Zitat Zitat von Der_schoepfer Beitrag anzeigen
das ist absoluter quatsch !!!! Dann Arbeitslosenhilfe ist eine nachfolge Leistung des Arbeitsamtes die einen Leistungsanspruch für das Arbeitslosengeld vorausgesetzt hatte, die Arbeitslosenhilfe richtete sich wie beim Arbeitslosengeld nach dem Einkommen des Beitragszahlers.

Nur wer in die Kasse eingezahlt hatte, hat Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, wer nie eingezahlt hat, wie die Sozialhilfebezieher, der hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, dass ist der Unterschied !!!
Daraus, dass für Bezugsberechtigung und Höhe der sog. Arbeitslosenhilfe der vorherige Bezug von sog. Arbeitslosengeld und die Höhe des vordem erzielten Einkommens massgeblich war, folgt aber NICHT, dass auch die sog. Arbeitslosenhilfe eine Versicherungsleistung ist.
Das ist ein non-sequitur.

mfg