Seit der Änderung des § 2 der StVO am 01.05.2006 wird immer wieder behauptet, in Deutschland bestehe Winterreifenpflicht.
Die Reifenindustrie schlägt natürlich die gleiche Trommel und suggeriert, daß bei der Nichtverwendung von Winterreifen Bußgelder drohen.
Ich will hier versuchen, diesen Irrtum aus zu räumen.
Am 01.05.2006 trat der Absatz 3a des § 2 der StVO in Kraft.
Dieser lautet:
3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. (...)
Es ist also nicht von Winterreifen die Rede, sondern lediglich von geeigneter Bereifung.
-Was ist aber eine geeignete Bereifung?
-Was sind eigentlich Winterreifen?
-Wo im Gesetzestext steht der Begriff "Winterreifen" ?
-Wo ist der Zeitraum für die angebliche Winterreifenpflicht angegeben.
Es gibt noch keine zitierfähigen Erläuterungen, Definitionen und Kommentare hierzu. Aber eines ist sicher:
Es gibt keine Winterreifenpflicht in Deutschland!
Das Ziel dieser Vorschrift ist es, zu verhindern, daß bei extrem winterlichen Straßenverhältnissen Kraftfahrzeuge liegen bleiben und Verkehrsbehinderungen verursachen.
Gegebenenfalls müssen die Kraftfahrzeuge auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verzichten.
Für den Autofahrer heißt das, daß er seitens der Polizei kostenpflichtig verwarnt wird wenn er etwa auf Eis, starkem Schneefall oder fest gefahrener Schneedecke stecken bleibt, sich sein Bremsweg extrem verlängert, die Räder durch drehen, usw.
Auch ist die Bereifung relevant, wenn er bei diesen Verhältnissen in einen Unfall verwickelt ist.
Die Polizeibehörden in NRW haben einen Runderlaß aus dem Innenministerium erhalten, aus dem hervorgeht, daß unklar ist, welche Reifen als geeignet anzusehen sind.
pro-winterreifen.de/downloads/RdErl.Winterreifen.311006.pdf
Zusammenfassung:
Es gibt in Deutschland keine Winterreifenpflicht.
Der Begriff "den Wetterverhältnissen angepaßte Bereifung" ist sehr schwammig.
Zum Tragen kommt der § 2 Abs. 3a StVO nur, wenn ein Kraftfahrzeugführer bei extremen Wetterverhältnissen eine Verkehrsbehinderung oder einen Unfall verursacht und dieses auf ungeeignete Bereifung zurück zu führen ist.
Im Einzelfall wird das wohl der Polizeibeamte vor Ort entscheiden.
Ich hoffe, Euch ein wenig geholfen zu haben.