"Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"
FJS in der "Welt" vom 23.09.1974
Mich würde auch noch interessieren, wieso der Threadersteller "fast §dran" gewesen wäre. Das Lied ist zwar etwas martialisch, würde mich aber wundern, wenn es verboten wäre. Abgesehen davon würde mich sehr interessieren, in welcher Situation es sich ergeben hat, dass du a) die vietnamesische Hymne gesungen hast und b) dich irgendjemand dafür hätte anzeigen wollen. Also ich hätte höchstens gelacht und die "Scheibenwischer"-Bewegung vorm Gesicht gemacht.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
[QUTE=Gehirnnutzer;1001123]Bist du gefragt worden, Krascher? Nein
Ist deine persönliche Definition einer Rechtsnorm bekannt? Ja
Korrekt. Ich mische mich nur gerne ein....
Hat das Einfluß darauf, ob die bestehenden Gesetze der Bundesrepublik angewandt werden oder nicht? Nein
Irrtum, mein Gudster ! Gesetze bestehen (größtenteils) nicht mehr und können demzufolge nicht mehr angewandt werden. Natürlich ist es ein wenig schwer zu verstehen, ich gebe die "Hoffnung" aber nicht auf !
Aber was solls! Es entbehrt sowieso jedweder Logik, das du dich hier in diesem Thread zur Wort meldest. Wenn § 130 nichtig ist, so kann die Thematik diese Threads gar nicht erst entstehen, da von vornherein keine Möglichkeit besteht, das der erwähnte Liedtext den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte, da dieser Tatbestand durch die Nichtigkeit des § 130 ja nicht bestehen kann.
Ergo, kein Tatbestand -> keine Möglichkeit diesen Tatbestand zu erfüllen -> keine Volksverhetzung -> die Ausgangsfrage des Threads stellt sich nicht -> Thread daher überflüssig -> deine Antwort somit auch.[/QUTE]
Bischen falsche Kausalität, aber vom ANsatz schon ganz gut.
Du kannst - sofern du es möchtest - eine Verhandlung gegen dich gerne wg. dem 130er (warum auch immer) gegen dich eröffnen lassen. MUSST ES ABER NICHT !!!
Da dem 130er die Rechtsnorm fehlt (wie übrigens rd. 70% der Gesetze im krummgepflügten "OMF-BRD-Juristen-Paradies") kann es mit entsprechendem Kenntnisstan N I E zu einer Verhandlung gegen "dich" kommen.
Was ist daran so schwer, warum ist das so bedeutend. Wann benutzt du mal die Birne richtig ?!
Das nennt man heute Betreuung, klingt besser.
Es fängt mit den Finanzen an, dann der Rest.
Wenn kein Verwandter da ist, finden sich immer ein Betreuer, Richter, Heimleiter und Immo-Makler (dein Eigentum muß weg, wg. teurem Heim !).
Du hast aber Glück. Dich wollen nur deine Kinder "entmündigen" um dich dann auszurauben. Es bleibt somit in der Familie !
Glückwunsch ! Glücksfall !
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FJS in der "Welt" vom 23.09.1974
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