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Thema: Schüler wegen Islam-Cartoons verurteilt

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von bluecolored
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    Daumen runter! Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Ein Schüler aus Siegburg sammelte - animiert durch die Hysterie um die Mohammedkarikaturen - beleidigende Islam-Cartoons im Internet, bearbeitete auch hier und da und verschickte diese als Mail an 87 Personen und Einrichtungen mit Islam-Bezug, darunter das Türkische Generalkonsulat in Karlsruhe. Dafür wurde er jetzt vom zuständigen Amtsgericht wegen Volksverhetzung und auch gleich noch nach § 166 StGB wegen ""Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen"zu einer sechsmonatigen [Links nur für registrierte Nutzer] auf Bewährung und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

    Es

    handelte es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Bilder, die in beleidigender, verhöhnender und teilweise Ekel erregender Weise verfremdet waren. Verunstaltet worden seien etwa Bilder der türkischen Flagge, eines mit Ornamenten versehenen Buches, das den Koran darstellen sollte und Fotos von schleiertragenden Personen.

    Okay, die Cartoons waren wahrscheinlich nicht gerade besonders geschmackvoll. Wenn aber - wie geschehen - beim Karneval der katholische Kardinal Meissner eine Frau auf dem Scheiterhaufen anzündet, die bekennt, abgetrieben zu haben (s. Foto), ist das auch nicht geschmackvoll. Verurteilt wurde dafür allerdings niemand, denn der [Links nur für registrierte Nutzer] greift eben nur dann, wenn die "Beschimpfung" oder "Beleidigung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören." Und hier punkten natürlich die Moslems, denn Christen lassen sich beleidigen, ohne deshalb den öffentlichen Frieden zu stören. Die Begründung der Staatsanwaltschaft und des Richters fällt entsprechend aus und zeugt von lupenreiner Unterwerfung:

    Staatsanwalt Oliver Walter hatte in seinem Plädoyer gesagt, die Tat sei "geeignet gewesen, den Rechtsfrieden in Deutschland nicht unerheblich zu beeinträchtigen". Der Angeklagte habe gesehen, welche "gewalttätigen Folgen" die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen ausgelöst hätten. Er habe sich in einem Bereich bewegt, "der ein sehr starkes Gefahrenpotenzial beinhaltet".

    Der Vorsitzende Richter Frank Holdefer sagte, nach den Ausschreitungen wegen der Mohammed-Karikaturen sei "klar gewesen, wie gefährlich das für den öffentlichen Frieden sein kann".


    Man sieht also, der § 166 StGB in seiner jetzigen Form schützt nur die Moslems vor Beleidigungen ihrer Religion, nicht aber zivilisierte Menschen, die gewaltfrei zu protestieren pflegen. Der § 166 ist mitnichten ein Schutz vor Gotteslästerungen oder Beschimpfungen religiöser Gemeinschaften. Er soll einzig unter Strafe stellen, wenn durch die Beleidigung der öffentliche Frieden gefährdet ist. Und so ziehen nur noch die Moslems daraus Vorteile.
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  2. #2
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    Kool AW: Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Zitat Zitat von bluecolored Beitrag anzeigen
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    Jetzt bin aber beleidigt !

  3. #3
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    Standard AW: Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Zitat Zitat von bluecolored Beitrag anzeigen
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    § 166
    Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Mit Abs. 2 ist alles möglich.

    Willkür der OMF-BRD-Justiz !

  4. #4
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Tja, die Justiz funktioniert noch. :]

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von occasus
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    Standard AW: Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Biskra, Du bist ein Troll. Völlig intelligenzlos, wie man immer wieder lesen kann. Aber, immerhin schein es Dir gut zu gehen. Lass das auch so, und lass Dir nicht Dein kommunistisches Hirn durch soche PÖSEN NAAAZIIIIES verbrennen.

    Am besten Du gehst zu Knuddels, und suchst Dir ne Freundin, mind. 20 Jahre jünger als Du, -am besten 14...15 und mit "Migrationshintergrund"?-, das passt dann, -die kannst Du ggf. etwas beeindrucken.

    zum Thema:

    Ja, was erwartet ihr denn?

    Es sind schon weit über 5.000.000 Linke wegen Verunglipfung der deutschen Nation als Weltanschauungsgemeinschaft im Gefängnis des imperialistischen Systems BRD eingekerkert, bei Döner und Dünnbier (Öttinger), bei Räpp-Musik und Harz 4.

    Allerdings: sie scheinen sich wohlzufühlen im Kerker BRD, der nicht marxistisch ist..., warum bauen die sich keine Kirchen (Parteipaläste)? Warum nicht schnellestens nach Kim-Country? Warum nicht nach Cuba ins Paradies? Warum nicht Rotgardist in der ehem. Sowjetunion, das PÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖSE Putin-System Konterrevolutionieren?

    Feige? Ja. Sie sind alles feige Maulhelden. Nichts weiter.
    Geändert von occasus (01.12.2006 um 19:18 Uhr)

  6. #6
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Zitat Zitat von occasus Beitrag anzeigen
    dünst
    Willst du damit irgendetwas inhaltliches gesagt haben?

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von occasus
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    Standard AW: Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Nun, Da Du wieder hier herumspämst, Biskra, und auch noch falsch zitierst (wie es bei Leuten Deiner Mischpoke üblich ist), kann ich nur sagen:

    Kein Kommentar.

    Auch fürderhin werde ich Deine sinnentleerten Postings schlichtweg überlesen, und nicht weiter kommentieren. Wenn das einige mehr täten, würde Dir die Lust am Spämmen sicher vergehen.

  8. #8
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Zitat Zitat von occasus Beitrag anzeigen
    Nun, Da Du wieder hier herumspämst...
    Wessen Wiedergänger bist du eigentlich, du Orthographiegenie?

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  9. #9
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    Daumen runter! Schüler wegen Islam-Cartoons verurteilt

    Info vorab:
    Das Recht, mit religiösem Gedöns respektlos umzugehen, gehört zu jenen Freiheiten, die unsere europäischen Vorfahren im Zuge der Aufklärung mühsam erkämpft haben.

    Andererseits...

    >>>
    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

    <<<

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der §166 belohnt religiöse Gruppen für Gewaltbereitschaft: X(

    >>>
    Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

    Ein Schüler aus Siegburg sammelte - animiert durch die Hysterie um die Mohammedkarikaturen - beleidigende Islam-Cartoons im Internet, bearbeitete auch hier und da und verschickte diese als Mail an 87 Personen und Einrichtungen mit Islam-Bezug, darunter das Türkische Generalkonsulat in Karlsruhe. Dafür wurde er jetzt vom zuständigen Amtsgericht wegen Volksverhetzung und auch gleich noch nach § 166 StGB wegen ""Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen"zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

    Es handelte es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Bilder, die in beleidigender, verhöhnender und teilweise Ekel erregender Weise verfremdet waren. Verunstaltet worden seien etwa Bilder der türkischen Flagge, eines mit Ornamenten versehenen Buches, das den Koran darstellen sollte und Fotos von schleiertragenden Personen.

    (...)

    Staatsanwalt Oliver Walter hatte in seinem Plädoyer gesagt, die Tat sei "geeignet gewesen, den Rechtsfrieden in Deutschland nicht unerheblich zu beeinträchtigen". Der Angeklagte habe gesehen, welche "gewalttätigen Folgen" die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen ausgelöst hätten. Er habe sich in einem Bereich bewegt, "der ein sehr starkes Gefahrenpotenzial beinhaltet".

    Der Vorsitzende Richter Frank Holdefer sagte, nach den Ausschreitungen wegen der Mohammed-Karikaturen sei "klar gewesen, wie gefährlich das für den öffentlichen Frieden sein kann".

    <<<

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    Worauf laufen die Plädoyers dieser beiden hohen Herren hinaus? Genau: Je gewaltbereiter eine Religion ist, als desto krimineller gilt es, sich über sie lustig zu machen. Für ähnliche Verarschungen über Buddha, Jesus oder Wotan wäre dem Schüler höchstwahrscheinlich nichts passiert. Warum nicht? Weil Buddhisten, Christen und Neuheiden gegen die Verarschung ihrer Religion zivilisiert zu protestieren pflegen (wenn überhaupt). Und zivilisierter Protest gefährdet nicht den öffentlichen Fieden - gewalttätiger schon.

    Wir haben es hier mit einem Kniefall vor potentiellen Gewalttätern zu tun!

    Der Junge gilt jetzt wegen Volksverhetzung als vorbestraft und wird es fürderhin nicht leicht haben. Und während ich dies schreibe, leben wer weiß wie viele Jugendliche in Angst, weil sie am Montag wieder in die Schule müssen, wo Banden orientalischer Herrenmenschen darauf warten, sie wieder beschimpfen, belästigen, demütigen oder abziehen zu können, ohne dass diese je befürchten müssten, vor den Kadi zu kommen. Aber was ist das Leid dieser Jugendlichen auch schon gegen die religiösen Gefühlchen von dauerbeleidigten Muselmanen?! X(
    Geändert von Ragtimer (02.12.2006 um 00:12 Uhr) Grund: Grammatikfehler entdeckt
    Wer Islamisierungsgegner Rassisten nennt, der verfolgt auch Kräuterfrauen als Hexen.

    HIER könnt ihr euch gegen die Islamisierung Europas engagieren!

  10. #10
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Schüler wegen Islam-Cartoons verurteilt

    Recht so. Thread existiert übrigens schon.

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