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Thema: Deutschland doch nicht frei und souverän?

  1. #1
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    Standard Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Wie wir alle wissen, war Berlin (West) bis 1990 nie Teil der BRD. Es stand bis dahin unter Kontroller der Alliierten.

    Man dachte ja das 1990 sich das änderte.

    Nun fand ich aber das BGBL von 1990 Nr. 1068.

    Leider findet man es beim Bund nicht online. Aber ich habe eine recht vertraunswürdige Quelle dafür gefunden.

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    Was mich in dem Dokument stört ist folgender Abschnitt.

    Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.
    Was meint ihr hierzu?

  2. #2
    Der Taub Macher Null Fünf Benutzerbild von dtm05
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Ist das nie geändert worden?
    Das Schlimmste, was uns passiert ist, ist die Bundesregierung.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von dtm05 Beitrag anzeigen
    Ist das nie geändert worden?
    Finde dazu nix...

    Etwas weiteres zu unserem GG....

    Herrn Dr. Konrad Adenauer
    Präsident des Parlamentarischen Rates
    Bonn



    Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer !
    1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.

    2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird.

    3. Zweitens versteht es sich, daß die Polizeibefugnisse, wie sie in Artikel 91(2) enthalten sind, nicht ausgeübt werden dürfen, bis sie von den Besatzungsbehörden ausdrücklich gebilligt sind. In gleicher Weise sollen die übrigen Polizeifunktionen des Bundes im Einklang mit dem in dieser Frage an Sie gerichteten Schreiben vom 14. 4. 49 ausgeübt werden.

    4. Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.

    5. Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die allgemeinen Fragen der Neufestsetzung der Ländergrenzen. Abgesehen von Württemberg-Baden und -Hohenzollern hat sich unsere Haltung in dieser Frage, seitdem wir die Angelegenheit mit Ihnen am 2. März besprochen haben, nicht geändert. Sofern nicht die Hohen Kommissare einstimmig eine Änderung dieser Haltung beschließen, sollen die in den genannten Artikeln festgelegten Befugnisse nicht ausgeübt werden und die Grenzen aller Länder mit Ausnahme von Württemberg-Baden und -Hohenzollern bis zum Zeitpunkt des Friedensvertrages, so wie sie jetzt festgelegt sind, bestehen bleiben.

    siehe hierzu auch das Dokument Nr. II der "Frankfurter Dokumente" vom 1. Juli 1948.

    hier hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen, der sich durch alle (mir zugänglichen) Veröffentlichungen zieht: anstelle der Worte "mit Ausnahme von Württemberg-Baden und -Hohenzollern" muss es wohl richtig heißen "Württemberg, Baden und Hohenzollern"; gemeint sind die drei früheren Länder Baden-Württembergs: Württemberg-Baden. Württemberg-Hohenzollern und Baden, nicht nur die beiden aufgeführten !.

    6. Wir sind fünftens der Auffassung, daß Artikel 84, Absatz 5, und Artikel 87, Absatz 3, dem Bund sehr weitgehende Befugnisse auf dem Gebiet der Verwaltung geben. Die Hohen Kommissare werden der Ausübung dieser Befugnisse sorgfältige Beachtung schenken müssen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu einer übermäßigen Machtkonzentration führen.

    7. Bei unserer Zusammenkunft mit Ihnen am 25. April unterbreiteten wir Ihnen eine Formel, in der auf englisch der Sinn des Artikels 72 (2), 3, wiedergegeben war. Diese Formel, die Sie annahmen, da Sie Ihre Auffassung wiedergebe, lautete wie folgt:
    "... weil die Wahrung der Rechts- oder wirtschaftlichen Einheit sie erfordert, um die wirtschaftlichen Interessen des Bundes zu fördern oder eine angemessene Gleichheit wirtschaftlicher Möglichkeiten für alle Menschen sicherzustellen."

    Wir möchten Sie davon unterrichten, daß die Hohen Kommissare diesen Artikel in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Text auslegen werden.

    8. Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden.

    9. Wir möchten es auch klar verstanden wissen, daß nach Zusammentritt der gesetzgebenden Körperschaften, die das Grundgesetz vorsieht und nachdem entsprechend dem im Grundgesetz festgelegten Verfahren die Wahl des Präsidenten sowie die Wahl und Ernennung des Kanzlers bzw. der Bundesminister erfolgt sind, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert ist und das Besatzungsstatut daraufhin in Kraft tritt.

    10. Nach Vollendung seiner letzten Aufgabe, wie sie in Artikel 145, Absatz 1, festgelegt ist, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst. Wir möchten diese Gelegenheit benützen, um die Mitglieder des Parlamentarischen Rates zur erfolgreichen Vollendung ihrer unter kritischen Verhältnissen durchgeführten schwierigen Aufgabe sowie zu der offenkundigen Sorgfalt und Gründlichkeit, mit der sie ihre Arbeit geleistet haben, und zu der Hingabe an demokratische Ideale, nach deren Erreichung wir alle streben, zu beglückwünschen.

    Frankfurt, den 12. Mai 1949
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    Wir leben also nach etwas was dem Staate aufgezwungen wurde. Daher kannd as GG niemals die Verfassung eines freien und souveränen Staates sein. Es ist ein Besatzungsstatut.

  4. #4
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Hier kann uns nur Krascher weiterhelfen.

  5. #5
    This Day, is a Good Day Benutzerbild von Baxter
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Wenn dem So ist , würde ich sagen schade das wir die DM aufgegeben haben.

    Die anderen Staats-Chef´s , sitzen da und lachen uns ein Verarscht ins Gesicht.
    Denken, ist doch noch erlaubt ?
    Animal Farm - Aufstand der Tiere

    Wenn das Volk kein Brot zum essen hat dann soll es doch Kuchen essen.

  6. #6
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    .
    wir sind schon seit 1945 von der souveränität befreit worden.
    .


  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Jetzt nunmal ehrlich.

    Die Theorie der ganzen Reichregierungen hin oder her...

    Das steht im Bundesgesetzblatt...

    Die alliierten machten 1990 Deutschland klar, das Berlin incht Teil Deutschlands ist.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Wie wir alle wissen, war Berlin (West) bis 1990 nie Teil der BRD. Es stand bis dahin unter Kontroller der Alliierten.

    Man dachte ja das 1990 sich das änderte.

    Nun fand ich aber das BGBL von 1990 Nr. 1068.

    Leider findet man es beim Bund nicht online. Aber ich habe eine recht vertraunswürdige Quelle dafür gefunden.

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    Was mich in dem Dokument stört ist folgender Abschnitt.



    Was meint ihr hierzu?
    Bei Betrachtungen einzelner Dokumente können zwar solche Gedankengänge kommen, die aber ohne den notwendigen Kontext immer fehlerhaft sein werden.
    Die von dir hervorgehobene Passage wird durch den Artikel 7 des 2+4 Vertrages vom 12.9.1990 bedeutungslos.

    Artikel 7

    (1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

    (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bei Betrachtungen einzelner Dokumente können zwar solche Gedankengänge kommen, die aber ohne den notwendigen Kontext immer fehlerhaft sein werden.
    Die von dir hervorgehobene Passage wird durch den Artikel 7 des 2+4 Vertrages vom 12.9.1990 bedeutungslos.
    Wenn dem so ist, dann ist es gut!
    Das Schlimmste, was uns passiert ist, ist die Bundesregierung.

  10. #10
    This Day, is a Good Day Benutzerbild von Baxter
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von dimu Beitrag anzeigen
    .
    wir sind schon seit 1945 von der souveränität befreit worden.
    .
    Ich dachte nach der Wiedervereinigung und der Dm aufgabe sei uns diese wieder zugesichert worden.

    Ging es damals wirklich nur um das ok für die Wiedervereinigung und nicht im Suveränität, trotz abzug der Russen und grossteils der anderen Nationen.??
    Denken, ist doch noch erlaubt ?
    Animal Farm - Aufstand der Tiere

    Wenn das Volk kein Brot zum essen hat dann soll es doch Kuchen essen.

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