Richtig - denn mit der Ausübung der deutschen Staatsgewalt durch die Alliierten ging auch die Gesetzgebungskompetenz auf sie über.
Für die occupatio pacifica gibt es keine völkerrechtlichen Regeln. Die HLKO ist dann nicht mehr anwendbar.
Die Alternative wäre gewesen, daß Deutschland als Völkerrechtssubjekt durch debellatio untergegangen wäre. Das wäre die für Deutschland schlechtere Situation gewesen, ist aber zum Glück nicht eingetreten.
Rechtsnorm dafür.
Deine Beiträge werden immer - sorry - dämlicher.
Wenn´s f.d. Ausführungen keine Regeln gibt - wie von dir selbst beschrieben - dann gibt es auch nicht die Regel, das die Gesetzgebungskompetenz auf den Besatzer übergeht.
Finde ich nix über ein besetztes Gebiet in der HLKO ?:] :]
Geil. Ein besetzes Gebiet ist nur dann noch besetzt (HLKO) wenn noch geschossen wird.
Wenn der letzte Schuß gefallen ist, ist die HLKO außer Kraft und die Regel, die keine ist und die es nicht gibt, tritt in Kraft.
Die HLKO regelt den Zustand in Dtl. von 1945 bis heute. Ganz eindeutig.
Wie die Regel lautet, weiß keiner. Aber fragen sie ihren maffi !:hihi:
Die Haager Landkriegsordnung regelt (sehr lückenhaft) das Recht des bewaffneten internationalen Konflikts. Dazu gehört auch die Besetzung im Rahmen eines Krieges.
Ist dieser Krieg beendet, ist auch die HLKO nicht mehr anwendbar. Danach einigen sich die Parteien, die etwas zu sagen haben, über die weiterhin geltenden Verhältnisse. So im Falle Deutschlands durch Einrichtung des Alliierten Kontrollrates.
Aah. Ihnhalt.[QUOT=Fachmaf;1093093]Die Haager Landkriegsordnung regelt (sehr lückenhaft) das Recht des bewaffneten internationalen Konflikts. Dazu gehört auch die Besetzung im Rahmen eines Krieges.
1) Besetzung
2) im Rahmen eines Krieges
Wenn nicht mehr geschossen wird ist der Krieg nicht beendet. Ansonsten definierte bitte den Begriff Waffenstillstand (gerne am Bsp. v. Deutschen Reich per 10.5.1945).
Ja, da brat mir doch einer einen Storch: fast 100 % Zustimmung, Schwarzkittel !Ist dieser Krieg beendet, ist auch die HLKO nicht mehr anwendbar. Danach einigen sich die Parteien, die etwas zu sagen haben, über die weiterhin geltenden Verhältnisse. So im Falle Deutschlands durch Einrichtung des Alliierten Kontrollrates.
W A S beendet einen Krieg ?
Der F r i e d e n s v e r t r a g !
Kein Friedensvertrag, kein Frieden. Sondern nur ein Waffenstillstand.
Ansonsten: was haben wir per 01.06.1945 auf dem Gebiete des Deutschen Reiches ?
Ich sag´s dir vorweg: WAFFENSTILLSTAND
[QUOT=Fachmaf;1093093]Die Haager Landkriegsordnung regelt (sehr lückenhaft) das Recht des bewaffneten internationalen Konflikts. Dazu gehört auch die Besetzung im Rahmen eines Krieges.
Hier fehlt die Rechtsnorm.
Deine geford. Rechtsnorm findest du u.a. in der WRV Art. 45 und in div. Art. der HLKO. Lese dich bitte ersteinmal ein, bevor du überflüssige Fragen stellst.
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