... und selbst ohne. Wenn mehrere aehnliche Rechtsfaelle anliegen, wird einer bis u. U. zum BGH oder BVerfG vorgetrieben, dort entschieden, die anderen Faelle ruhen, werden dann entsprechend der hoechstrichtlerlichen Auslegung des Gesetzes beschieden. Das wird seit Jahr-und-Tag so gemacht.
Radikal Liberale Partei - Die Vernuenftigen
Unser Konzept zur Krankenversorgung und zur
Rentenreform
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Das Aktenzeichen eines solchen Falles. Es ging um die grundsaetzliche Frage der Wertstellung bei Girokontonen. Mehrere Faelle lage bei Gerichten an, ein Fall wurde per Sprungrevision zum BGH ueberwiesen, entschieden und die andeen Faelle entsprechend entschieden - kostete den Banken ziemlich viel Geld.
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Es gab einen ganzen Schwung Klaeger vor unschiedlichen Gerichten, die alle die Banken wg. Zinsverlusten bezueglich der verspaeteten Wertstellung von Einzahlungen beklagten. Ein Verfahren wurde formal vom Gericht entschieden und zur Sprungresivion zum BGH direkt geschickt, nach dem BGH wurden alle anderen Verfahren entsprechend entschieden.
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