Und damit wird die Rechtssprechung bezogen auf den §249 als allgemein legitim von der BRD anerkannt. Schön das du das Begriffen hast! Das versuche ich ja die ganze Zeit zu verklickern. Ich bin zuversichtlich, dass das jetzt auch andere schnallen werden.
Das ist juristisch nicht korrekt. Sie wurde wegen asozialen Verhaltens belangt. Die Rechtmäßigkeit des Urteils wurde durch das BVerfG bestätigt. Ist ein nicht unerheblicher Unterschied!