Ein Schüler aus Siegburg sammelte - animiert durch die Hysterie um die Mohammedkarikaturen - beleidigende Islam-Cartoons im Internet, bearbeitete auch hier und da und verschickte diese als Mail an 87 Personen und Einrichtungen mit Islam-Bezug, darunter das Türkische Generalkonsulat in Karlsruhe. Dafür wurde er jetzt vom zuständigen Amtsgericht wegen Volksverhetzung und auch gleich noch nach § 166 StGB wegen ""Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen"zu einer sechsmonatigen [Links nur für registrierte Nutzer] auf Bewährung und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Es
handelte es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Bilder, die in beleidigender, verhöhnender und teilweise Ekel erregender Weise verfremdet waren. Verunstaltet worden seien etwa Bilder der türkischen Flagge, eines mit Ornamenten versehenen Buches, das den Koran darstellen sollte und Fotos von schleiertragenden Personen.
Okay, die Cartoons waren wahrscheinlich nicht gerade besonders geschmackvoll. Wenn aber - wie geschehen - beim Karneval der katholische Kardinal Meissner eine Frau auf dem Scheiterhaufen anzündet, die bekennt, abgetrieben zu haben (s. Foto), ist das auch nicht geschmackvoll. Verurteilt wurde dafür allerdings niemand, denn der
[Links nur für registrierte Nutzer] greift eben nur dann, wenn die "Beschimpfung" oder "Beleidigung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören." Und hier punkten natürlich die Moslems, denn Christen lassen sich beleidigen, ohne deshalb den öffentlichen Frieden zu stören. Die Begründung der Staatsanwaltschaft und des Richters fällt entsprechend aus und zeugt von lupenreiner Unterwerfung:
Staatsanwalt Oliver Walter hatte in seinem Plädoyer gesagt, die Tat sei "geeignet gewesen, den Rechtsfrieden in Deutschland nicht unerheblich zu beeinträchtigen". Der Angeklagte habe gesehen, welche "gewalttätigen Folgen" die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen ausgelöst hätten. Er habe sich in einem Bereich bewegt, "der ein sehr starkes Gefahrenpotenzial beinhaltet".
Der Vorsitzende Richter Frank Holdefer sagte, nach den Ausschreitungen wegen der Mohammed-Karikaturen sei "klar gewesen, wie gefährlich das für den öffentlichen Frieden sein kann".
Man sieht also, der § 166 StGB in seiner jetzigen Form schützt nur die Moslems vor Beleidigungen ihrer Religion, nicht aber zivilisierte Menschen, die gewaltfrei zu protestieren pflegen. Der § 166 ist mitnichten ein Schutz vor Gotteslästerungen oder Beschimpfungen religiöser Gemeinschaften. Er soll einzig unter Strafe stellen, wenn durch die Beleidigung der öffentliche Frieden gefährdet ist. Und so ziehen nur noch die Moslems daraus Vorteile.