Man muß es nicht nachweisen.
Wenn jemand sein Fahrzeug verleiht, obwohl ständig Parkverstöße damit begangen werden, kann das als Beihilfe ausgelegt und ebenso sanktioniert werden wie die Tat selbst.
Allerdings sind 27 Parkversöße wie im Spiegel-Bericht ziemlich wenig. Die hat man, wenn man ein Fahrzeug in einer Großstadt bewegen muß, schnell beisammen.