Der Vorwurf, der den "Gelehrten" einen virtuellen Orgasmusmus beschert hat ist:
Matthias Paul soll, bzw. könnte im Besitz von kinderpornografischem Material sein.Für den Gelehrten isser das bereits feststehend, daher auch seine Jubelarien.
Wenn Odin die Meinung vertritt, Paul sei ein V-Mann, so ist das zunächst immer noch nicht direkt relevant für Schuld und Unschuld, sondern könnte im Falle eines Schuldspruches eine Motivlage sein, bei Freispruch etc. könnte Paul immer noch V-Mann sein, hat aber nichts mit dem aktuellen Fall zu tun...