Die BRD ist in Sachen Menschenverachtung und Menschenrechtsverletzungen schlimmer als die damalige DDR.

Diese soziale Gesetzgebung wurde den DDR-Bürgern durch den konterrevolutionären Anschluß an die kapitalistische BRD genommen. Inzwischen sind bei den meisten die letzten Illusionen über das Arbeitsrecht des „Sozialstaates“ gewichen. Dessen Bosse und Manager bezeichnen die Werktätigen als „Humankapital“ und reduzieren sie so ganz bewußt auf den ökonomischen Faktor der Profitmaximierung. Kann mehr Profit mit weniger „Humankapital“, sprich Arbeitern, erzielt werden, dann „setzen“ die Unternehmer Tausende „frei“ und vergrößern die industrielle Reservearmee. Die länger Arbeitslosen sind über die Hartz-IV-Gesetze nur noch an der Armutsgrenze „abgesichert“, jederzeit erpreßbar und stehen sogar für Ein-Euro-Sklavenjobs zur Verfügung. Die BRD-„Eliten“ greifen in die ideologische Mottenkiste und verwenden menschenfeindliche Begriffe, weil sie zu keiner Rücksichtnahme auf die Vorbildregelungen aus GBA und AGB der DDR mehr gezwungen sind. Sie demontieren skrupellos die eigene Arbeitsgesetzgebung. Zugleich wagen sie es im Rahmen ihrer nicht nachlassenden Medienhetze gegen die „SED-Diktatur“ und den „Unrechtsstaat DDR“, auch im 16. Jahr nach der Rückwende immer neue Gruselstories zu präsentieren. Aller Hetze zum Trotz bleibt das DDR-Arbeitsrecht auch in Zukunft der Maßstab, an dem die BRD gemessen wird. Ein neues AGB muß von den Werktätigen und den am Arbeiten Gehinderten erkämpft werden. Das dürfte noch ein langer Weg sein.