Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt - doch ganz anders als gedacht.
Unternehmen klagen über Abzocker, die sich das Regelwerk zunutze machen
Als ein Dortmunder Unternehmen eine "engagierte Sekretärin" suchte, fühlte sich H. gleich angesprochen. Er schickte seine Bewerbung ab; das Unternehmen antwortete erwartungsgemäß mit einer Absage. Per Einschreiben mit Rückschein gab H. am 24. Oktober den zweiten Brief zur Post. Die Stellenbeschreibung, so belehrte er das Unternehmen, sei exklusiv an Frauen gerichtet worden, ein glatter Rechtsbruch. Er fühle sich als Mann diskriminiert. Nun steht eine Entschädigungsklage im Raum; es geht um drei Monatsgehälter.
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Unsere Politiker sind einfach KLASSE
Da lohnt sich ja das arbeiten nicht mehr . 4 Bewerbungen im Jahr macht 4 X 3 Gehälter , * gröhl *:cool2: :cool2:
Also alle arbeitslosen Männer und Frauen , auf in den Kampf