Umfrageergebnis anzeigen: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

Teilnehmer
20. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    1 5,00%
  • Nein

    17 85,00%
  • Ja und Nein (also sowohl Wahl als auch Erblichkeit)

    0 0%
  • Weiß nicht

    2 10,00%
Multiple-Choice-Umfrage.
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Thema: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

  1. #21
    Entarthet Benutzerbild von EinDachs
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Falsch. Bis einschließlich....jetzt !

    Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Rechtsfähig lt. "BVerfG", somit mit WRV.

    EIne Verfassung kann nicht durch Allierte aufgelöst werden, nur durch den Souverän. "BRD" ist nur Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet des DR.
    Vergleiche diesbezüglich Art. 116 GG, oder § 185 BBG u.a.

    MfG K
    Realistisch betrachtet, waren die Allierten der Souverän. Die hatten die Macht inne.
    Und Völkerrechtsfähigkeit alleine sagt aber auch nicht sehr viel aus. Die Malteser sind auch Völkerrechtssubjekt.

  2. #22
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Richtig.
    Bis 1949.
    Da sie keine tatsaechliche Wirkung hatte, war auch nicht inkraft. Eine Verfassung hat entweder tatsaechliche Wirkung, dann ist sie inkraft, oder auch nicht, dann ist ist ein Stueck Papier.

  3. #23
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von EinDachs Beitrag anzeigen
    Realistisch betrachtet, waren die Allierten der Souverän. Die hatten die Macht inne.
    Und damit konnte sie tun und lassen, was sie wollten - auch eine Verfassung geben.

  4. #24
    GESPERRT
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von EinDachs Beitrag anzeigen
    Realistisch betrachtet, waren die Allierten der Souverän. Die hatten die Macht inne.
    Und Völkerrechtsfähigkeit alleine sagt aber auch nicht sehr viel aus. Die Malteser sind auch Völkerrechtssubjekt.
    Weder realstisch noch völkerrechtlich. Sie waren nie der Souverän und haben das auch nicht deklariert. S. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. 116 GG, etc.

    Rückgabe des DR in den Grenzen vom 31.12.1937. Nicht mehr nicht weniger !

    Und das ist klar definiert:

    WRV v.1919
    Gebiet i.d. o.a. Grenzen
    StaatsvolK: Reichsdeutsche nach RuStaG von 1913

    Fehlt in der "BRD" alles. Ist halt nur ein Teilgebiet vom DR !

  5. #25
    GESPERRT
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Da sie keine tatsaechliche Wirkung hatte, war auch nicht inkraft. Eine Verfassung hat entweder tatsaechliche Wirkung, dann ist sie inkraft, oder auch nicht, dann ist ist ein Stueck Papier.
    Doch. Immer.

    Deine Worte sind zum Glück auch nur ein Stückchen Elektroden-Kathode.

    Nicht auszudenken, wenn etwas Substanz bekäme: Anarchie und Chaos wären die Folge.

  6. #26
    GESPERRT
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Und damit konnte sie tun und lassen, was sie wollten - auch eine Verfassung geben.
    Oder dir in London den Popo verhauen !

    Schau in die SHAEF-GEsetze und beende mal das substanzlose Getexte !

  7. #27
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Nicht auszudenken, wenn etwas Substanz bekäme: Anarchie und Chaos wären die Folge.
    Willkommen in der Wirklichkeit!

  8. #28
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Falsch. Bis einschließlich....jetzt !
    Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Rechtsfähig lt. "BVerfG", somit mit WRV.
    EIne Verfassung kann nicht durch Allierte aufgelöst werden, nur durch den Souverän. "BRD" ist nur Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet des DR.
    Vergleiche diesbezüglich Art. 116 GG, oder § 185 BBG u.a.
    Beim Vergleich stellt man fest, daß sie ungleich sind - und daß diese Normen mit der Frage nichts zu tun haben.

    Es ist eine bemerkenswerte Realitätsverweigerung, immer nur selektiv aus Urteilen des BVerfG zu zitieren und daqbei obendrein noch zu behaupten, daß es ein "illegales Organ" sei.

  9. #29
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ganz richtig.
    ""Eher geht auch ein Kamel durch ein Nadelöhr, ehe ein großer Mensch durch eine Wahl 'entdeckt' wird."
    (Adolf Hitler)
    Womit er gar nicht so Unrecht hatte.
    Geändert von Salazar (20.11.2006 um 21:14 Uhr)
    "Ensinai aos vossos filhos o trabalho, ensinai às vossas filhas a modéstia, ensinai a todos a virtude da economia. E se não poderdes fazer deles santos, fazei ao menos deles cristãos"

    Salazar

  10. #30
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Falsch. Bis einschließlich....jetzt !

    Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Rechtsfähig lt. "BVerfG", somit mit WRV.

    EIne Verfassung kann nicht durch Allierte aufgelöst werden, nur durch den Souverän. "BRD" ist nur Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet des DR.
    Vergleiche diesbezüglich Art. 116 GG, oder § 185 BBG u.a.
    Die BRD ist legitimiert durch Wahlen, soweit man dabei überhaupt von Legitimierung sprechen kann.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

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