkreten Gesetzen der V.S.A. halte ich für verfehlt, da die BRD (und, viel wichtiger: das, was danach kommt) die Gesetze ja anders ausgestalten kann.

    (4) Wer oder was ist eine "Rechts-Scheisse"?
    Was hat denn Sklaverei mit einer "gesunden" Familie zu tun ?
    Was willst du ausgestalten ? Das Ziel ist die Möglichkeit des Verklagens der Eltern.
    Nix weiter. MfG K

  9. #9
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    (1) Was hat denn Sklaverei mit einer "gesunden" Familie zu tun ? (2) Was willst du ausgestalten ? Das Ziel ist die Möglichkeit des Verklagens der Eltern.
    Nix weiter. MfG K
    (1) Du schriebst, es "ginge auch so" seit Generationen.
    Die Sklaverei "ging auch so" - trotzdem ist's gut, dass man's geändert hat.

    (2) Diese Möglichkeit ist jetzt schon vorhanden, wenn ich einem Beitrage weiter oben folgen darf.

    mfg
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  10. #10
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    Standard AW: Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    (1) Du schriebst, es "ginge auch so" seit Generationen.
    Die Sklaverei "ging auch so" - trotzdem ist's gut, dass man's geändert hat.

    (2) Diese Möglichkeit ist jetzt schon vorhanden, wenn ich einem Beitrage weiter oben folgen darf.

    mfg
    Hallo. Wir sprechen hier von Familie. Der Vergleich mit der Verschleppung, Tötung und lebenslanger Sklavenhaltung bis in den Tod entspricht nicht ganz meinem Familienbild. Und bei dir ?

    Was sollte da abgeschafft werden ? Soll mich meine pubertierende Tochter wg. jedem Furz verklagen können ? In der jetzigen Phase ist die so pflegelhaft drauf.
    Sollen alle Eltern während der Pubertät der Kinder in den Knast oder hast du dich hier ein bischen vergaloppiert ?

    MfG K

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