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Thema: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Die Höhe des ALG II wurde von der Regierung falsch festgelegt.

    So müssen in diesem Regelsatz von 345 Euro folgende Zahlungen bestritten werden.
    Beispielrechung für einen Singlehaushalt

    1. Strom............................................. ..............................35 Euro
    2. Wasser............................................ .............................18 Euro
    3. Stellplatz/Garage............................................ .............18 Euro
    4. Telefon / Bewerbungen....................................... ........20 Euro
    5. Praxisgebühr / Medikamente....................................... .2 Euro
    6. Rücklagen für Mietnachzahlungen.............................10 Euro
    7. Rücklagen für Kleidung.......................................... ....12 Euro
    8. Rücklagen für Reparatur, oder Anschaffung von,......10 Euro
    (Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher usw.)_______________
    Gesamt............................................ .................................125 Euro

    Nach Abzug oben aufgeführter Beträge verbleiben dem ALG II Empfänger noch
    220 Euro, dividiert durch 30 Tage = 7,33 Euro pro Tag zum leben.

    Ein Strafgefangener erhält gemäß § 46 StVollzG ein tägliches Taschengeld in Höhe von 7,25 Euro plus gemäß § 47 StVollzG ein Haushaltsgeld in Höhe von 0,50 Euro täglich. Somit erhält ein Strafgefangener insgesamt 7,75 Euro täglich.

    Das entsprich monatlich bei 30 Tagen = 232,50 Euro, bei freier Kost, Miet und Heilfürsorge. Würde der Strafgefangene diese Geld bei einer Inhaftierzeit von 12 Monaten sparen, hätte er ein Kapital von 2.790, zusätzlich erhält er noch, bei Entlassung, ein Guthaben aus geleisteter Arbeit, das im Durchschnitt bei 2.000 Euro liegt. Somit erhält der Strafgefangene bei der Entlassung insgesamt 4.790 Euro. Die entstandenen Haftkosten wurden bei dieser Rechnung schon berücksichtig.

    Der Nichtsesshafte erhält pro Tag 9,90 Euro * 31 Tage = 306 Euro monatlich, zusätzlich noch ein Weihnachtsgeld in Höhe von 80,- Euro.

    Durch die Besserstellung des Strafgefangenen und Nichtsesshaften, gegen über des ALG II Empfänger, ist Harz IV eine Verleitung von der Regierung, straffällig zu werden.

  2. #2
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Sie haben heute wohl einen total kreativen Tag, gemessen an der Anzahl Ihrer thread-Eröffnungen, gratuliere ;-)

    Weltbürger benötigen eine weltbürgerliche Existenz.
    Dazu hat die Wertschöpfung mental leistungsadäquat zu erfolgen und leistungsgerecht verteilt zu werden.

    Und was hat das nun mit dem Sozialstaatsprinzip samt derart wahnwitzigen Kalkulationen zu tun, die Sie gottseidank mal offenlegen?

    Ist ja völlig klar:
    Der Sozialstaat unterbindet eine grundrechtskonform strukturierte Leistungsgesellschaft.
    Dazu wird er, wie Sie es anschaulich vorrechnen, vom ÖD als Waffe gegen die Grundrechte gerichtet.

    Der Arbeitsbegriff des Sozialstaats ist ein Verbrechen gegen die Grundrechte des Souveräns.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Sie haben heute wohl einen total kreativen Tag, gemessen an der Anzahl Ihrer thread-Eröffnungen, gratuliere ;-)

    Weltbürger benötigen eine weltbürgerliche Existenz.
    Dazu hat die Wertschöpfung mental leistungsadäquat zu erfolgen und leistungsgerecht verteilt zu werden.

    Und was hat das nun mit dem Sozialstaatsprinzip samt derart wahnwitzigen Kalkulationen zu tun, die Sie gottseidank mal offenlegen?

    Ist ja völlig klar:
    Der Sozialstaat unterbindet eine grundrechtskonform strukturierte Leistungsgesellschaft.
    Dazu wird er, wie Sie es anschaulich vorrechnen, vom ÖD als Waffe gegen die Grundrechte gerichtet.

    Der Arbeitsbegriff des Sozialstaats ist ein Verbrechen gegen die Grundrechte des Souveräns.

    Oh ....mein Gott was für ein Müll, sie sind wirklich verfolgt , aber nicht politisch, sondern.....

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Oh ;-)
    Als angebl. Lehrerin wissen Sie doch, wos bereits beginnt: an den Schulen!
    Wie gesagt: von den 250 000 sog. "hochbegabten" Schulpflichtigen gehen 50 000 in Sonderschulen für Minderbegabte.
    Das 'nur' als Spitze des feudalimmanenten Eisbergs.

    Wenn Sie sich nicht redlich um einen grundrechtskonformen Arbeitsbegriff bemühen wollen, ist das Ihre Sache, die aber keineswegs akzeptiert werden muß.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Ich bin schon 67 Jahre und schon lange in Pension, dazu möchte ich keine Stellung nehmen


    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Oh ;-)
    Als angebl. Lehrerin wissen Sie doch, wos bereits beginnt: an den Schulen!
    Wie gesagt: von den 250 000 sog. "hochbegabten" Schulpflichtigen gehen 50 000 in Sonderschulen für Minderbegabte.
    Das 'nur' als Spitze des feudalimmanenten Eisbergs.

    Wenn Sie sich nicht redlich um einen grundrechtskonformen Arbeitsbegriff bemühen wollen, ist das Ihre Sache, die aber keineswegs akzeptiert werden muß.

  6. #6
    Mitglied
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Zitat Zitat von Pippilangstrumpf Beitrag anzeigen
    Ich bin schon 67 Jahre und schon lange in Pension, dazu möchte ich keine Stellung nehmen
    Schade, daß Sie damit dem Problem nicht auf die Spur kommen möchten.
    Denn spätestens dort beginnts ja wohl sicher.

  7. #7
    ungebeugter Angelsachse Benutzerbild von CedricRotherwood
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Zitat Zitat von Pippilangstrumpf Beitrag anzeigen
    Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Die Höhe des ALG II wurde von der Regierung falsch festgelegt.

    So müssen in diesem Regelsatz von 345 Euro folgende Zahlungen bestritten werden.
    Beispielrechung für einen Singlehaushalt

    1. Strom............................................. ..............................35 Euro
    2. Wasser............................................ .............................18 Euro
    3. Stellplatz/Garage............................................ .............18 Euro
    4. Telefon / Bewerbungen....................................... ........20 Euro
    5. Praxisgebühr / Medikamente....................................... .2 Euro
    6. Rücklagen für Mietnachzahlungen.............................10 Euro
    7. Rücklagen für Kleidung.......................................... ....12 Euro
    8. Rücklagen für Reparatur, oder Anschaffung von,......10 Euro
    (Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher usw.)_______________
    Gesamt............................................ .................................125 Euro

    Nach Abzug oben aufgeführter Beträge verbleiben dem ALG II Empfänger noch
    220 Euro, dividiert durch 30 Tage = 7,33 Euro pro Tag zum leben.

    Ein Strafgefangener erhält gemäß § 46 StVollzG ein tägliches Taschengeld in Höhe von 7,25 Euro plus gemäß § 47 StVollzG ein Haushaltsgeld in Höhe von 0,50 Euro täglich. Somit erhält ein Strafgefangener insgesamt 7,75 Euro täglich.

    Das entsprich monatlich bei 30 Tagen = 232,50 Euro, bei freier Kost, Miet und Heilfürsorge. Würde der Strafgefangene diese Geld bei einer Inhaftierzeit von 12 Monaten sparen, hätte er ein Kapital von 2.790, zusätzlich erhält er noch, bei Entlassung, ein Guthaben aus geleisteter Arbeit, das im Durchschnitt bei 2.000 Euro liegt. Somit erhält der Strafgefangene bei der Entlassung insgesamt 4.790 Euro. Die entstandenen Haftkosten wurden bei dieser Rechnung schon berücksichtig.

    Der Nichtsesshafte erhält pro Tag 9,90 Euro * 31 Tage = 306 Euro monatlich, zusätzlich noch ein Weihnachtsgeld in Höhe von 80,- Euro.

    Durch die Besserstellung des Strafgefangenen und Nichtsesshaften, gegen über des ALG II Empfänger, ist Harz IV eine Verleitung von der Regierung, straffällig zu werden.
    Nichtsesshafte haben einen höheren Bedarf da das Leben auf der Strasse mit diversen Anstrengungen und daraus resultierenden Kosten verbunden ist...
    Nicht immer nach unten drücken sondern lieber nach oben prügeln!!!

    Eines Tages werden sie sich wünschen, wir würden nur Musik machen!

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Zitat Zitat von CedricRotherwood Beitrag anzeigen
    Nichtsesshafte haben einen höheren Bedarf da das Leben auf der Strasse mit diversen Anstrengungen und daraus resultierenden Kosten verbunden ist...
    Nicht immer nach unten drücken sondern lieber nach oben prügeln!!!
    sie sprechen aus Erfahrung, wei lange leben sie den schon dort?

  9. #9
    ungebeugter Angelsachse Benutzerbild von CedricRotherwood
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Zitat Zitat von Pippilangstrumpf Beitrag anzeigen
    sie sprechen aus Erfahrung, wei lange leben sie den schon dort?
    na...das ist doch der grund warum ich hier im Forum bin....lebe auf der strasse und verbringe meine tage im warmen Internet cafe...

    naja Pipi...du weisst ja wie im Pipi Lied gesungen wird:....wir machen uns die Welt...wie sie uns gefällt...
    In diesem Sinne: Nachdenken un dann die erst die Klappe aufreissen.

    Eines Tages werden sie sich wünschen, wir würden nur Musik machen!

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger

    Ach sie leben auf der Straße und haben noch geld für Internetcafe


    Zitat Zitat von CedricRotherwood Beitrag anzeigen
    na...das ist doch der grund warum ich hier im Forum bin....lebe auf der strasse und verbringe meine tage im warmen Internet cafe...

    naja Pipi...du weisst ja wie im Pipi Lied gesungen wird:....wir machen uns die Welt...wie sie uns gefällt...
    In diesem Sinne: Nachdenken un dann die erst die Klappe aufreissen.

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