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Thema: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von bluecolored
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    Fragezeichen Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    Ein weiterer barbarischer Brauch im Namen Allahs hält höchtsrichterlich genehmigt Einzug nach Deutschland und hebelt eine zivilisatorische Errungenschaft aus. Trotz eines Verbotes des betäubungslosen Schlachtens im Tierschutzgesetz und trotz der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz, [Links nur für registrierte Nutzer], also betäubungslos schlachten.

    Im Jahre 2002 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass einem moslemischen Metzger zur Ausübung seiner Religionsfreiheit das betäubungslose Schlachten nicht verboten werden dürfe. Daraufhin gaben die unionsregierten Länder ihren Widerstand gegen eine Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz auf. Die Hoffnung, der Barberei des Schächtens hiermit einen Riegel vorzuschieben, scheiterte am Bundesverwaltungsgericht. Diese sahen das Recht auf hemmungslose Ausübung der Religionsfreiheit als höherwertig an als das Recht der Tiere auf einen möglichst schmerzarmen Tod.

    Trotz der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz dürfen Tiere aus religiösen Gründen auch ohne vorherige Betäubung getötet werden. Das Bundesverwaltungsgericht ließ das so genannte Schächten von Tieren zu. Das Tierschutzgesetz sehe Ausnahmen für Religionsgemeinschaften vor, wenn ihnen zwingende Glaubensvorschriften den Fleischgenuss von unter Betäubung geschächteten Tieren verbieten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
    Damit setzte sich ein türkischer Metzger aus Hessen durch, dem von den zuständigen Behörden eine Ausnahmegenehmigung für das Schlachten von Rindern und Schafen ohne vorherige Betäubung verwehrt worden war. Der seit 25 Jahren in Deutschland lebende Kläger hatte sich auf zwingende religiöse Vorschriften berufen, die ihm und seinen muslimischen Kunden verböten, Fleisch von vor der Schlachtung betäubten Tieren zu essen.
    Verfassungsgericht gab Metzger Recht

    Für das Schächten sind aber gerichtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich, die dem Metzger seit 1995 nicht mehr erteilt worden waren. Im Januar 2002 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, der Kläger werde in seiner Religionsfreiheit und seiner Berufsausübung eingeschränkt. Sechs Monate nach dieser Entscheidung wurde der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt. Daraufhin war der Rechtsstreit in eine neue Runde gegangen.

    Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz schließe eine Ausnahmegenehmigung für einen moslemischen Metzger zum betäubungslosen Schlachten von Rindern und Schafen nicht aus, sagte nun der Vorsitzende Richter Dieter Kley zur Begründung. Das Gesetz beachte sowohl die Grundrechte als auch das Ziel des Tierschutzes und werde beiden Interessen dadurch gerecht, dass es Ausnahmegenehmigungen eng an religiöse Gründe binde.
    Bei Tierschützern löste das Urteil Enttäuschung und Empörung aus. "Dieses Urteil hat zur Folge, dass tausendfaches Tierleid nun auch noch den obersten richterlichen Segen hat", sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. "Das Grundgesetz ist mit Füßen getreten worden", erklärte Mechthild Oertel vom Vorstand der Organisation "ProVieh". Sie warf dem Gericht mangelnde Zivilcourage vor, weil es sich auf die Religionsfreiheit berief. "Die heutige Entscheidung ist ein großer Rückschritt und ein katastrophales Signal für den Tierschutz", sagte die Geschäftsführerin der Stiftung "Vier Pfoten", Marlene Wartenberg.
    Pers. Anmerkung:

    Bitte beachtet auch den unten stehenden Link zur islamischen Hilfsorganisation "Muslime opfern". Ja geht´s denn noch?
    Mal angenommen der Koran würde die Bibel tatsächlich "korrigieren" - in der Bibel wird uns Christen mehrfach der Verzehr von Opferfleisch untersagt - dann fällt mir doch spontan folgendes Zitat ein :

    Zitat Zitat von Zitat Dostojewski, 1854
    "Es gibt nichts Schöneres, nichts Tieferes und Mitfühlenderes, nichts Besonneneres, Menschlicheres und Vollkommeneres als Christus ... Wenn irgend jemand mir bewiese, dass Christus ausserhalb der Wahrheit stand, und es wirklich so war, dass die Wahrheit ausserhalb von Christus war, so würde ich lieber bei Christus bleiben als bei der Wahrheit."
    Links :

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  2. #2
    Wir sind das Volk! Benutzerbild von ErhardWittek
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    Standard AW: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    Ich wundere mich nicht besonders darüber, daß dieses Gerichtsurteil zum Schaden der Tiere so ergangen ist. Es ist nicht nur auf das jämmerliche Einknicken vor den Musels zurückzuführen, sondern ebenso darauf, daß die Rechte der Tiere auch in unserer Gesellschaft einen äußerst niedrigen Stellenwert besitzen.

    Während die Naturvölker eine sehr respektvolle, gleichberechtigte Beziehung zu den Tieren hatten, sind die monotheistischen Religionsanhänger von ihrer Vorrangstellung als Mensch derart überzeugt, daß sie sich berechtigt glauben, alle anderen Lebewesen wie einen rechtlosen Besitz zu behandeln und zu mißhandeln.

    Ich bin überzeugt, daß diese Arroganz und die daraus erwachsene Mißachtung zur Barbarisierung geführt und auch die Grausamkeit der Menschen untereinander gefördert hat. Das Denken in Kategorien von höher- und niederwertig erleichtert die Rechtfertigung jeder bestialischen Handlung, derer Menschen leider fähig sind.

    Was nützt alles Humanitäts- und Moralgeschwätz, wenn dem alltäglichen Horror nichts entgegengesetzt wird. Ich weiß nicht mehr, von wem dieser Satz (frei zitiert) war, der lautet: Den Zivilisationsgrad einer Gesellschaft kann man daran erkennen, wie diese mit den ihnen anvertrauten Tieren umgeht. Dem kann ich nur beipflichten.

  3. #3
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    Standard AW: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    Zitat Zitat von ErhardWittek Beitrag anzeigen
    ... Ich weiß nicht mehr, von wem dieser Satz (frei zitiert) war, der lautet: Den Zivilisationsgrad einer Gesellschaft kann man daran erkennen, wie diese mit den ihnen anvertrauten Tieren umgeht. Dem kann ich nur beipflichten.
    Franz von Assisi vielleicht - zumindest "sinngemäß" zurückgehend auf ihn? Ich habe als Christ nun überhaupt kein Problem damit dem Tierschutzt eine höhere Priorität einzuräumen als der Religionsfreiheit, denn Tieropfer kennt das Christentum nicht. Bei den meisten Menschen ruft dieses kulturferne Urteil einfach nur Ekelgefühle hervor. Aber es scheint einfacher für Richter zu sein, Millionen von Menschen zum Kotzen anzuregen nur damit dir Gefühle einiger weniger Zuwanderer nicht verletzt werden, die seit jeher wussten dass sie nach Deutschland ziehen und da andere Gesetze gelten als in den Ländern denen sie entflohen sind.
    Geändert von Anobsitar (28.11.2006 um 08:49 Uhr)

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    Das Gericht hat entschieden auf Grundlage einer im Tierschutzgesetz bestehenden Regelung speziell für Religionsgruppen.
    Wie hätte es anders können?
    Bei den Muslimen handelt es sich nunmal um eine Religionsgruppe, die solche und solche Regeln hat für die Schlachtung.
    That's it!
    Ganz einfache und klare Sache.
    Ich frag mich, wie irgendjemand bei der Gesetzeslage begründet anders hätte entscheiden sollen.

    Abgesehen davon ist das Konzept der Tierrechte eh nicht ganz koscher.

    mfg
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von lobentanz
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    Standard AW: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das Gericht hat entschieden auf Grundlage einer im Tierschutzgesetz bestehenden Regelung speziell für Religionsgruppen.
    Wie hätte es anders können?
    Bei den Muslimen handelt es sich nunmal um eine Religionsgruppe, die solche und solche Regeln hat für die Schlachtung.
    That's it!
    Ganz einfache und klare Sache.
    Ich frag mich, wie irgendjemand bei der Gesetzeslage begründet anders hätte entscheiden sollen.

    Abgesehen davon ist das Konzept der Tierrechte eh nicht ganz koscher.

    mfg
    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht schon ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 voraus. Auf solch hirnrissige und verquere Ansichten können nur Juristen kommen. Schon deshalb fällt mir bei Juristen immer gleich Ludwig Thoma* ein.

    Zudem kann sich die Erlaubnis zum Schächten nicht auf muslimische Metzger beschränken. Ein Metzger schlachtet nicht zum Eigenbedarf sondern um sein Produkt zu verkaufen. Das trifft auf alle Metzger zu. Wenn man dem Muselmetzger zugesteht, geschächtetes Fleich zu produzieren und zu verkaufen, kann man es anderen Metzgern nicht verbieten. Der Begriff "ausnahmsweise" und die Beschränkung auf die Religionszugehörigkeit des Metzgers ist ein Feigenblatt, das nicht deckt. Selbstverständlich wurde mit diesem Urteil das Schächten generell freigegeben.

    Religion ist eine Vorstellung, die im Kopf abläuft. Dort sollte sie auch bleiben. Eine psychiatrische Begutachtung Religiöser wäre hier nützlich, schon um deren Rechtsfähigkeit festzustellen. Keinesfalls aber darf sich diese Vision derart massiv auf andere Lebewesen auswirken. Die Freiheit, mit den Händen zu fuchteln endet bekanntlich dann, wenn man anderen auf die Nase schlägt.

    * Ludwig Thoma bayrischer Heimatdichter 1867 - 1921. Er schrieb über einen Richter: "Er war Jurist, und sonst auch von mäßigem Verstand."
    Geändert von lobentanz (29.11.2006 um 01:31 Uhr)

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    Zunaechst "Trierschutz" ist kein Grundrecht, Rechte koennen nur Menschen haben, Triere sind primaer, nach europaeisch-roemischer Rechtsauffassung Dinge, die einem besonderen Schutz, eben dem Trierschutz, unterstehen koennen, aber nicht Traeger von Rechte. Ich koennte z. B. einen Trust einrichten, die meine Katze nach meinem Tod versorgt, aber ich kann der Katze selber eben kein Vermoegen hinterlassen.

    Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, dass eben von Menschen ausgeuebt wird, deshalb ist es nur logisch und konsequent, dass das BVerfG bei einer Gueterabwaegung im Zweifel das Grundrecht hoeher wertet als den Schutz der Triere.

  7. #7
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    Standard AW: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    [QUOTE=Rheinlaender;1041002]Zunaechst "Trierschutz" ist kein Grundrecht, Rechte koennen nur Menschen haben, [QUOTE]

    Oh jeeeeehhhhhh. Natürlich habenTiere als lebende Wesen und als unsere Mitgeschöpfe gundlegende Rechte und wir haben die Verantwortung für diese Tier.

    Triere sind primaer, nach europaeisch-roemischer Rechtsauffassung Dinge, die einem besonderen Schutz, eben dem Trierschutz, unterstehen koennen, aber nicht Traeger von Rechte. Ich koennte z. B. einen Trust einrichten, die meine Katze nach meinem Tod versorgt, aber ich kann der Katze selber eben kein Vermoegen hinterlassen.

    Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, dass eben von Menschen ausgeuebt wird, deshalb ist es nur logisch und konsequent, dass das BVerfG bei einer Gueterabwaegung im Zweifel das Grundrecht hoeher wertet als den Schutz der Triere.
    Nun - man kann natürlich auch das Recht eine Atombombe auf einem bestimmten Punkt wie Hiroshima abzuwerfen höher einschätzen als das Recht der Menschen die dort wohnen so ein Ding nicht auf den Kopf zu bekommen. Aber was heisst das schon? Doch wohl eher gar nichts bis gar nichts, oder? Was wir zum Recht machen bestimmt die Wirklichkeit unseres sozialen Zusammenlebens eben. Darüerb hinaus allerdings stellen wir einen Großteil der Evolutionsbedingungen auf der Erde heute schon selbst - und dafür werden wir uns vor Gott selbst verantworten müssen. Es geht nicht nur darum, dass ein Metzgermeister seinen Kunden das Fleisch liiefern will, das sie essen wollen und dei detusche Wirtschaft leiber selber geschächterttes Fleisch in alle welt exportieren kann. ... Irgendwo gibt es da eine Verschrobenheit und Verschobenheit die wesentliches aus den Augen verliert. Wesentlich ist z.B. dass jedes Tier geachtet wird und dass man jedem Tier so gut es irgenden möglich ist ein artgerechtes Leben bereitet und ein Sterben das so sanft als möglich ist.

    Vor diesem Hintergund - der ein ganz allgemeiner deutscher Hintergrund ist - ist es natürlich schwer verkraftbar, dass schon wieder einmal Ausnahmen in die Gegenrichtung gemacht werden.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    [quote=Anobsitar;1041040][quote=Rheinlaender;1041002]Zunaechst "Trierschutz" ist kein Grundrecht, Rechte koennen nur Menschen haben,

    Oh jeeeeehhhhhh. Natürlich habenTiere als lebende Wesen und als unsere Mitgeschöpfe gundlegende Rechte und wir haben die Verantwortung für diese Tier.
    Moralisch ja, juristisch nein.
    Die Justiz kann nicht anhand moralischer Begriffe urteilen. SOndern nur anhand von Gesetzen. Moral ist eine äußerst schwammige angelegenheit, die je nach den Zeitläuften auch starken Schwankungen unterworfen ist.
    Zum Beispiel hätte Küssen in der Öffentlichkeit während meiner Jugend anhand allgemeiner Moralvorstellungen noch zu Gefängnisstrafen geführt.


    Zitat Zitat von Anobsitar
    Nun - man kann natürlich auch das Recht eine Atombombe auf einem bestimmten Punkt wie Hiroshima abzuwerfen höher einschätzen als das Recht der Menschen die dort wohnen so ein Ding nicht auf den Kopf zu bekommen. Aber was heisst das schon? Doch wohl eher gar nichts bis gar nichts, oder? Was wir zum Recht machen bestimmt die Wirklichkeit unseres sozialen Zusammenlebens eben.
    Was sollen derartige hergeholte Vergleiche?
    Krieg ist ein schmutziges Geschäft. Die USA hatten diesen im Pazifik jahrelang unter riesigen Verlusten gegen ein aggressives japanisches Kaiserreich geführt.
    Sie hätten ihn unter weiteren riesigen eigenen Verlusten noch ein Jahr weiterführen können, oder eben die Bombe werfen. Ich beglückwünsche die amerikanische Führung posthum zu dem Entschluß, im Sinne IHRER Soldaten zu handeln.

    Was Leute wie Du NIE kapieren werden:
    Man kann einen Kuchen entweder essen oder ihn behalten.
    Beides zugleich geht NICHT.

  9. #9
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    Standard AW: Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

    Zitat Zitat von lobentanz Beitrag anzeigen
    Zudem kann sich die Erlaubnis zum Schächten nicht auf muslimische Metzger beschränken. [...] Selbstverständlich wurde mit diesem Urteil das Schächten generell freigegeben.
    Soll mir auch recht sein.

    Religion ist eine Vorstellung, die im Kopf abläuft. Dort sollte sie auch bleiben. Eine psychiatrische Begutachtung Religiöser wäre hier nützlich, schon um deren Rechtsfähigkeit festzustellen. Keinesfalls aber darf sich diese Vision derart massiv auf andere Lebewesen auswirken. Die Freiheit, mit den Händen zu fuchteln endet bekanntlich dann, wenn man anderen auf die Nase schlägt.
    Nun, das ist so falsch nicht.
    Aber ne schwierige Angelegenheit.
    Ich kann Deinen Standpunkt insofern nachvollziehen, als dass es mir bei manchen Sachen ähnlich geht (Es laufen, um nur ein Beispiel zu nennen, überall Leute rum, die meinen, dass ein von irgendwelchen alten Herren ausgedachtes Dokument mit dem Phantasienamen "Grundgesetz" ihnen irgendwelche Befugnisse gäbe, sich in meine Privatangelegenheiten einzumischen. Klingt komisch, ist aber so...).

    mfg
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Anobsitar Beitrag anzeigen
    Oh jeeeeehhhhhh. Natürlich habenTiere als lebende Wesen und als unsere Mitgeschöpfe gundlegende Rechte und wir haben die Verantwortung für diese Tier.
    Pflanzen, Pilze und Bakterien sind auch lebende Wesen und Mitgeschöpfe.
    Hat das Einfluss auf Dein Verhältnis zur Kartoffel?
    Die Frage ist ernstgemeint.

    mfg
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