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Thema: UN-Charta Deutschland ist Feindstaat

  1. #21
    ?= Naso :-) Benutzerbild von flumer
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    Ich denke mal das der untergang der USA mit einem Krieg beginnt den sie nicht gewinnen können mit ihrer technik, siehe die anschläge.

  2. #22
    denkt fortschrittlich Benutzerbild von Nichtraucher
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    Durch die UN-Mitgliedschaft von Österreich, Japan und Deutschland ist diese Klausel obsolet....

    "Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war."

    Da auch A, D und J die Charta unterzeichnet haben wären auch Polen, UK, USA, Russland oder Griechenland Feindstaaten - ergo: Alle Staaten die vor 1945 bestanden wären demnach Feindstaaten ausser der Schweiz.

    Da das widersinnig wäre ist die Klausel bedeutungslos.

    Die förmliche völkerrechtliche Lage sollte insofern den tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt werden ? durch ersatzlose Streichung der Artikel 53 und 107 der UN-Charta.

    Aber das zu fordern dazu fehlen den Politikern aus Deutschland, Japan, Österreich und Italien wohl einfach der Mut....

    Es gibt sogar Jursten die bezweifeln das diese Klausel überhaupt je wirksam war: Der Status von Finnland (als Gegner der UdSSR bis zum Bruch mit dem Reich) und Polen (als Gegner der UdSSR 1939) war nie wirklich geklärt - letztendlich die ganze Klausel in ihrer Formulierung nicht hinreichend bestimmt genug um Wirksamkeit zu entfalten.

  3. #23
    Foren-Veteran Benutzerbild von Thomas I
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    Die faktische Relevanz ist wohl spätetstens seit den 1970ern nicht mehr gegeben...

    Durch die UN-Mitgliedschaft von Österreich, Japan und Deutschland ist diese Klausel obsolet....

    "Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war."

    Da auch A, D und J die Charta unterzeichnet haben wären auch Polen, UK, USA, Russland oder Griechenland Feindstaaten - ergo: Alle Staaten die vor 1945 bestanden wären demnach Feindstaaten ausser der Schweiz.

    Da das widersinnig wäre ist die Klausel bedeutungslos.

    Die förmliche völkerrechtliche Lage sollte insofern den tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt werden – durch ersatzlose Streichung der Artikel 53 und 107 der UN-Charta.

    Aber das zu fordern dazu fehlen den Politikern aus Deutschland, Japan, Österreich und Italien wohl einfach der Mut....

    Es gibt sogar Staats- und Völkerrechtler die bezweifeln das diese Klausel überhaupt je wirksam war: Der Status von Finnland (als Gegner der UdSSR bis zum Bruch mit dem Reich) und Polen (als Gegner der UdSSR 1939) sowie Rumänien und Ungarn (als Gegner der UdSSR bis 1944 bzw. 1945)war nie wirklich geklärt - letztendlich die ganze Klausel in ihrer Formulierung nicht hinreichend bestimmt genug um Wirksamkeit zu entfalten.

  4. #24
    Foren-Veteran Benutzerbild von Thomas I
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    :2faces: Ach sehe ich gerade das Nichtraucher schon meine Beiträge im PF klaut - böser Bube!!!

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