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Thema: Infiltrationseinheiten vom Arbeitsamt

  1. #61
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    Standard AW: Infiltrationseinheiten vom Arbeitsamt

    Zitat Zitat von Der Patriot Beitrag anzeigen

    Ich verdiene umgerechnet etwa 4,40 €uro die Stunde (die Sozialabgaben sind da noch nicht abgezogen). Solche Meldungen hab ich mir noch nie erlaubt.
    4,40Euro / h
    macht bei 22 Tag a 8 h: 774 Euro
    - 73 RV
    - 25 AV
    - 56 KV
    - 6 PV
    -----------
    614 Euro

    Was gibts wenn du nichts arbeitest als Single:
    Regelsatz 350 Euro, Miete und Heizung übernimmt der Staat.
    Möglichkeiten Einmalbeihilfen für notwenige Anschaffungen bestehen.

    Wie hoch ist deine Motiviation zu arbeiten?

    So was darfs eigentlich nicht geben. Ein Mensch der arbeitet muß mehr haben als einer der nichts tut. Drum bin ich für einen Mindestsatz.

  2. #62
    GESPERRT
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    649

    Standard AW: Infiltrationseinheiten vom Arbeitsamt

    Zitat Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
    4,40Euro / h
    macht bei 22 Tag a 8 h: 774 Euro
    - 73 RV
    - 25 AV
    - 56 KV
    - 6 PV
    -----------
    614 Euro

    Was gibts wenn du nichts arbeitest als Single:
    Regelsatz 350 Euro, Miete und Heizung übernimmt der Staat.
    Möglichkeiten Einmalbeihilfen für notwenige Anschaffungen bestehen.

    Wie hoch ist deine Motiviation zu arbeiten?

    So was darfs eigentlich nicht geben. Ein Mensch der arbeitet muß mehr haben als einer der nichts tut. Drum bin ich für einen Mindestsatz.

    Anzeige erstatten gemäß



    BGB § 138
    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.

    § 291
    Wucher
    (1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
    1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
    2. für die Gewährung eines Kredits,
    3. für eine sonstige Leistung oder
    4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
    Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
    2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
    3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

  3. #63
    Mitglied
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    38.121

    Standard AW: Infiltrationseinheiten vom Arbeitsamt

    Sog. "Arbeitsmarkt" erzwingt per sog. "zumutbarer Mitwirkungspflicht" lt. "SGB"s Rechtsgeschäfte mit Firmeninhabern bzw. deren Statthaltern, die zudem institutionalisiert und mit öffentl. Mittel verknüpft sind.
    Das ist grundrechtswidrig.

    Der Gesetzgeber hat also verbrecherische Gesetze verankert, womit er fortgesetzt Straftaten begeht.

    Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen
    durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt
    die Tat gewerbsmäßig begeht
    Genau das ist per verbrecherischer Arbeits- und Sozial-Gesetzgebung beabsichtigt, also politisch gewollt.
    Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
    Vom Regime erzwungene sog. "Arbeitsverträge" verstoßen nicht nur gegen die guten Sitten: sie sind grundrechtswidrige Zwangsarbeit.

  4. #64
    GESPERRT
    Registriert seit
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    Beiträge
    649

    Standard AW: Infiltrationseinheiten vom Arbeitsamt

    Sie vergessen eins, einem Arbeitnehmer kann man nichts ins Hirn schauen, daher sind das die moderen Infiltrationseinheiten des 3. Jahrtausends .


    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Sog. "Arbeitsmarkt" erzwingt per sog. "zumutbarer Mitwirkungspflicht" lt. "SGB"s Rechtsgeschäfte mit Firmeninhabern bzw. deren Statthaltern, die zudem institutionalisiert und mit öffentl. Mittel verknüpft sind.
    Das ist grundrechtswidrig.

    Der Gesetzgeber hat also verbrecherische Gesetze verankert, womit er fortgesetzt Straftaten begeht.


    Genau das ist per verbrecherischer Arbeits- und Sozial-Gesetzgebung beabsichtigt, also politisch gewollt.

    Vom Regime erzwungene sog. "Arbeitsverträge" verstoßen nicht nur gegen die guten Sitten: sie sind grundrechtswidrige Zwangsarbeit.

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