Ich habe nicht argumentiert, ich habe höchstens eine freundliche Bitte an dich gerichtet. Hat aber offensichtlich nichts gebracht. :rolleyes:
Nein, es geht nicht um den Fortbestand der WRV; das ist für die Typologisierung eher unerheblich. Formal mag eine Verfassung auch in einem autokratischen Staat weiterbestehen. Aber es dürfte selbst dir klar sein, dass wesentliche Teile der WRV während des NS-Regimes durch die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt wurden.
Redest du hier mit deinem Spiegel? :rolleyes: