Zitat von
Pippilangstrumpf
Strafgefangene und Nichtsesshafte sind besser gestellt als ALG II Empfänger
Die Höhe des ALG II wurde von der Regierung falsch festgelegt.
So müssen in diesem Regelsatz von 345 Euro folgende Zahlungen bestritten werden.
Beispielrechung für einen Singlehaushalt
1. Strom............................................. ..............................35 Euro
2. Wasser............................................ .............................18 Euro
3. Stellplatz/Garage............................................ .............18 Euro
4. Telefon / Bewerbungen....................................... ........20 Euro
5. Praxisgebühr / Medikamente....................................... .2 Euro
6. Rücklagen für Mietnachzahlungen.............................10 Euro
7. Rücklagen für Kleidung.......................................... ....12 Euro
8. Rücklagen für Reparatur, oder Anschaffung von,......10 Euro
(Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher usw.)_______________
Gesamt............................................ .................................125 Euro
Nach Abzug oben aufgeführter Beträge verbleiben dem ALG II Empfänger noch
220 Euro, dividiert durch 30 Tage = 7,33 Euro pro Tag zum leben.
Ein Strafgefangener erhält gemäß § 46 StVollzG ein tägliches Taschengeld in Höhe von 7,25 Euro plus gemäß § 47 StVollzG ein Haushaltsgeld in Höhe von 0,50 Euro täglich. Somit erhält ein Strafgefangener insgesamt 7,75 Euro täglich.
Das entsprich monatlich bei 30 Tagen = 232,50 Euro, bei freier Kost, Miet und Heilfürsorge. Würde der Strafgefangene diese Geld bei einer Inhaftierzeit von 12 Monaten sparen, hätte er ein Kapital von 2.790, zusätzlich erhält er noch, bei Entlassung, ein Guthaben aus geleisteter Arbeit, das im Durchschnitt bei 2.000 Euro liegt. Somit erhält der Strafgefangene bei der Entlassung insgesamt 4.790 Euro. Die entstandenen Haftkosten wurden bei dieser Rechnung schon berücksichtig.
Der Nichtsesshafte erhält pro Tag 9,90 Euro * 31 Tage = 306 Euro monatlich, zusätzlich noch ein Weihnachtsgeld in Höhe von 80,- Euro.
Durch die Besserstellung des Strafgefangenen und Nichtsesshaften, gegen über des ALG II Empfänger, ist Harz IV eine Verleitung von der Regierung, straffällig zu werden.