Zu dieser Einschätzung kommt nach AP-Informationen der Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin, Hans-Ludwig Kröber, in seinem vorläufigen Gutachten.
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Allerdings habe der Untersuchte durchaus die Möglichkeit, den Vollzug einer solchen Massregel abzuwenden, wenn er in intensiver und konstruktiver Weise die Möglichkeiten der Sozialtherapie im Strafvollzug nutze.
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Das Gutachten soll laut Kröber am 6. Dezember vor Gericht vorgetragen werden. Kröber kommt zu der Einschätzung, dass die Mario M. vorgeworfenen Taten nicht in einem Zustand tief greifender Bewusstseinsstörung begangen worden seien und Mario M. auch nicht schwachsinnig sei. Bei Mario M. bestehe zudem keine sexuelle Perversion und keine Pädophilie, sondern eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und paranoiden Merkmalen.
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