Im Falle eines entführten Kindes, sofern der Entführer feststeht und es sich um Leben und Tod handelt (verhungern des Kindes z.B.) sollte nach gründlicher Abwägung meiner Meinung nach Folter erlaubt sein! Natürlich nicht mit Schraubzwingen oder Nägel rausreißen, aber mit Lichtbestrahlung, lauter Musik oder ein paar Ohrfeigen schon!