Die Versicherungen fragen bei schwereren Unfällen im Winter auch nach der Bereifung.
Allerdings dürfte es für sie schwierig werden, sich um Zahlung zu drücken, weil ja keine gesetzliche Winterreifenpflicht besteht.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre über eine den Straßen und Witterungsverhältnissen nicht angepaßte Geschwindigkeit gemäß § 3 Absatz 1 StVO.