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Thema: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

  1. #11
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    auf artikel 20.4 kann erst zurückgegriffen werden "wenn andere abhilfe nicht möglich ist". zunächst also ist der rechtsweg einzuhalten. wenn dieser weg versagt ist bei vorliegen von voraussetzungen das widerstandsrecht gegeben. so einfach ist das.
    und derzeit liegen übrigens noch keine voraussetzungen vor.

  2. #12
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von ppp Beitrag anzeigen
    auf artikel 20.4 kann erst zurückgegriffen werden "wenn andere abhilfe nicht möglich ist". zunächst also ist der rechtsweg einzuhalten. wenn dieser weg versagt ist bei vorliegen von voraussetzungen das widerstandsrecht gegeben. so einfach ist das.
    und derzeit liegen übrigens noch keine voraussetzungen vor.
    Gegen eine demokratisch gewählte Regierung, die sich an das Grundgesetz hält, gibt es keine Widerstandsrecht.
    Handelt die Regierung gegen das Grundgesetz, wird dies auch vom Verfassungsgericht festgestellt und eine Regierung weigert sich, das Urteil umzusetzen, sieht es schon ganz anders aus. Dieser Fall ist jedoch bisher nicht eingetreten.

  3. #13
    Tragödie Benutzerbild von Pandulf
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Das Grundgesetz ist eindimensional. Es zielt nur darauf ab, eine zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Von daher wird es an den heutigen Herausforderungen scheitern. Einen Vorwurf kann man den Vätern des Grundgesetzes trotzdem nicht machen. Kurz nach dem Megaerlebnis des Zweiten Weltkrieges war diese Denke das Natürlichste.

    Für uns, die wir heute leben, ist das allerdings kein Trost. Wir Europäer müssen für unsere Problem heutige Lösungen finden. Ein Rückgriff auf ein Gesetz aus einer anderen Welt reicht da leider nicht aus.

  4. #14
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von Pandulf Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz ist eindimensional. Es zielt nur darauf ab, eine zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Von daher wird es an den heutigen Herausforderungen scheitern. Einen Vorwurf kann man den Vätern des Grundgesetzes trotzdem nicht machen. Kurz nach dem Megaerlebnis des Zweiten Weltkrieges war diese Denke das Natürlichste.

    Für uns, die wir heute leben, ist das allerdings kein Trost. Wir Europäer müssen für unsere Problem heutige Lösungen finden. Ein Rückgriff auf ein Gesetz aus einer anderen Welt reicht da leider nicht aus.
    Ich würde die Machtergreifung sagen wir mal einer islamischen Partei durchaus damit gleichsetzen. Also könnte durchaus 20.4 greifen, da automatisch Art. 1 ausgehebelt würde.

    Gero
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  5. #15
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Gegen eine demokratisch gewählte Regierung, die sich an das Grundgesetz hält, gibt es keine Widerstandsrecht.
    Handelt die Regierung gegen das Grundgesetz, wird dies auch vom Verfassungsgericht festgestellt und eine Regierung weigert sich, das Urteil umzusetzen, sieht es schon ganz anders aus. Dieser Fall ist jedoch bisher nicht eingetreten.
    Eine Regierung die Grundrechte wie Gleichberechtigung, Meinungs- und Pressefreiheit schrittweise aufgibt, handelt verfassungsfeindlich. Und auch das BVfG kann grundgesetzwidrig urteilen. Alles nur Auslegungssache.

    Gero
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  6. #16
    Tragödie Benutzerbild von Pandulf
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    @Geronimo

    Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit so umfassend, daß dadurch die "Gesellschaft" dabei ist sich soweit zu ändern, daß die von Dir erwähnte Machtergreifung demographisch möglich wird.

    Nach meiner Meinung wird das GG genau an diesem Punkt scheitern.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Pandulf Beitrag anzeigen
    @Geronimo

    Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit so weitreichend, daß dadurch die "Gesellschaft" sich soweit ändert, daß die von Dir erwähnte Machtergreifung demographisch möglich wird.

    Nach meiner Meinung wird das GG genau an diesem Punkt scheitern.
    Da hast du recht. Deshalb wäre es sinnvoll das Grundrecht der Religionsfreiheit zu relativieren........"Religionsfreiheit nur, wenn die Religion nicht das Ziel der Veränderung (Abschaffung anderer, höherwertiger Grundrechte) hat...."

    Gero
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  8. #18
    Tragödie Benutzerbild von Pandulf
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    @Geronimo

    Ich pflichte Dir bei. Die Religionsfreiheit gehört nicht mehr absolut geschützt, wie dies nach dem WKII notwendig war, sondern nur noch relativ. Jeder kann glauben, was er will, nur "gebt dem Kaiser, was dem Kaiser ist" . Und der Kaiser ist heute die Republik und die Nation, die sie trägt.
    Geändert von Pandulf (18.12.2006 um 20:55 Uhr)

  9. #19
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von Waldgänger Beitrag anzeigen
    Sagen wir mal so: Die DDR-Verfassung war eigentlich auch ganz nett - liegt im Auge des Betrachters - dran gehalten hat sich allerdings niemand. Radikal betrachtet, kann die Verfassung als ein Blatt Papier angesehen werden, allerdings kenne ich niemanden der so etwas denkt. :rolleyes:
    Jetzt kennst du jemanden der das denkt, nämlich meine Wenigkeit.
    Siegen heißt Leben

  10. #20
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Zitat Zitat von ppp Beitrag anzeigen
    auf artikel 20.4 kann erst zurückgegriffen werden "wenn andere abhilfe nicht möglich ist". zunächst also ist der rechtsweg einzuhalten. wenn dieser weg versagt ist bei vorliegen von voraussetzungen das widerstandsrecht gegeben. so einfach ist das.
    und derzeit liegen übrigens noch keine voraussetzungen vor.
    Doch wenn der Rechtsweg wegen dem Vorliegen von Voraussetzungen des Widerstandsrechts versagt ist, wie soll dann Art. 20 IV GG jemandes "Widerstandsrecht" juristisch ohne Konsequenzen absichern?

    Etwa durch Beschreiten des Rechtsweges? :rolleyes:

    Und wer soll überhaupt die Anwendbarkeit von Art. 20 IV GG verbindlich bestimmen, wenn nicht etwa das Gericht, welches am Ende des Rechtsweg steht? :rolleyes:
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