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Thema: Gesetze?

  1. #1
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    Gast

    Standard

    Welche Gesetze haltet Ihr für unnütz, bzw. zu streng oder locker etc.?

    Ich find das neue Jugendschutzgesetz sehr zu streng...

  2. #2
    Foren-Veteran Benutzerbild von Thomas I
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    Standard

    Unnütz: Ladenschlussgesetz, BtMG.

    Veraltet: Strassenverkehrsordnung, Gewerbeordnung, Handwerksordnung.

    Extrem veraltet: Staatsangehörigkeitsgesetz.

  3. #3
    Gründer der Luzipedia Benutzerbild von Luzifers Freund
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    Standard AW: Gesetze?

    Und wieder habe ich im Archiv gestöbert ...

    Das war eine sehr gute Frage wie ich finde. Nur schade, dass sie kein Anklang fand.

    Nun fast zwei Jahre später greife ich das Thema wieder auf.

    Ich finde das Jugendschutzgesetz zu lasch. Es sollte mehr auf Einhaltung geachtet werden und bei Verstößen härter durchgegriffen werden.

    Welche Gestze sind eurer Meinung überflüssig, zu lasch oder zu streng?

  4. #4
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Standard AW: Gesetze?

    Und was genau findest Du am JuschG zu lasch?

  5. #5
    Gründer der Luzipedia Benutzerbild von Luzifers Freund
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    Standard AW: Gesetze?

    Zitat Zitat von George Rico
    Und was genau findest Du am JuschG zu lasch?
    Nehmen wir zum Beispiel:

    § 4 Gaststätten

    (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    --
    Soweit der Text.
    Der rote Teil sagt aus, dass jemand dabei sein muss, der von sich behauptet eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person zu sein. Das kann praktisch jeder sein. Das ist lächerlich! Und dann noch "oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen"! Das ist ungeheuerlich! Es kann also rein theoretisch ein 13 jähriger um 22 Uhr in einer Kneipe eine Frikadelle essen und sich sein Cola/Rum reinziehen! Das ist lächerlich!


    Und welche Gesetzte sind für dich nicht in Ordnung?

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Pinocchio
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    Standard AW: Gesetze?

    Zitat Zitat von Luzifers Friend
    Nehmen wir zum Beispiel:

    § 4 Gaststätten

    (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    --
    Soweit der Text.
    Der rote Teil sagt aus, dass jemand dabei sein muss, der von sich behauptet eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person zu sein. Das kann praktisch jeder sein. Das ist lächerlich! Und dann noch "oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen"! Das ist ungeheuerlich! Es kann also rein theoretisch ein 13 jähriger um 22 Uhr in einer Kneipe eine Frikadelle essen und sich sein Cola/Rum reinziehen! Das ist lächerlich!


    Und welche Gesetzte sind für dich nicht in Ordnung?
    Das macht durchaus Sinn. Gerade diese Halbstarken müssen beschützt werden. Selbstbewusst und voller Übermut meinen sie, sie wüssten alles und haben in Wirklichkeit von nichts eine Ahnung.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Pinocchio
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    Standard AW: Gesetze?

    Und welche Gesetzte sind für dich nicht in Ordnung?
    95% der Bürokratiegesetze :]

  8. #8
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Gesetze?

    Dem roten Teil beugt aber ein Paragraph vor, dessen Ziffer ich nicht kenne, jedoch nur den Wortlaut: "Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahre". Diese Tafeln hängen in den meisten Gaststätten aus.

    Löchrig ist allerdings die Definition der Begleitperson. Theoretisch könnte ich einen imaginären 13-jährigen Bruder mit in die Kneipe schleppen, mir nen Absinth bestellen und ihn dann trinken lassen. Hier müsste in der Tat nachgebessert werden.
    Geändert von George Rico (14.05.2006 um 20:46 Uhr) Grund: txt

  9. #9
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Gesetze?

    Zitat Zitat von Pinocchio
    Das macht durchaus Sinn. Gerade diese Halbstarken müssen beschützt werden. Selbstbewusst und voller Übermut meinen sie, sie wüssten alles und haben in Wirklichkeit von nichts eine Ahnung.
    Aber gerade dieser Paragraph schützt die Jugendlichen eben nicht.

  10. #10
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Gesetze?

    Obwohl, bei näherem Lesen ist der §4 doch recht eindeutig.

    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

    Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,


    andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
    Das Problem ist, dass sich fast niemand der Kneipiers oder Supermarktverkäufer daran hält. Jedoch fehlt meines Erachtens nach eine genaue Festlegung der Volumenprozentzahl, beispielsweise bei Alkopops.

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