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Jugendgang muss nicht in Haft
Milde Strafen für "Bickendorf-Gangster"
Köln (ddp-nrw). Mit einem milden Urteil ist vor dem Kölner Landgericht am Freitag nach mehreren Monaten der Prozess gegen eine achtköpfige Jugendgang zu Ende gegangen. Die Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren wurden wegen schweren Raubes, besonders schwerer Brandstiftung, Wohnungseinbruchs, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren verurteilt oder verwarnt. Mit seinem Urteil blieb der zuständige Jugendrichter deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte Haftstrafen von mehr als drei Jahren beantragt.:hihi: :hihi: :hihi: :hihi:Trotzdem wollte der Richter keine Gefängnisstrafen ohne Bewährung verhängen. «Das wäre aus pädagogischer Sicht der falsche Ansatz», erklärte er in seiner Urteilsbegründung.
Die Jugendlichen aus dem Kölner Stadtteil Bickendorf hatten sich selbst als «Bickendorf-Gangster» bezeichnet. Der Begriff «Gangster» sei jedoch Teil der heutigen Jugendkultur, erklärte der Richter. Schließlich gebe es ja auch den «Gangster-Rap».