Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
Eine Argumentation mit einem biskra-zitat zu untermauern ist eher gegenteilig auf Sand gebaut.
Ich habe nicht argumentiert, ich habe höchstens eine freundliche Bitte an dich gerichtet. Hat aber offensichtlich nichts gebracht. :rolleyes:

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Es geht hier um den Fortbestand der WRV, der auch vom BVerfG festgestellt wurde. Womit die "Haube" drüber gerne autor. System oder Hitler-Diktatur genannt werden darf.
Nein, es geht nicht um den Fortbestand der WRV; das ist für die Typologisierung eher unerheblich. Formal mag eine Verfassung auch in einem autokratischen Staat weiterbestehen. Aber es dürfte selbst dir klar sein, dass wesentliche Teile der WRV während des NS-Regimes durch die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt wurden.

Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
Du eierst hier lediglich in pseudofachlichkeiten rum, was aber i.o. ist.
Redest du hier mit deinem Spiegel? :rolleyes: